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Einzelverbindungsnachweis

Wer stets den Überblick über seine Festnetz-, Handy- und Internetkosten behalten möchte, der beantragt bei seinem Telekommunikationsanbieter einen Einzelverbindungsnachweis – kurz EVN. Dieser schlüsselt alle relevanten Verbindungsdaten innerhalb eines festgelegten Zeitraums detailliert auf und dient damit der Überprüfung der Richtigkeit dadurch entstandener Aufwendungen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Das ist ein Einzelverbindungsnachweis
  3. Einzelverbindungsnachweis beantragen
  4. Vorteile des EVN
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Internet-Angebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einzelverbindungsnachweis enthält die für die Kontrolle der Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten.
  • Bei der zeitbasierten Tarifierung müssen Beginn, Ende und Dauer des Telekommunikationsvorgangs vermerkt sein.
  • Der Einzelverbindungsnachweis in Papierform ist zumeist kostenfrei.

Was ist ein Einzelverbindungsnachweis und worüber gibt er Auskunft?

Beim Einzelverbindungsnachweis handelt es sich um ein Kontrollinstrument der anfallenden Telekommunikationskosten. Er wird auf Antrag entweder in Papier- oder Digitalform vom Anbieter bereitgestellt. Die letztgenannte Variante ist für den Endkunden in der Regel mit keinem zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden – es sei denn, es besteht eine Flatrate-Vereinbarung.

Der Einzelverbindungsnachweis folgt inhaltlich festen Vorgaben, welche wiederum die Bundesnetzagentur diktiert. Diese sogenannten Verkehrsdaten umfassen:

  • die Anschlussrufnummer
  • die Zielrufnummer (entweder vollständig oder gekürzt)
  • alle Verbindungsdaten im jeweiligen Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Dauer und Verbindungskosten) sowie die damit zusammenhängenden angefallenen Gebühren
  • die Kosten für eventuelle Weitervermittlungen (zu abweichenden Tarifen)
  • Angaben zu etwaigen Kontingenten

Gut zu wissen: Der Inhalt von geführten Gesprächen oder versendeten Nachrichten wird zu keiner Zeit vom Anbieter erfasst und gespeichert.

Abgesehen von den Standardangaben können Einzelverbindungsnachweise auf Wunsch ergänzende Angaben enthalten. Dazu gehört zum Beispiel die Ausweisung einer Nebenstellnummer. Die Bereitstellung dieser erweiterten Informationen zieht jedoch im Normalfall Zusatzgebühren nach sich.

Einzelverbindungsnachweis anfordern: schriftliche Beantragung ist verpflichtend

Wer einen Einzelverbindungsnachweis nachträglich anfordern oder von Anfang an beantragen möchte, ist dazu verpflichtet, diesen Dienst vertraglich abzuschließen. Erfolgt die gesamte Abwicklung ausschließlich online, gehört der elektronische EVN zumeist zu den standardmäßigen und kostenlosen Angeboten des Anbieters. Wird hingegen ein Papierausdruck benötigt, ist dieser unter Umständen mit Zusatzkosten verbunden.

Die Beantragung eines Einzelverbindungsnachweises muss ausnahmslos schriftlich und vor der Abrechnung erfolgen. Ein formloser Brief, eine E-Mail oder ein Fax reichen für gewöhnlich aus.

Wie lange kann man Einzelverbindungsnachweise anfordern?

Ab und an kommt es vor, dass Nutzer nicht mit den in der Telefonrechnung aufgeführten Summen einverstanden sind. In diesem Falle besteht die Möglichkeit, einen EVN nachzufordern. Für die nachträgliche Einforderung muss jedoch eine festgelegte Frist eingehalten werden. Diese beträgt im Normalfall acht Wochen ab Rechnungserhalt. Verstreicht der entsprechende Stichtag, haben Endkunden keinen Anspruch auf einen rückwirkend ausgestellten Einzelverbindungsnachweis. Das wiederum bedeutet, dass sich etwaige Berechnungsfehler nur schwierig nachweisen lassen.

Einzelverbindungsnachweis gekürzt oder ungekürzt?

Ein wichtiger Bestandteil von Einzelverbindungsnachweisen ist die Zielrufnummer. Bei ungekürzten EVNs entscheiden Sie sich als Kunde für die vollständige Angabe ebendieser. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die letzten drei Ziffern der Zielrufnummer unkenntlich bleiben. Dieser Wunsch muss gegenüber dem Anbieter ausdrücklich ausgesprochen sowie vertraglich festgehalten werden.

Gekürzte Zielrufnummern sind im Einzelverbindungsnachweis immer dann empfehlenswert, wenn mehrere Familienmitglieder oder Mitbewohner Zugriff auf diesen haben. In puncto Beweiskraft ist jedoch stets zu einem vollständigen EVN zu raten.

Einzelverbindungsnachweis bei Flatrate sinnvoll?

Internet-Einzelverbindungsnachweise sind für all diejenigen, die eine Flatrate gebucht haben, nur in begrenzter Hinsicht sinnvoll. Außerhalb der in der Flatrate enthaltenen Leistungen beziehungsweise des zur Verfügung stehenden Pauschalbetrages entstehen nur selten zusätzliche Kosten.

Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, einen EVN zu beantragen und mit dessen Hilfe das allgemeine Internet- und Telefonieverhalten nachzuvollziehen. Der Einzelverbindungsnachweis ist im Rahmen einer Flatrate allerdings zumeist mit extra Kosten verbunden.

Einige Telekommunikationsverträge beinhalten hingegen Freikontingente, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt werden können. Bevor diese ausgeschöpft sind, ist der Anbieter nicht verpflichtet, einen Einzelverbindungsnachweis bereitzustellen. Anders verhält es sich im Falle einer Kontingentüberschreitung.

Fazit: Der Einzelverbindungsnachweis schafft Klarheit – nicht nur, wenn Zweifel auftauchen

Bei Eingang der Telefonrechnung kann es schon einmal vorkommen, dass einzelne Posten nicht mehr nachvollzogen werden können. An dieser Stelle erweist sich ein Einzelverbindungsnachweis für Handy, Telefon und Internet als äußerst hilfreich. Dank der in ihm aufgeführten detaillierten Verbindungsdaten lassen sich eventuelle Zweifel ausräumen oder vom Anbieter inkorrekt berechnete Summen beanstanden. Einzelverbindungsnachweise bieten darüber hinaus volle Kostenkontrolle und bilden das eigene Internet- und Telefonnutzungsverhalten ab.

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