Einspeisemanagement
Über das Einspeisemanagement (kurz Eisman oder Einsman) haben Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, die Menge an Strom zu reduzieren, die ins Stromnetz eingespeist wird. Der Hintergrund: Innerhalb des Stromnetzes muss immer eine gleichbleibende Frequenz herrschen. Dies ist dann gewährleistet, wenn sich Verbrauch und Einspeisung die Waage halten. Falls es zu erhöhter Produktion kommt – beispielsweise, weil Windkraftanlagen aufgrund von langanhaltendem starkem Wind viel Energie erzeugen – kann das Netz mitunter nicht den gesamten Strom aufnehmen.
- Warum ist das Einspeisemanagement von Strom notwendig?
- Für welche Anlagen ist das Einspeisemanagement relevant?
- Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Strommenge
- Entschädigung für Abschaltung
- Einspeisemanagement für private Photovoltaikanlagen
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Das Wichtigste in Kürze
- Im Rahmen des Einspeisemanagements haben Netzbetreiber die Möglichkeit, einzelne Anlagen herunterzuregeln oder abzuschalten.
- Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, haben im Fall der Abregelung einen Entschädigungsanspruch.
- Besitzer kleiner Photovoltaikanlagen müssen sich entscheiden, ob sie am Einspeisemanagement teilnehmen oder die Leistung ihrer Anlage dauerhaft reduzieren.
Warum ist das Einspeisemanagement von Strom notwendig?
Das Stromnetz kann nicht unbegrenzt Strom aufnehmen und transportieren; eine zu große Strommenge könnte zu einer Netzüberlastung führen. Das Regulieren der Stromproduktion ist jedoch nicht bei allen Anlagen so einfach möglich. Konventionelle Anlagen wie Kohle- oder Atomkraftwerke können ihre Leistung steuern, indem sie weniger Brennstoffe verarbeiten. Bei EE-Anlagen (Erneuerbare Energien) sieht das jedoch anders aus: Denn wenn viel Sonne scheint oder ein starker Wind weht, produziert die Anlage in dem Moment mehr Strom – eine Speicherung der überschüssigen Energie für später ist jedoch nicht möglich.
Eine zweite Herausforderung beim Strommanagement ist die geografische Verteilung von vielen kleinen Anlagen und damit die dezentrale Produktion und Einspeisung der Energie ins Stromnetz. Die Kontrolle von einigen wenigen Großanlagen ist grundsätzlich einfacher. Mit der steigenden Anzahl von Windkraftparks und privaten Solaranlagen gewinnt das Einspeisemanagement nach EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) immer mehr an Bedeutung; auch deshalb, weil die Anzahl der EE-Anlagen schneller steigt, als der Ausbau des Stromnetzes voranschreitet.
Für welche Anlagen ist das Einspeisemanagement relevant?
Der Verteilnetzbetreiber ist dafür zuständig, den in seinem Zuständigkeitsbereich produzierten Strom weiter zu transportieren und ins Stromnetz einzuspeisen. Ein zeitweises Reduzieren der eingespeisten Strommenge ist bei EE-Anlagen generell ab einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt vorgesehen. Bei Solaranlagen liegt die Leistungsgrenze jedoch bei 30 Kilowatt, weil die Anzahl solch kleiner Anlagen stetig zunimmt. Damit der Verteilnetzbetreiber die Einspeisung regulieren kann, müssen die Anlagen eine technische Vorrichtung enthalten, mit der er sie aus der Ferne abregeln kann.
Sollte eine Solaranlage weniger als 30 Kilowatt Leistung haben, kann der Anlagenbetreiber selbst entscheiden, ob er am Einspeisemanagement teilnimmt und dafür eine entsprechende technische Einrichtung installiert oder ob er die Nennleistung der Anlange dauerhaft auf 70 Prozent beschränkt.
Weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Strommenge
Die Abregelung oder sogar komplette Abschaltung einer Anlage bedeutet für den Anlagenbetreiber wirtschaftliche Verluste. Aus diesem Grund ist das Einspeisemanagement die letzte Maßnahme, die ein Verteilnetzbetreiber ergreifen kann, um die Menge an eingespeistem Strom zu reduzieren. Weitere Maßnahmen sind beispielsweise:
- Umschaltungen im Netz und Umleitungen des Stroms in andere Netzteile
- Abregeln konventioneller Anlagen, da diese den Verbrauch ihrer Energieträger steuern können und EE-Anlagen Einspeisevorrang haben
Entschädigung für Abschaltung
Sollte der Verteilnetzbetreiber im Rahmen des Einspeisemanagements die Strommenge einer Anlage reduzieren müssen, hat er die Pflicht, dies dem Anlagenbetreiber mitzuteilen. Außerdem muss er eine Entschädigung zahlen. Da Betreiber von EE-Anlagen keinen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Menge ihnen der Energieträger zur Verfügung steht, erleiden sie bei einer Abschaltung wirtschaftliche Nachteile. Konventionelle Anlagen haben diesen Anspruch nicht, da ihnen die Energieträger nicht unwiderruflich verlorengehen.
Die Stufen zur Abregelung betragen 60, 30 oder 0 Prozent. Egal, wie stark die Stromeinspeisung verringert wird – eine Entschädigung steht den Anlagenbetreibern immer zu.
Einspeisemanagement für private Photovoltaikanlagen
Besitzer von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt Leistung müssen sich vor der Installation überlegen, ob sie diese an das öffentliche Stromnetz anschließen möchten oder nicht. Die Installation eines Stromspeichers und damit die komplette Eigennutzung des Stroms lohnt sich finanziell in der Regel mehr. Denn die Einspeisevergütung nimmt immer weiter ab; derzeit liegt sie unter den Strompreisen.
Wer sich jedoch dafür entscheidet, den selbst produzierten Strom (auch) ins Stromnetz einzuspeisen, muss für eine technische Vorrichtung sorgen, mit der der Netzbetreiber die Anlage bei Bedarf aus der Ferne abregeln kann. Möchte er das nicht, ist die Alternative eine dauerhafte Begrenzung der Leistung auf 70 Prozent.
Eine dauerhafte Reduzierung der Leistung kann die bessere Wahl sein, wenn die Anlage beispielsweise aufgrund teilweiser Beschattung sowieso kaum die volle Leistung erbringen kann. Wer mit einer kleinen Anlage am Einspeisemanagement teilnimmt, wird jedoch voraussichtlich kaum von der Abregelung betroffen sein. Denn zuerst regelt der Netzbetreiber konventionelle Anlagen und EE-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung herunter.
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