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Strom bei Umzug kündigen, anmelden oder ummelden?

Stromanbieter wechseln bei Umzug

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Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.

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    So haben wir gerechnet

    Wohnort: Würzburg, 97084
    Jahresverbrauch: 3.500 kWh

    Günstigster Tarif: ElVeBe GmbH ELEKTRIZITÄT BERLIN, Kosten im ersten Jahr: 793,47 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro

    Einsparung: 867,41 Euro
    (Stand: 01.07.2024)

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Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.

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Inhalt dieser Seite
  1. Was ist beim Umzug zu beachten?
  2. Anbieter wechseln
  3. Gleich Kündigungsschreiben erstellen
  4. Verivox-Wechselservice
  5. Bestehenden Stromvertrag ummelden
  6. Unser Tipp: Verbrauch kontrollieren
  7. Und wenn ich nichts unternehme?
  8. Zusatzkosten bei Versäumnis
  9. Häufig gestellte Fragen

Umzug? Ideal für einen Stromanbieterwechsel!

Steht ein Wohnungswechsel an, gibt es auch beim Thema Strom einiges zu beachten und offene Fragen zu klären. Grundsätzlich ist dies eine gute Gelegenheit, um sich nach einem günstigeren Tarif umzusehen und den bestehenden Stromanbieter zu wechseln. Wer bereits einen fairen Tarif hat und diesen auch weiterhin nutzen möchte und kann, muss zumindest den Stromanbieter über den Umzug informieren und sich ummelden. Verivox zeigt Ihnen, worauf Sie in beiden Fällen achten sollten.

Was ist beim Umzug mit dem Strom zu beachten?

Grundsätzlich können Sie den Stromanbieter auch bei einem Umzug wechseln. Je nach Vertrag und Anbieter müssen Sie dabei einige Bedingungen und Kündigungsfristen beachten:

Vertrag mit Grundversorger

Wer seinen Strom aus der Grundversorgung bezieht, kann mit Hinweis auf den bevorstehenden Auszug mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Die Kündigung sollte in schriftlicher Form oder mithilfe des Verivox-Kündigungsservice erfolgen (weiter unten auf der Seite). Als Grundversorger gilt grundsätzlich der Anbieter, welcher die meisten Kunden vor Ort mit Strom beliefert. Über den örtlichen Netzbetreiber können Sie erfahren, wer der Grundversorger in Ihrer Region ist.

Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter

Anders sieht es für denjenigen aus, der einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen hat. Hier ist entscheidend, was in den Vertragsbedingungen des Anbieters steht. Häufig findet man dort eine sogenannte Umzugsklausel. Gewährt der Stromanbieter im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht oder definiert den Umzug als vertragsauflösende Bedingung, kann der Kunde den Vertrag beenden. Die Kündigung sollte in diesem Fall selbst vorgenommen werden.

Findet der Umzug innerhalb des Netzgebietes statt – zum Beispiel innerhalb einer Stadt –, bestehen einige Unternehmen auf eine Erfüllung des Vertrags, also der Weiterbelieferung des Kunden. Dann steht im Vertrag, dass das Vertragsverhältnis auch bei einem Umzug fortbesteht. Wer dennoch den Stromanbieter wechseln möchte, sollte dementsprechend rechtzeitig kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen. Die jeweilige Kündigungsfrist finden Sie in den Vertragsunterlagen.

Alternativ können Verbraucher prüfen, ob sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Dies ist möglich, wenn sich der Tarif beim jetzigen Stromversorger beispielsweise nach dem Umzug erhöht. Wer den Vertrag behalten möchte, muss sich lediglich ummelden.

Umzug außerhalb des Netzgebiets

Befindet sich der neue Wohnsitz außerhalb des Netzgebietes des Stromanbieters, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder auflösen. Denn in diesem Fall ist ein Anbieterwechsel sogar notwendig, da der aktuelle Stromversorger den Kunden an dem neuen Wohnort nicht versorgen kann. Überprüfen können Sie das, indem Sie Ihre künftige Postleitzahl einfach auf der Seite des Anbieters eingeben. Wird Ihr Stromtarif nicht angeboten, befinden Sie sich in einem anderen Netzgebiet.

Stromversorgung läuft über Vermieter

Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter und nicht direkt über den Stromlieferer, ist der Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters. In diesem Fall können Sie den Anbieter nicht wechseln, sondern nur Ihren Vermieter bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen.

Anbieterwechsel Schritt für Schritt

Wenn Sie umziehen und aus diesem Grund den Stromanbieter wechseln wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

1. Zeitpunkt zum Wechseln

Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter dauert in der Regel drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Belieferung. Wer bereits zum Einzugstermin mit Strom vom Wunschanbieter beliefert werden möchte, sollte deshalb den Stromanbieterwechsel rechtzeitig planen. Der Vorteil: Sie vermeiden so die Belieferung innerhalb der teuren Grundversorgung.

Sollte die frühzeitige Anmeldung bei einem neuen Stromanbieter nicht möglich sein, ist das nicht sofort ein Problem. Wenn Sie schnell nach dem Einzug wechseln, kann der neue Anbieter die Belieferung möglicherweise sogar bis zu sechs Wochen nach Einzugsdatum zurückdatieren. Ist das nicht mehr möglich, werden Sie dennoch in der neuen Wohnung mit Strom versorgt, dazu sind die örtlichen Betreiber verpflichtet. Für die Zwischenzeit bezahlen Sie dann automatisch den Grundtarif des örtlichen Grundversorgers, der meist am teuersten ausfällt.

2. Alten Stromtarif kündigen

Je nachdem, von wem Sie bisher Ihren Strom beziehen und je nach vertraglicher Regelung können Sie den bestehenden Vertrag aufgrund einer Umzugsklausel innerhalb kurzer Zeit – meist zwischen zwei und vier Wochen – oder nur innerhalb der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist kündigen. Diese kann je nach Anbieter bis zu drei Monate betragen.

Informieren Sie sich vor dem Umzug, ob Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterhin beliefern kann oder nicht und ob ein Sonderkündigungsrecht möglich ist. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug gilt in der Regel dann, wenn sich der neue Wohnort nicht mehr im Versorgungsgebiet des aktuellen Stromanbieters befindet oder durch den Umzug eine Preiserhöhung entsteht. Eine Kündigung trotz bestehendem Vertragsverhältnis ist auch dann möglich, wenn der Verbraucher mit einer anderen Person in dessen Wohnung zieht und dort bereits ein Liefervertrag läuft. In diesem Fall sollten Sie Ihren Stromanbieter darüber informieren. Meist kündigt er dann von sich den bestehenden Vertrag, da er den Lieferauftrag nicht fortführen kann.

Selbst kündigen oder nicht?

Bei einem Umzug empfiehlt es sich, selbst aktiv zu werden. Liegt die Kündigungsfrist unter vier Wochen oder wollen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, sollten Sie selbst kündigen. Auch bei Verträgen mit einer langen Laufzeit oder wenn die Kündigungsfrist bald verstreicht, stellen Sie mit einer eigenen Kündigung sicher, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

Haben Sie noch ausreichend Zeit bis zum Umzug und eine lange Kündigungsfrist, können Sie den neuen Stromanbieter mit der Kündigung des alten Versorgers beauftragen. Dafür benötigt der neue Versorger in den meisten Fällen drei Wochen. Sobald Sie einen neuen Vertrag ausgefüllt und abgesendet haben, kümmert sich der neue Anbieter um die Kündigung und nimmt die Belieferung mit Strom auf. Sie müssen dafür nur den Namen des bisherigen Stromanbieters angeben.

Kündigungsschreiben

Möchten Sie Ihren Stromanbieter selbst kündigen, haben Sie dafür drei Möglichkeiten:

Durch die gesetzliche Regelung für faire Verbraucherverträge können Sie bei einigen Anbieter ganz einfach direkt online kündigen. Unsere Übersichtsseite hilft Ihnen direkt auf der Kündigungsseite des Anbieters zu gelangen.

Alternativ können Sie Schriftlich per Post oder mit unseren Online-Kündigungsservice kündigen. Alles, was Sie dafür brauchen, ist

  • Name und Anschrift des aktuellen Stromanbieters,
  • Ihre Kundennummer,
  • Ihre Zählernummer
  • und den Termin für den Umzug.

Die Nummern können Sie aus Ihren Stromrechnungen entnehmen. Laden Sie sich einfach unsere kostenlose Mustervorlage herunter, füllen Sie diese aus und schicken Sie per Post an den Stromanbieter. Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung per Einschreiben zu schicken.

Mustervorlage herunterladen

Um es noch bequemer zu machen, können Sie den Anbieter online mit dem Service von Aboalarm kündigen. Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und senden Sie so die Kündigung direkt an den Stromanbieter. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Vorlage zu bearbeiten, um so beispielsweise den genauen Kündigungstermin anzugeben oder auf ein Sonderkündigungsrecht zu verweisen.

Gleich Kündigungsschreiben erstellen

3. Neuen Stromanbieter finden

Für den Wechsel benötigt der neue Stromversorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand. Wenn sich der Stromzähler nicht in der Wohnung befindet, ist er meist im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister kann weiterhelfen, sollte sich der Zähler nicht finden lassen. Notieren Sie sich den Zählerstand am Tag des Einzugs und zum Termin der Belieferung, den der neue Anbieter Ihnen mitteilt. So können Sie später die Abrechnungen kontrollieren. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger genügt es in der Regel, wenn Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen.

Einen günstigen Anbieter finden Sie mit unserem Stromvergleich. Alles was Sie benötigen, sind der jährliche Verbrauch und die Postleitzahl. Den Jahresverbrauch finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Auf einen Blick können Sie alle Stromtarife vergleichen, die an Ihrem neuen Wohnort zur Verfügung stehen und einen passenden Tarif direkt online beantragen.

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Verivox-Wechselservice

Alle eingehenden Wechselaufträge, die über Verivox eingereicht werden, werden auf fehlende Angaben kontrolliert und korrigiert, bevor sie an den neuen Anbieter weitergeleitet werden. So wird eine Verzögerung beim Wechsel verhindert. Falls Klärungsbedarf besteht, kontaktiert Verivox die Kunden. So steht einem reibungslosen Ablauf nichts im Wege.

Diesen Service können wir allerdings nur den Kunden anbieten, die direkt über Verivox gewechselt haben. Denn nur in diesen Fällen stehen uns die notwendigen Daten zur Verfügung.

Moving Service Teaser 1

Der neue Umzugsservice von Verivox

Ob Verträge, Transporter, To Do's oder Kosten - mit dem neuen Umzugsservice von Verivox behalten Sie die Planung Ihres Umzugs stets im Blick und sparen dabei wertvolle Zeit und bares Geld - und das ganz ohne Stress!

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Stromvertrag ummelden – So geht‘s

Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter zufrieden sind oder bereits einen günstigeren Tarif haben, können Sie diesen einfach ummelden. Voraussetzung ist jedoch, dass sich Ihre neue Adresse im Liefergebiet des Anbieters befindet. Überprüfen Sie daher frühzeitig die Verfügbarkeit des bestehenden Tarifs im neuen Zuhause. Gehen Sie bei der Ummeldung wie folgt vor:

1. Stromanbieter informieren

Möchten Sie Ihren aktuellen Stromanbieter behalten, informieren Sie Ihren Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzug. So wird die Strombelieferung nahtlos fortgesetzt, ohne dass Sie in der Übergangsphase in einen teuren Grundtarif fallen.

Dies können Sie entweder schriftlich oder telefonisch erledigen. Viele Stromanbieter bieten darüber hinaus eigene Service- und Kundenportale auf ihren Seiten an, über die Sie die Ummeldung unkompliziert und schnell digital vornehmen können. Auch hierfür benötigen Sie

  • Ihre Kundennummer,
  • Ihre Zählernummer,
  • ggf. den Zählerstand in der neuen Wohnung,
  • den Einzugstermin
  • und die neue Anschrift.

Diese Daten können Sie aus Ihrer Stromrechnung entnehmen. Ziehen Sie mit jemandem zusammen, müssen Sie damit rechnen, dass der Stromverbrauch künftig steigt. Auch das sollten Sie dem Stromanbieter mitteilen. Auf Grundlage dessen kann er die monatliche Zahlung anpassen und Sie schützen sich vor einer hohen Nachzahlung.

2. Zählerstand erfassen

Am Auszugstag sollten Sie sich den Zählerstand notieren und diesen dem Versorger mitteilen. Er erstellt auf Basis der Daten die Schlussrechnung. Um diese überprüfen zu können, sollten auch Sie sich den alten Zählerstand aufheben und ihn mit der kommenden Rechnung vergleichen.

Auch in der neuen Wohnung oder im Haus ist der Zählerstand wichtig und muss dem Anbieter mitgeteilt werden. Notieren Sie sowohl den Stand am Tag des Einzugs und zum Termin der Belieferung, den der neue Anbieter Ihnen mitteilt. So können Sie später auch die neue Abrechnung kontrollieren.

Unser Tipp: Verbrauch kontrollieren

Wer im Vorfeld alle Zählerstände notiert hat, zieht einfach den alten vom neuen Zählerstand ab. In der Differenz zeigt sich, wie viel Strom Sie innerhalb des Abrechnungszeitraums verbraucht haben. Vergleichen Sie diesen Wert mit dem vom Anbieter aufgeführten Verbrauch. Stimmen die Werte nicht überein, hat der Versorger womöglich die Zähler falsch abgelesen, Zahlen vertauscht, falsch übermittelt oder eingetragen. Manchmal ist aber auch nur ein simpler Zahlendreher.

Strom auf eine andere Person ummelden

Ein Umzug kann auch bedeuten, dass eine Person ein- oder auszieht. Möchte der neue Hauptmieter den bestehenden Stromvertrag auf eine andere Person überschreiben, sollte er mit seinem Stromanbieter sprechen. Bei einigen Anbietern ist eine Vertragsweitergabe problemlos möglich. Dazu müssen Verbraucher meist nur ein Formular ausfüllen, das sie sich auf der Webseite des Versorgers herunterladen können. Andere Stromlieferanten gewähren diese Möglichkeit jedoch nicht. Bei ihnen muss der Nachmieter oder in der Wohnung verbleibende WG-Partner dann einen neuen Vertrag abschließen.

Besonderheiten bei Hauseigentümern

Haben Sie ein eigenes Haus gekauft oder gebaut, in das Sie umziehen, benötigen Sie neben dem Liefervertrag auch einen sogenannten Netzanschlussvertrag. Bei einem Hauswechsel müssen Sie auch beide Verträge ummelden oder kündigen. Sprechen Sie dafür mit dem derzeitigen Netzbetreiber. Liegt die neue Adresse im Anschlussgebiet des Betreibers, lassen Sie den Vertrag einfach darauf verlegen. Außerhalb des Netzbetreibergebiets müssen Sie den Vertrag ebenfalls rechtzeitig kündigen und einen neuen Vertrag mit dem dortigen Netzbetreiber abschließen.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Ziehen Sie um und vergessen vorab Ihren Stromanbieter zu informieren, erfolgt automatisch eine Stromanmeldung beim örtlichen Grundversorger. Sie erhalten dann einen Stromentnahmevertrag mit einer Ersatzversorgung zum Grundversorgungstarif. Da die Grundversorgungstarife in der Regel die teuerste Form des Strombezugs darstellen, sollten Sie entweder bereits im Vorfeld einen neuen Stromanbieter mit der Lieferung beauftragen oder unmittelbar nach dem Einzug.

Diese Ersatzversorgung bleibt für drei Monate bestehen und kann ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Danach fallen Sie automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Wenn Sie sich für einen anderen Stromanbieter entscheiden, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim Grundversorger. Bei einigen Stromanbietern ist der Wechsel bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugstermin möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, in einen anderen, günstigeren Tarif des Grundversorgers zu wechseln.

Zusatzkosten bei Versäumnis

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, eine Ummeldung bis zu sechs Wochen nach dem Umzug zu akzeptieren, ohne dass Gebühren für den Stromnetzbetrieb und den Stromzähler anfallen. Lässt der Verbraucher diese Frist verstreichen, fallen jedoch Gebühren dafür an. Weiterhin kommt der vorherige Mieter so lange für den Stromverbrauch am alten Anschluss auf, bis er den Umzug meldet oder der Vermieter oder ein neuer Mieter einen neuen Stromanbietervertrag vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen

Je nach Tarif oder Stromanbieter können Verbraucher ihren bestehenden Vertrag ummelden, wechseln oder sind laut Vertrag dazu verpflichtet, den Stromvertrag weiterfortzuführen – vorausgesetzt der Anbieter kann sie auch unter der neuen Adresse beliefern. Viele Stromanbieter haben eine sogenannte Umzugsklausel im Vertrag, die eine Kündigung des Vertrags bei einem Umzug erlaubt, andere bestehen auf eine Fortführung. In jedem Fall müssen sie ihren Stromanbieter rechtzeitig über den Umzug informieren und sich ummelden oder wechseln. Wer über den Grundversorger mit Strom beliefert wird, kann innerhalb von zwei Wochen kündigen. Bei anderen Anbietern gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist.

Liegt die neue Adresse außerhalb des Belieferungsgebiets, müssen Verbraucher den bestehenden Vertrag kündigen und sich einen neuen Stromanbieter für Ihr neues Zuhause suchen.

Wer plant, umzuziehen, sollte seinen aktuellen Stromanbieter bis zu drei Monate vorher darüber informieren. Der Verbraucher hat dann je nach Tarif und Vertrag die Wahl, den vorhandenen Vertrag ab dem Einzugstag auf das neue Zuhause umzumelden oder den bestehenden Vertrag zu kündigen und einen neuen Anbieter zu suchen. Die Ummeldung ist meist unkompliziert über die Webseite des Stromanbieters möglich.

Nein, laut dem Ersatzversorgungsgesetz § 38 EnWG erhält jeder Verbraucher in einer neuen Wohnung oder einem Haus zunächst eine Ersatzversorgung über den örtlichen Grundversorger – sofern diese an das örtliche Stromnetz angebunden sind. Der neue Mieter erhält dann automatisch einen Vertrag zum Grundversorgungstarif, der in der Regel sehr teuer ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Umzug den Stromvertrag umzumelden oder einen neuen, günstigeren Stromtarif zu vereinbaren.

Fließt in der neuen Wohnung dennoch kein Strom, bedeutet das, dass der Netzanschluss gesperrt ist. Das passiert, wenn beispielsweise der Vormieter die Stromrechnung des Grundversorgers nicht beglichen hat. In diesem Fall sperrt der Netzbetreiber den Anschluss (§ 19 StromGVV). Erfährt er von dem neuen Mieter – durch den Vermieter oder einen neuen Stromvertrag – schaltet er den Anschluss kostenlos wieder frei.

Moving Service Teaser Checkliste 2

Checkliste für den Umzug

In unserer Umzugscheckliste finden Sie die wichtigsten To Do's – vom richtigen Transportunternehmen bis hin zum Wechsel des Stromanbieters.

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Viele Stromanbieter bieten auch Tarife mit nachhaltigem Ökostrom an. Jetzt vergleichen.

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Mehr rund um Strom

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

Wir sind persönlich für Sie da!

06221 777 00 10

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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

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