EEG-Umlage
Die EEG-Umlage gehörte lange Zeit zu den wichtigsten Preistreibern für private Stromkunden. Zuletzt ist sie dank staatlicher Unterstützung deutlich gesunken. Im ersten Halbjahr 2022 zahlen Verbraucher 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Ab dem 1. Juli 2022 entfiel die EEG-Umlage vollständig.
- EEG-Umlage 2022: 3,72 Cent pro Kilowattstunde
- Wie wirkt sich die EEG-Umlage 2022 auf die Stromkosten aus?
- Was können Verbraucher tun?
- Wie wurde die Höhe der EEG-Umlage 2022 bestimmt?
- Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010
- Ausgleich für Einspeisevergütung
- EEG-Umlage muss nicht jeder zahlen
- EEG-Umlage bringt dem Staat Zusatzeinnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- Die EEG-Umlage liegt im ersten Halbjahr 2022 bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
- Im Vergleich zum Vorjahr ist sie damit um rund 43 Prozent gesunken.
- Damit liegt die EEG-Umlage auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren.
- Zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage vollständig.
EEG-Umlage 2022: 3,72 Cent pro Kilowattstunde
Die EEG-Umlage muss von allen privaten Haushalten auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom entrichtet werden. Im ersten Halbjahr 2022 macht sie mit 3,72 Cent/kWh rund 11 Prozent des gesamten Strompreises aus.
Wie wirkt sich die EEG-Umlage 2022 auf die Stromkosten aus?
Zwar ist die EEG-Umlage zum Jahreswechsel deutlich gesunken, viele Stromversorger haben die Strompreise dennoch erhöht. Das liegt in erster Linie an den stark gestiegenen Beschaffungskosten. Wer nicht mehr für Strom bezahlen will, sollte deshalb die aktuellen Angebote vergleichen und nach einem günstigeren Stromanbieter suchen. Mit einem Wechsel können die jährlichen Stromkosten deutlich reduziert werden.
Was können Verbraucher tun?
Bei einer Preiserhöhung haben Stromkunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber: Stromanbieter kündigen.
Wie wurde die Höhe der EEG-Umlage 2022 bestimmt?
Die genaue Höhe der EEG-Umlage 2022 wurde durch einen Beschluss der Bundesregierung bestimmt. Normalerweise hängt sie davon ab, wie viele Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, ans Netz gehen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber schätzten diesen Ausbau ab und haben am 15. Oktober 2021 die EEG-Umlage für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dank eines Bundeszuschusses, der aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert wird, konnte die EEG-Umlage 2022 sehr stark sinken. Ohne diese staatliche Unterstüzung läge die EEG-Umlage 2022 bei rund 4,7 Cent.
Am 28.04.2022 hat der Bundestag beschlossen, dass die EEG-Umlage zum 1.Juli 2022 vollständig abgeschafft wird. Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden ab dann aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) bestritten.
Entwicklung der EEG-Umlage seit 2010
EEG-Umlage: Ausgleich für garantierte Einspeisevergütung
2022 wird mit der EEG-Umlage weiterhin der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass Strom aus Erneuerbaren Energien abgenommen und für 20 Jahre zu einem bestimmten Preis pro Kilowattstunde vergütet wird.
Wer sich also eine Solaranlage auf das Dach baut, kann sicher sein, dass der Strom abgenommen und – je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage – nach einem fixen Vergütungssatz bezahlt wird. Die Netzbetreiber verkaufen den eingespeisten Ökostrom an der Strombörse und versuchen, dort so viel Geld wie möglich zu erhalten. Doch die Börsenstrompreise liegen üblicherweise weit unter dem Betrag, den der Solaranlagenbetreiber versprochen bekommen hat. Die Differenz zwischen Börsenstrompreis und Einspeisevergütung wird über die EEG-Umlage 2022 bezahlt. Sie muss von allen privaten Verbrauchern und Gewerbebetrieben, die nicht von der Zahlung der EEG-Umlage befreit worden sind, bezahlt werden.
Die EEG-Umlage muss nicht von allen Verbrauchern bezahlt werden
Die Kosten der EEG-Umlage müssen prinzipiell von allen Stromverbrauchern, egal ob privat oder gewerblich, bezahlt werden. In den letzten Jahren wurden jedoch immer mehr Betriebe mit sehr hohen Stromverbräuchen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Von Seiten der Politik wird diese Vorgehensweise damit erklärt, dass diese Betriebe im internationalen Wettbewerb stehen würden und bei zu hohen Strompreisen nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Laut Medienberichten wurden teilweise auch Mastbetriebe, Golfplatzbetreiber und ähnliche Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Diese nicht geleisteten Zahlungen der EEG-Umlage erhöhen letztendlich den Betrag, den die privaten Stromkunden und kleinere Gewerbe zu bezahlen haben. Private Verbraucher haben keine Möglichkeit, der EEG-Umlage zu entgehen. Sie können Ihre jährlichen Stromkosten jedoch durch einen geringeren Verbrauch und einen Stromvergleich mit anschließendem Wechsel senken.
EEG-Umlage bringt dem Staat Zusatzeinnahmen
Der beständige Anstieg der EEG-Umlage hat zu breiten Diskussionen um die Kosten der Energiewende und die Zukunft der Förderung der Erneuerbaren Energien geführt. Dabei wird selten erwähnt, dass eine hohe EEG-Umlage dem Staat jährliche Zusatzeinnahmen einbringt. Das ist so, weil auf die Steuern und Abgaben, die im Netto-Strompreis enthalten sind, immer noch eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird. Je höher die EEG-Umlage beziehungsweise der gesamte Staatsanteil am Strompreis, umso höher die Mehrwertsteuereinnahmen des Staats. Die Förderung der Energiewende hat dem Staat über viele Jahre hinweg zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen durch die EEG-Umlage gebracht. Ab dem Jahr 2022 entfällt dieser Zusammenhang.
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