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Fahrzeugbrief: Zulassungsbescheinigung Teil 2

Der Fahrzeugbrief nennt sich offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 2. Für Fahrzeuge gilt er als wichtigstes Zulassungspapier. Darin finden sich wichtige Angaben zu Halterinnen und Haltern des eingetragenen Fahrzeugs. Besonders wichtig ist der Fahrzeugbrief, wenn es um Kauf und Verkauf, Zulassung oder Ummeldung sowie um den Wechsel des Fahrzeughalters geht.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein
  3. Was steht im Fahrzeugbrief?
  4. Aufbewahrung des Fahrzeugbriefs
  5. Wann kommt der Fahrzeugbrief zum Einsatz?
  6. Fahrzeugbrief verloren: Was tun?
  7. Fahrzeugbrief neu beantragen
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Kfz-Versicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fahrzeugbrief heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 2 und enthält Angaben zur aktuellen Halterin/zum Halter des Fahrzeugs.
  • Bei Verlust oder Diebstahl ist der Fahrzeugbrief zeitnah bei der Zulassungsbehörde neu zu beantragen.
  • Der Fahrzeugbrief sollte nicht im Fahrzeug mitgeführt, sondern an einem geschützten Ort aufbewahrt werden.

Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein: Das ist der Unterschied

Alte Gewohnheiten halten sich hartnäckig. Das gilt auch für die Bezeichnungen „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“. Obwohl beide Begriffe noch immer als gebräuchlichste Bezeichnung für die Fahrzeugpapiere gelten, erfolgte am 1. Oktober 2005 die Zusammenführung und EU-weite fälschungssichere Vereinheitlichung beider Dokumente in der Zulassungsbescheinigung.

  • Der Fahrzeugschein nennt sich seither Zulassungsbescheinigung Teil 1.
  • Der Fahrzeugbrief heißt heute offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 gilt als „Personalausweis“ des Fahrzeugs und enthält detaillierte Informationen zur Zulassung, zur Halterin bzw. zum Halter, zu technischer Ausstattung und Kennzeichen. Sie zeigt somit das Verfügungsrecht über das Fahrzeug an und muss im Original bei Fahrten mitgeführt werden.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 2 handelt es sich um das wichtigste amtliche Dokument von Eigentümerinnen und Eigentümern eines Fahrzeugs. Darin finden sich Angaben zu aktuellen und vorausgegangenen Halterinnen/Haltern des Fahrzeugs sowie die wichtigsten technischen Fahrzeugdaten. Halterin bzw. Halter müssen hierbei nicht mit Eigentümerin bzw. Eigentümer des Fahrzeugs identisch sein.

Der Fahrzeugbrief ist auf keinen Fall im Original und auch nicht bei Fahrten mitzuführen, muss jedoch bei Kauf und Verkauf, bei Ummeldungen und Zulassungen mit dem Fahrzeugschein vorliegen.

Was steht im Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief dient als amtlicher, fälschungssicherer Eigentumsnachweis. Im Fahrzeugbrief finden sich seit 2005 insgesamt 24 Informationen. Zu den wichtigsten zählen:

  • Wichtigste technische Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeugtyp-/marke/-klasse, Herstellercode, Fahrzeug-ID, Prüfziffer)
  • Zulassungsinformationen (Erstzulassung in Feld B, aktuelle Zulassung in Feld I)
  • Daten zu aktuellen Halterinnen/Haltern und zur letzten Vorbesitzerin/zum letzten Vorbesitzer

Der obere Dokumentabschnitt führt die letzten zwei Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter mit Namen auf. Darüber hinaus findet sich im Fahrzeugbrief die Gesamtzahl der Halterinnen/Halter bis zum aktuellen Zeitpunkt. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist nach der zweiten Umschreibung erforderlich.

Aufbewahrung des Fahrzeugbriefs

Als Eigentumsnachweis des Fahrzeugs sollte sich der Fahrzeugbrief möglichst nie im Fahrzeug befinden. Als sicherer, geschützter Aufbewahrungsort empfiehlt sich ein Bankschließfach, ein Tresor oder ähnliche unzugängliche Orte. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass Diebe im Falle eines Fahrzeugdiebstahls durch Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief leichteres Spiel beim Verkauf des Fahrzeugs hätten.

Lediglich der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1, muss sich als offizielle Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr immer im Fahrzeug befinden.

Wann kommt der Fahrzeugbrief zum Einsatz?

Obwohl der Fahrzeugbrief bei Fahrten nicht im Auto liegen sollte, gibt es verschiedene Situationen, in denen Halterinnen und Halter ihn vorlegen müssen. In folgenden Situationen ist der Fahrzeugbrief erforderlich:

  • Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs durch Eigentümerin/Eigentümer
  • An-, Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs
  • Bei Fahrzeugfinanzierungen durch Banken

Fahrzeugbrief verloren: Was tun?

Geht der Fahrzeugbrief verloren, zählt schnelles Handeln. Zunächst kommt es darauf an, ob es sich um Verlust oder Diebstahl handelt.

  • Im Falle eines Diebstahls ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei erforderlich. Diese ist die Voraussetzung für die Neubeantragung bei der Zulassungsstelle.
  • Bei Verlust gilt es, den Fahrzeugbrief bei der zuständigen Zulassungsstelle als verloren zu melden und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Bei Verlustmeldung oder Diebstahl können bis zu acht Wochen bis zur Neuausstellung vergehen. Zunächst wird der Verlust bzw. Diebstahl beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg gemeldet und für 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht. Mögliche Eigentümerinnen und Eigentümer haben so die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und das Fahrzeug für sich zu reklamieren.

Ein weiterer Grund für einen neuen Fahrzeugbrief kann auch die Beschädigung des Sicherheitscodes sein. Dieser befindet sich für internetbasierte Zulassungsverfahren unter einem fälschungssicheren Rubbelfeld. Bei unabsichtlicher Beschädigung des Feldes ist die Neubeantragung des Fahrzeugbriefes ebenfalls nötig.

Fahrzeugbrief neu beantragen: Welche Unterlagen sind erforderlich?

Obwohl die meisten Zulassungsstellen dieselben Unterlagen für die Neubeantragung verlangen, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Zulassungsstelle vor der Neubeantragung Auskunft einzuholen. Die wichtigsten Unterlagen für die Neubeantragungen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Gültige AU- und HU-Prüfbescheinigung
  • Bei Privatpersonen: Kaufvertrag (falls Halterin/Halter nicht identisch mit Eigentümerin/Eigentümer)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige
  • Bei Verlust: Eidesstattliche Erklärung
  • Falls persönliches Erscheinen nicht möglich: Vollmacht

Die Dauer für eine Neuausstellung kann je nach Fall zwischen sechs bis acht Wochen dauern und kostet etwa 70 Euro. 10 Euro fallen hierbei für die Neuausstellung des Fahrzeugscheins an, da auch dieser bei Verlust des Fahrzeugbriefs ersetzt werden muss.

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