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Inhalt dieser Seite
  1. Clever bausparen mit Verivox
  2. So funktioniert der Bausparvertrag-Vergleich
  3. Bausparen: Was ist das?
  4. Für welche Zwecke ist Bausparen sinnvoll?
  5. Staatliche Förderung für Bausparer
Das sagen unsere Kunden über uns
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Clever bausparen mit Verivox

Bausparen ist nicht nur in Deutschland populär, aber auf den ersten Blick ein typisch deutsches Produkt. Die Einlagen bei Bausparkassen gelten als absolut sicher, die Vertragsvorgaben sind klar umrissen und die Guthabenzinsen absolut marktgerecht. Bausparen kommt also nicht nur im Rahmen einer Finanzierung für viele Verbraucher infrage, sondern auch als Geldanlage. Welches Angebot sich für Sie am besten eignet, hängt unter anderem davon ab, welchen Zweck Sie beim Bausparen verfolgen.

Bei Verivox finden Sie den Bausparvertrag, der zu Ihnen am Besten passt.

So funktioniert der Bausparvertrag-Vergleich

  1. Geben Sie im Formular Daten zu Ihnen und Ihrem Vorhaben an. Möchten Sie auf jeden Fall finanzieren oder suchen Sie zunächst nur eine sichere Geldanlage?
  2. Ihre Daten werden verschlüsselt an einen Finanzberater weitergeleitet. Das ist unverbindlich.
  3. Der Berater analysiert Ihre Daten und kontaktiert Sie mit einem oder mehreren passenden Angeboten.

Bausparen: Was ist das?

Bausparen ist eine Kombination aus einem Sparvertrag und einer Immobilienfinanzierung, die in drei Phasen abläuft. Zunächst, während der Startphase (Sparphase), sparen Bausparer Eigenkapital an. Sie zahlen Sparraten an die Bausparkasse und erhalten Zinsen. Nachdem sie die vertraglich festgelegte Summe eingezahlt und damit eine gewisse Bewertungsziffer erreicht haben, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Es folgt die Zuteilung: Kunden bekommen die Bausparsumme (angespartes Guthaben plus Zinsen plus Bauspardarlehen) ausgezahlt. In der letzten Phase – der Darlehensphase – erhalten sie ein zinsgünstiges Darlehen und tilgen es. Typischerweise wird das Bauspardarlehen zur Finanzierung einer Immobilie eingesezt.

Infografik Banking - Zuteilung Bausparkasse

Doch dieser Verlauf ist nicht zwingend: Verbraucher können ihren Bausparvertrag auch für die Instandhaltungskosten oder Modernisierung ihrer Immobilie nutzen oder auch auf das Bauspardarlehen verzichten und den Vertrag als Geldanlage einsetzen.

Bausparen basiert auf dem sogenannten Solidaritäts- beziehungsweise Kollektivprinzip. Das bedeutet, dass sich mehrere Personen zu einer Spargemeinschaft zusammenschließen und in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine schnellere Zuteilung der Bauspardarlehen. Weil immer wieder neue Personen hinzukommen, die in die Gemeinschaftskasse einzahlen, entsteht ein Kreislauf. Die Funktion der Bausparkasse besteht darin, die Einlagen zu verwalten und die Immobiliendarlehen zu verteilen.

Bausparen an einem praktischen Beispiel erklärt

Angenommen, es gibt zehn Familien, die ein Haus bauen oder kaufen möchten. Wenn jeder Haushalt jährlich zehn Prozent des für den Immobilienbau oder -kauf benötigten Kapitals ansparen kann, lässt sich der Traum vom Eigenheim nach zehn Jahren realisieren. Zahlen die zehn Familien die Spareinlagen dagegen auf ein Bausparkonto ein, besteht für den ersten Haushalt bereits nach einem Jahr die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben. Da der Hausbesitzer nun ein Darlehen tilgen muss, gibt es weiterhin zehn Parteien, die Geld einzahlen. Infolgedessen kommt im nächsten Jahr erneut eine ausreichende Summe für die Finanzierung eines Hauses zusammen.

Mit diesem System verringert sich die durchschnittliche Wartezeit deutlich – im vorgestellten Praxisbeispiel von ursprünglich zehn Jahren auf fünf Jahre. In der Realität beteiligen sich natürlich wesentlich mehr Sparer an dem Gemeinschaftstopf. Darüber hinaus nimmt nicht jeder Bausparer tatsächlich einen Kredit in Anspruch.

Für welche Zwecke ist Bausparen sinnvoll?

Die Verwendungsmöglichkeiten begrenzen sich beim Bausparen nicht auf den Erwerb einer Immobilie. Ein Bausparvertrag kann zum Beispiel auch als finanzielles Polster für außerplanmäßige Instandhaltungskosten oder für Renovierungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Bausparen bietet finanzielles Polster

Ein kleiner Bausparvertrag in der Hinterhand kann sich für jeden Immobilienbesitzer lohnen, denn bei einem Einfamilienhaus wie bei einer Eigentumswohnung können immer einmal außerplanmäßige Instandhaltungskosten auftreten. Bausparen mit einer Anspardauer von sechs oder sieben Jahren und einer monatlichen Sparrate von 50 Euro bietet immerhin ein finanzielles Polster von rund 7.000 Euro Bausparsumme. Das hilft, wenn etwa das Dach am Haus repariert werden muss oder die Eigentümergemeinschaft eine zusätzliche, nicht durch die Instandhaltungsrücklage abgedeckte Sanierung beschließt.

Bausparen für Renovierer

Bauspardarlehen sollten zwar für eine wohnwirtschaftliche Verwendung genutzt werden. Doch dabei ist es gleich, ob Wohneigentum erworben oder saniert wird oder ob vielleicht eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung renoviert wird. Eine Renovierung ist in der Regel keine günstige Angelegenheit. Noch teurer wird sie, wenn dafür ein klassischer Ratenkredit aufgenommen werden muss: Ein Bauspardarlehen ist oft günstiger als ein Renovierungskredit. Die Sparraten sind dafür relativ niedrig, die Zuteilung erfolgt recht schnell.

Der Bausparer als Kapitalanleger

Konservative Sparer greifen immer wieder auf das Bausparen zurück, wenn sie Gelder über einen längeren Zeitraum ansparen möchten oder in Form einer einmaligen Anlage platzieren. Bausparguthaben sind absolut sicher und die Verzinsung, abhängig vom gewählten Tarif, durchaus attraktiver als auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto.

Staatliche Förderung für Bausparer

Der Staat fördert den Erwerb beziehungsweise die Sanierung von Immobilieneigentum nur noch sehr eingeschränkt. Das Bausparen ist eine der wenigen verbliebenen Formen von öffentlicher Subvention. Insgesamt bieten sich drei Wege, diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Diese Wege schließen sich jedoch nicht gegenseitig aus, sondern können parallel in Anspruch genommen werden.

Vermögenswirksame Leistungen

Neben der Anlage in Aktien ist Bausparen die zweite verbliebene staatlich mit Prämien geförderte Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen. Bausparer können, sofern der Tarifvertrag nicht die Anlage in eine betriebliche Altersversorgung vorschreibt, bis zu 40 Euro monatlich anlegen. Auf maximal 470 Euro erhalten sie dann die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent, maximal 40 Euro pro Jahr. Voraussetzung dafür ist ein zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen von maximal 17.900 Euro, bei Verheirateten von 35.800 Euro. Dabei ist es bei Ehepaaren unerheblich, ob nur eine Person oder beide berufstätig sind. Das Bausparen wird sechs Jahre lang bespart und muss dann noch ein Jahr ruhen, bevor er zur Auszahlung kommt. Der Verwendungszweck ist jedem Bausparer freigestellt.

Wohnungsbauprämie

Als zweiter Weg, sich eine staatliche Prämie zu sichern, bietet sich Bausparen mit Aussicht auf die Wohnungsbauprämie an. Der geförderte Sparbeitrag beläuft sich auf 512 Euro jährlich. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent pro Jahr, maximal 45,06 Euro pro Bausparer. Prämienberechtigt sind alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr, sofern das zu versteuernde Einkommen pro Jahr nicht über 25.600 Euro bei Singles bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten liegt. Löst der Bausparer seinen Vertrag vor der Sperrfrist von sieben Jahren auf, muss die Wohnungsbauprämie jedoch zurückgezahlt werden.

Im Jahr 2009 kam es zu einer Gesetzesänderung beim Bausparen. Verträge, die nach diesem Datum geschlossen wurden, müssen wohnwirtschaftlich verwendet werden, um eine Rückzahlung der Prämie zu vermeiden. Dabei gibt es jedoch mehrere Ausnahmen:

  • wenn der Bausparer vor Vertragsabschluss unter 25 Jahren alt war,
  • wenn der Ehepartner des Bausparers verstirbt
  • oder wenn der Bausparer selbst arbeitslos wird.

Für Bausparer, die mindestens eine Rate vor 2009 eingezahlt haben, greift die Gesetzesänderung nicht.

Wohn-Riester

Bei der dritten staatlich geförderten Variante des Bausparens handelt es sich um die Eigenheimrente bzw. Wohn-Riester. Hier erfolgt die Besparung in spezielle zertifizierte Bausparverträge. Die Rahmenbedingungen sind die gleichen wie für alle anderen Riester-Anlagen auch.

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