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Inhalt dieser Seite
  1. Vertrag zwischen Privatpersonen
  2. Tipps
  3. Risiken
  4. Vertrag mit einer Bank
  5. Angebote vergleichen

Definition: Was ist ein privater Darlehensvertrag?

Als privater Darlehensvertrag können zwei Kreditarten bezeichnet werden:

  • Ein Darlehen "von privat", also etwa von Familienangehörigen oder Freunden.
  • Ein Kredit von einer Bank an eine Privatperson.

Kostenloses Muster zum Ausdrucken

Verivox bietet Ihnen eine kostenlose PDF-Vorlage für einen privaten Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen, die Sie kostenlos herunterladen, ausdrucken und ausfüllen können.

Privater Kreditvertrag: PDF Muster

Das sagen unsere Kunden über uns
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  • seit Dezember 2022

Privater Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen

Der Gedanke ist naheliegend: Der Großvater hat Geld übrig, möchte es anlegen, bekommt aber auf der Bank derzeit kaum oder gar keine Zinsen. Stattdessen könnte er seinem Enkel Geld leihen, der sich ein Auto kaufen möchte und zu wenig Geld dafür auf dem Konto hat. Der Großvater wäre in der Lage, dem Enkel bei einem Kredit für den Autokauf bessere Konditionen zu geben als eine Bank (etwa ohne Bonitätsprüfung bei der Schufa) und hätte am Ende höhere Zinsen als bei einer Geldanlage. Es würde sich dann um einen privaten Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen handeln.

Ein solcher Vertrag sollte unbedingt schriftlich vereinbart werden. Sollte es mal Streit geben, haben so beide – Darlehensgeber und Darlehensnehmer – etwas in der Hand. Folgende Punkte sollten dabei geregelt sein:

  • Darlehenshöhe
  • Darlehenslaufzeit
  • Darlehenszinsen
  • Sicherheiten
  • Probleme (Verzug und Kündigung)

Tipps für Ihren Darlehensvertrag

Im § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, "Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag"), hat der Gesetzgeber wichtige Regeln zum Darlehensvertrag formuliert – ob von privat oder von einem Kreditinstitut. Wer in seinem privaten Darlehensvertrag keine eigenen Regelungen formuliert, vereinbart automatisch das, was im Gesetz steht. Zum Beispiel: Wird im Vertrag nichts darüber gesagt, wann die Zinsen zu zahlen sind, sind sie nach Ablauf eines Jahres zu entrichten.

Die Darlehenshöhe

Die Darlehenshöhe sollte auch beim privaten Vertrag immer an die finanziellen Spielräume angepasst werden: Was kann der eine geben, ohne selber in eine finanzielle Klemme zu geraten, was kann der andere nehmen und ohne Probleme samt Zinsen wieder zurückzahlen?

Der Rechner Wie viel Kredit kann ich mir leisten? hilft Kreditnehmern, den eigenen finanziellen Spielraum einzuschätzen.

Die Darlehenslaufzeit

Wird keine Laufzeit vereinbart, läuft das Darlehen so lange, bis es gekündigt wird. Die Frist dafür laut Gesetz: drei Monate. Das kann besonders für den Darlehensnehmer unangenehm sein, wenn er recht kurzfristig das noch ausstehende Darlehen zurückzahlen muss. Eine Laufzeit sollte daher immer vereinbart sein.

Die Darlehenszinsen

Der Zins ist der Preis dafür, dass jemand eine Zeitlang über das Geld eines anderen verfügen kann. Ein Darlehenszins wird in der Regel "p.a.“ vereinbart, das steht für per anno (jährlich). Das Darlehen kann auch nur wenige Monate laufen, dann ist der Jahreszins anteilig zu berechnen. Die Zinsberechnung hängt mit der Art des Darlehensvertrages zusammen. Verbreitet sind:

  • Endfälliges Darlehen: Das endfällige Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem Betrag getilgt, die Zinsen werden meist jährlich auf den vollen Betrag gezahlt. Bei 5.000 Euro Kredit und 3 Prozent Zins würde das bedeuten, dass Jahr für Jahr 150 Euro Zinsen zu zahlen sind; am Ende sind dann die 5.000 Euro Darlehen zurückzuzahlen.
  • Annuitätendarlehen: Beim Annuitätendarlehen zahlt der Darlehensnehmer eine feste, meist monatliche Rate, die sowohl einen Tilgungsanteil als auch einen Zinsanteil enthält. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, wird der Zinsanteil im Lauf der Zeit immer kleiner, der Tilgungsanteil immer größer. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt.

Risiken

Für einen Darlehensvertrag unter Privatleuten ist das endfällige Darlehen die einfachere Variante. Es ist aber für den Darlehensgeber riskanter: Da er erst am Ende sein Geld zurückbekommt, ist die Gefahr größer, dass sich bis dahin die Bonität des Darlehensnehmers verschlechtert.

Ein weiteres Risiko beim Darlehensvertrag von privat: Wird auf Zinsen verzichtet oder werden Zinsen sehr günstig angesetzt, könnte das Finanzamt von einer Schenkung ausgehen und Schenkungssteuer fordern (sofern Freibeträge überschritten wurden). Der Zins sollte sich daher in etwa daran orientieren, was am Markt üblich ist.

Darlehenssicherheiten

Zumindest bei größeren Beträgen sollte der Darlehensgeber darauf achten, dass er Sicherheiten zugesprochen bekommt. Sollte die Rückzahlung des Darlehens ganz oder teilweise scheitern, kann er sich daran bedienen, um einen Schaden zu vermeiden oder zu begrenzen. Bei einem Darlehensvertrag, ob nun privat oder mit einem Kreditinstitut, werden dafür üblicherweise "Sicherungsübereignung" oder "Sicherungsabtretung" vereinbart.

Die Sicherungsübereignung (§ 929, Satz 1 und § 930 BGB)

Der Darlehensnehmer übereignet das Eigentum an einer Sache, etwa einem Auto, an den Darlehensgeber. Dafür wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt. Der Darlehensnehmer kann zwar das Auto weiter nutzen, aber nicht mehr verkaufen und zu Geld machen. Wird das Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt, kann der Darlehensgeber das Auto verlangen und darüber verfügen.

Sicherungsabtretung (§ 398 BGB)

Dabei wird keine Sache übereignet, sondern eine Forderung des Darlehensnehmers gegenüber Dritten abgetreten, etwa der Anspruch auf Gehalt gegenüber dem Arbeitgeber oder der Anspruch an eine Lebensversicherung. Zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen nicht wie vereinbart zurück, kann der Darlehensgeber das Gehalt beim Arbeitgeber pfänden, wobei die gesetzlichen Pfändungsvorschriften beachtet werden müssen.

Verzug und Kündigung

Für den Fall, dass die vereinbarten Zahlungen verspätet oder gar nicht erfolgen, sollten die Folgen im Darlehensvertrag geklärt sein. Üblich ist es, dass Extra-Zinsen für die Zeit der Verspätung (Verzug) genannt werden. Fehlt eine Regelung dazu, gilt das, was im Gesetz steht (§ 288 Abs.1 BGB ): Der Verzugszinssatz pro Jahr sind fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank. Darüber hinaus sollte klar sein, unter welchen Voraussetzungen ein Darlehensgeber kündigen kann, wenn der Darlehensnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt. So könnte zum Beispiel eine Formulierung enthalten sein, dass ein Kündigungsrecht besteht, wenn drei Mal hintereinander die Zahlung von Zinsen oder Raten verspätet war.

Der Darlehensvertrag mit einer Bank oder Sparkasse

Für den Darlehensvertrag mit einem Kreditinstitut gelten die gleichen Grundlagen wie für einen Vertrag "von privat", etwa beim Thema Sicherheiten. Es gibt aber im Gesetz ergänzende Verbraucherschutzvorschriften. Diese Vorschriften finden sich im § 491 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) sowie den folgenden Paragrafen. Unterschieden wird zwischen

  • "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen"
  • "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" (Baufinanzierungen)

So muss bei einem Allgemein-Darlehensvertrag für Verbraucher eine Vielzahl von Informationen gegeben werden (Auswahl):

  • der effektive Jahreszins
  • der Nettodarlehensbetrag und der Gesamtbetrag
  • der Sollzinssatz
  • die Vertragslaufzeit
  • Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen
  • die Auszahlungsbedingungen
  • alle sonstigen Kosten
  • der Verzugszinssatz
  • ein Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen
  • das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

Auch die folgenden Schutzregelungen für den Verbraucher gelten bei einem Darlehensvertrag mit einer Bank, nicht jedoch unter zwei Privatpersonen.

Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung

Der Darlehensgeber hat vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen. Der Darlehensgeber darf den Vertrag nur abschließen, wenn keine erheblichen Zweifel daran bestehen und wenn es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen erfüllen kann.

Widerrufsrecht

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht von bis zu 14 Tagen zu. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist dem Darlehensnehmer vor Vertragsschluss – also vor der Unterschrift – zudem eine Bedenkzeit von mindestens sieben Tagen einzuräumen. Während dieser Bedenkzeit ist der Darlehensgeber an das Angebot gebunden.

Rückzahlungsrecht

Für seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossene Verträge gilt: Sie können jederzeit zurückgezahlt werden. Das Kreditinstitut darf jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen: ein Prozent des verbleibenden Kreditbetrages, bei einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten 0,5 Prozent.

Darlehensverträge vergleichen

Obwohl der Gesetzgeber viele Vorschriften macht, sind die Darlehensverträge von Banken und Sparkassen immer noch sehr unterschiedlich. Worauf sollten Verbraucher achten?

1. Effektivzins

Im Effektivzins sind alle anfallenden Kreditkosten enthalten, neben anfallenden Zinsen auch weitere Bearbeitungskosten etc. Schon kleine Unterschiede beim Effektivzins summieren sich insbesondere bei lange laufenden Finanzierungen zu großen Beträgen.

2. Versicherungen

Kunden können beim Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung abschließen, die etwa bei Arbeitslosigkeit die Ratenzahlung übernimmt. Da diese optional ist, ist sie nicht im Effektivzins enthalten. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um verbundene Verträge.

3. Flexibilität

Es gibt Darlehensverträge, die verbraucherfreundlicher sind als andere. Beispiel Immobilienkredit: Manche Banken und Sparkassen räumen das Recht ein, Sondertilgungen zu leisten, ohne dass dafür Gebühren anfallen. Das kann viel Geld sparen, wenn man plötzlich eine kleine Erbschaft gemacht oder einfach in einem Jahr gut verdient hat. Denn: Je schneller man tilgt, desto weniger Zinsen zahlt man.

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