Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Unbundling

Der Begriff Unbundling (zu Deutsch: Entflechtung) beschreibt die gesetzliche Forderung nach einer Trennung von Netz und Vertrieb bei Energieversorgungsunternehmen. Ziel ist ein neutraler Netzbetrieb – wie es auch im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschrieben ist. Das EnWG sieht Maßnahmen zur buchhalterischen, informationellen, organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Entflechtung vor.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hintergrund: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer
  3. Informatorisches Unbundling
  4. Buchhalterisches Unbundling
  5. Organisatorisches Unbundling
  6. Legal Unbundling
  7. Über 90 Prozent der Netzbetreiber sind vom Unbindling ausgenommen
  8. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Energieversorger die gleichzeitig Netzbetreiber sind, können ihre Energie theoretisch günstiger oder sogar kostenfrei durchzuleiten. Für konkurrierende Unternehmen würden sich Wettbewerbsnachteile ergeben
  • Deswegen wird buchhalterischen, informationellen, organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Unbundling vorgesehen
  • Über 90 Prozent der Netzbetreiber sind vom Unbundling ausgenommen

Hintergrund: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer

Ist ein Energieversorger gleichzeitig Netzbetreiber, besteht für ihn die theoretische Möglichkeit, seine Energie günstiger oder sogar kostenfrei durchzuleiten. Für konkurrierende Unternehmen würden sich daraus jedoch Wettbewerbsnachteile ergeben. Das können beispielsweise Informationsvorsprünge über freie Kapazitäten oder über Kundenwechsel sein. An dieser Stelle greifen die Entflechtungsvorschriften. Sie haben das Ziel, Diskriminierungen, Quersubventionierungen und andere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und somit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herzustellen.

Entflechtungsvorschriften zielen insbesondere auf vertikal integrierte Unternehmen mit einer Monopolstellung. Das sind Unternehmen, die sowohl ein Übertragungs- bzw. Fernleitungsnetz betreiben als auch auf einer anderen energiewirtschaftlichen Wertschöpfungsstufe tätig sind – etwa im Vertrieb, im Handel oder in der Erzeugung.

Informatorisches Unbundling

Das informatorische Unbundling fordert die Trennung sensibler Daten wie beispielsweise Kundendaten. Das bedeutet, dass Vertrieb und Netz ausschließlich Informationen über Kunden erhalten dürfen, die von diesen Bereichen beliefert werden. Kundendaten aus dem Netzbereich dürfen nicht an den Vertrieb weitergeleitet werden. Der Netzbetreiber muss also Maßnahmen ergreifen, die den Informationsfluss sowie die Vermischung der Datenbestände zwischen Netz und Vertrieb verhindern. Erreicht werden kann dies mit sogenannten Chinese Walls.

Buchhalterisches Unbundling

Das buchhalterische Unbundling beschreibt die Trennung der Rechnungslegung. Energieversorger müssen demnach getrennte Konten, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die Erzeugung, Übertragung und den Vertrieb erstellen. Alle Bereiche müssen so behandelt werden, als handele es sich um komplett eigenständige Unternehmen. Durch das buchhalterische Unbundling sollen Quersubventionierungen verhindert und Transparenz geschaffen werden. Folglich müssen sämtliche Kosten des Netzbereichs verursachungsgerecht zugeordnet werden können.

Organisatorisches Unbundling

Das organisatorsche Unbundling sieht eine Trennung der Organisationsstruktur des Managements vor. Ziel ist es, die Eigenständigkeit der Netzgesellschaft zu gewährleisten. Dazu gehört im Besonderen die Trennung im Personalbereich, die auf Leitungsebene vollzogen werden muss. Zu entflechten sind die Aufgabenbereiche, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und formalen Zuständigkeiten von Führungspersonen.

Legal Unbundling

Beim Legal Unbundling handelt es sich um ein sogenanntes Rechtsform-Unbundling, das die Entflechtung von Netz und Vertrieb bezüglich der Rechtsform vorsieht. Netz und Vertrieb müssen folglich ein jeweils eigenständiges Rechtssubjekt bilden.

Über 90 Prozent der Netzbetreiber sind vom Unbindling ausgenommen

Während auf Übertragungsnetzebene ein neutraler Netzbetrieb reibungslos funktioniert, herrschen auf der Ebene regionaler und lokaler Netze noch immer Verflechtungen. Grund sind die in Deutschland bestehenden Ausnahmeregelungen, die für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden entschärfte Vorschriften vorsehen.

Diese Regelung war zunächst eingeführt worden, um kleine Netzbetreiber vor den Mühlen der Bürokratie zu schützen. Da jedoch hierzulande circa 90 Prozent der Strom- und 95 Prozent der Gasverteilnetzbetreiber unter diese sogenannte De-minimis-Regelung fallen, ist ein Großteil der Netzbetreiber von den gesetzlichen Regelungen zur rechtlichen und operationellen Trennung von Netz und Vertrieb ausgenommen.

Netzbetreiber, die unter die De-minimis-Grenze fallen, müssen ihren verbundenen Vertrieb rechtlich nicht vom Netzbetrieb trennen. Die für sie zuständige Behörde ist nicht die Bundesnetzagentur, sondern eine Landesregulierungsbehörde. Damit werden die Unbundling-Vorschriften teilweise ad absurdum geführt.

Jetzt Stromtarif sichern

Preisgarantie Siegel

Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

Stromvergleich
  • Strom ab 0,26 Euro/kWh

  • Bis zu 850 Euro sparen

    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.500 kWh

    Günstigster Tarif: ElVeBe GmbH ELEKTRIZITÄT BERLIN, Kosten im ersten Jahr: 793,47 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro

    Einsparung: 867,41 Euro
    (Stand: 01.07.2024)

  • Sicherheit durch Preisgarantie

    Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.