Unfallversicherung kündigen
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100% kostenlos
Geburtstag: 01.01.2020
Beruf: Kind/Schüler
Grundinvalidität 25.000 Euro
Laufzeit: 3 Jahre
Progression: 100 %
Todesfallsumme: 0 Euro
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Unfallversicherung zum richtigen Zeitpunkt kündigen
Die private Unfallversicherung deckt das Risiko der Invalidität in Folge eines Unfalls in der Freizeit ab – anders als die gesetzliche Unfallversicherung, welche nur Unfälle auf dem Arbeitsweg absichert. Sie ist damit ein wichtiges finanzielles Schutznetz. Die Unfallversicherung vorzeitig zu kündigen, kann unter Umständen aber sinnvoll sein. Die Gründe hierfür reichen von einer Beitragserhöhung bis hin zu geänderten Lebensumständen.
- Wer benötigt die Versicherung?
- Leistungen der Unfallversicherung
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Widerrufsmöglichkeiten
- Tod des Versicherungsnehmers
- Nach der Kündigung
- Alternativen zur Kündigung
- Häufig gestellte Fragen
Unfallversicherung kündigen: so funktioniert's
- Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten beachten oder außerordentlich nach Schadenfall bzw. Beitragserhöhung kündigen.
- Kündigungsschreiben für die Unfallversicherung herunterladen, persönliche Daten ergänzen und unterschrieben per Einschreiben versenden!
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Wer benötigt eine Unfallversicherung?
Das Verhältnis von Leistungen und Kosten der Unfallversicherung ist sehr umstritten. Das Risiko nach einem Unfall in der Freizeit eine schwere Behinderung zu erleiden ist eher gering. Der typische Freizeitsportler benötigt die Versicherung in der Regel nicht. Bei Extremsportlern, Motorradfahrern oder Mountainbikern ist das Risiko für einen Unfall, der schwere Verletzungen nach sich zieht, hingegen deutlich höher. Hier kann sich die Unfallversicherung lohnen.
Viele Versicherer schließen diese Risiken jedoch aus oder verlangen dafür höhere Prämien. Versicherte sollten ihre Police auf solche Ausschlüsse prüfen. Generell sollte bei Versicherungen für Unfälle die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Vordergrund stehen. Für Personen, die sich zusätzlich absichern möchten oder keine BU-Versicherung bekommen, bleibt die Unfallversicherung eine günstige Alternative.
Leistungen der Unfallversicherung
Im Falle der Invalidität leistet die Versicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hierzu sollten Sie sich als Verbraucher unbedingt beraten lassen. Als grobe Orientierung für die Höhe der Versicherungssumme empfiehlt sich das 2-3 fache des Jahreseinkommens. Je nach vereinbarter Progression erhöht sich die Summe je höher der Invaliditätsgrad ist. Der Grad der Invalidität wird dabei durch die sogenannte Gliedertaxe bestimmt. Des Weiteren können Sie zusätzliche Zahlungen vereinbaren - beispielsweise eine Unfallrente oder Krankenhaustagegeld.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Viele Versicherer versuchen Kunden mit dem Modell der Beitragsrückgewähr für sich zu gewinnen. Dabei gibt es neben der Vorsorge- auch eine Sparleistung. Ein Teil der Beiträge, die deutlich höher als bei der klassischen Versicherung sind, wird für den Kunden dabei angelegt. Haben Sie die Versicherung am Ende der Laufzeit nicht in Anspruch nehmen müssen, erhalten Sie den angesparten Geldbetrag zurück.
Derartige Unfallversicherungen sollten Sie unbedingt sorgfältig prüfen. Häufig ist die Rendite solcher Versicherungen extrem niedrig. In einem solchen Fall sollten Sie eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr kündigen oder beitragsfrei stellen lassen und das Geld anderweitig anlegen. Bei einer vorzeitigen Kündigung der Unfallversicherung müssen Sie in der Regel jedoch finanzielle Einbußen hinnehmen.
Ordentliche Kündigung
Bei den meisten Kündigungen einer Unfallversicherung handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Eine solche liegt vor, wenn Sie die abgeschlossene Unfallversicherung aus persönlichen Gründen kündigen – etwa weil Sie einen günstigeren Tarif gefunden haben oder die gewählte Versicherung nicht mehr zu den aktuellen Lebensumständen passt.
Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung
Die genauen Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung einer Unfallversicherung werden im jeweiligen Versicherungsvertrag festgelegt. In der Regel verlängern sich die Verträge automatisch. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Unfallversicherung im Normalfall drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Allerdings unterscheidet sich der Zeitpunkt der Kündigung von der Art des gewählten Vertrags.
- Einjahresvertrag: Einen klassischen Einjahresvertrag können Sie frühestens nach einem Jahr zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
- Dreijahresvertrag: Die Kündigung eines Dreijahresvertrags ist erst nach drei Jahren möglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann auch ein Dreijahresvertrag jährlich gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigung
Bestimmte Umstände ermöglichen die außerordentliche Kündigung einer Unfallversicherung. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist jeweils einen Monat. In folgenden Fällen können Sie das Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Unfallversicherung wahrnehmen:
Kündigung nach Schadenfall
Nicht wenige Versicherungsnehmer entscheiden sich für die Kündigung, nachdem es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, weil die bürokratischen Hürden zur Übernahme des Schadens sehr hoch waren oder weil der Versicherer die Übernahme des entstandenen Schadens abgelehnt hat.
Kündigung infolge einer Beitragserhöhung
Ein klassischer Grund, eine private Unfallversicherung zu kündigen, ist zudem die Erhöhung der Beiträge durch den Versicherer. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen.
Achtung!
Auch der Versicherer selbst hat das Recht, die bestehende Unfallversicherung zu kündigen – etwa, wenn ausstehende Beiträge nicht gezahlt werden. Werden diese nicht innerhalb der im Rahmen einer Mahnung gesetzten Frist beglichen, kann der Vertrag vom Versicherer aufgelöst werden.
Widerrufsmöglichkeiten
Wollen Sie Ihre Unfallversicherung kündigen, sind Sie nicht immer auf eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung angewiesen. Stellen Sie frühzeitig fest, dass der geschlossene Vertrag nicht den gewünschten Anforderungen entspricht, besteht die Möglichkeit, diesen zu widerrufen. Der Widerruf muss allerdings innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags erfolgen. Einzige Ausnahme: Der Versicherer hat es versäumt, auf das entsprechende Widerrufsrecht hinzuweisen. In diesem Fall ist ein Widerruf auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Ist der Versicherer bereits für einen Schaden eingesprungen, entfällt das Recht auf Widerruf.
Tod des Versicherungsnehmers
Im Fall des Todes des Versicherungsnehmers verliert der geschlossene Vertrag automatisch seine Gültigkeit, und es werden keine weiteren Beiträge mehr fällig. Das gilt jedoch nur, wenn der verstorbene Versicherungsnehmer die einzige vertraglich versicherte Person war. Bei Familien- und Partnertarifen können die mitversicherten Personen den Vertrag übernehmen. Möchten diese den Tarif nicht weiter nutzen, müssen sie die Unfallversicherung kündigen.
Nach der Kündigung
Nachdem Sie das Kündigungsschreiben an die Versicherung gesendet haben – am besten als Einschreiben mit Rückschein – gilt es, auf das Bestätigungsschreiben zu warten. Gegebenenfalls ist dies anzufordern, sofern es vom Versicherer nicht automatisch verschickt wird. Der Versicherungsschutz besteht nach der Kündigung selbstverständlich weiterhin solange, bis der Vertrag regulär endet. Die in diesem Zeitraum entstandenen Schäden können wie gewohnt bei der Versicherung gemeldet werden.
Alternativen zur Kündigung
Nicht immer ist es die beste Option, die Unfallversicherung zu kündigen. Können – beispielsweise infolge eines Arbeitsplatzverlustes oder sonstiger finanzieller Zusatzbelastungen – die Beiträge für einen absehbaren Zeitraum nicht mehr geleistet werden, kann sich auch eine Außerkraftsetzung des Vertrags anbieten. Ist ein Vertrag außer Kraft gesetzt, fallen im entsprechenden Zeitraum keine Beiträge an. Allerdings besteht auch kein Versicherungsschutz. Ob eine vorübergehende Außerkraftsetzung möglich ist, muss mit dem jeweiligen Versicherer abgeklärt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Nach einem Schadenfall gewährt die Unfallversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Bei einer derartigen Kündigung Ihrer Unfallversicherung gilt eine Frist von einem Monat. In der Praxis entscheiden sich Kunden nach einem Unfall beispielsweise für eine Kündigung, weil der Versicherer den entstandenen Schaden nicht regulieren wollte oder die bürokratischen Hürden sehr hoch waren.
Einen Rückkaufswert gibt es bei einer Unfallversicherung nur dann, wenn Sie eine Police mit Beitragsrückgewährung abgeschlossen haben. So eine Versicherung ist eine Kombination aus Unfallversicherung und Geldanlage. Da es allerdings keine hohen Zinsen gibt, eignet sie sich im Vergleich zu anderen Geldanlagemöglichkeiten deutlich schlechter, um für das Alter zu sparen. Wollen Sie so eine Unfallversicherung vorzeitig kündigen, erhalten Sie zwar eine Rückzahlung der bisher eingezahlten Beiträge, aber nicht in voller Höhe. Können Sie sich die in der Regel hohen Beiträge beispielsweise nicht mehr leisten oder wollen Sie sich nicht mehr an die übliche lange Laufzeit binden, müssen Sie mit Verlusten rechnen.
Einige Versicherungen, die Sie in jungen Jahren abschließen, sind im Alter nicht mehr unbedingt nötig. Das gilt etwa für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Sie im Rentenalter nicht mehr benötigen. Für die Unfallversicherung gilt das aber nur bedingt. Haben Sie bereits eine private Unfallversicherung zu günstigen Konditionen und passendem Leistungsumfang abgeschlossen, empfiehlt es sich, diese zu behalten. Im Alter steigt nämlich nicht nur das Risiko für Unfälle, sondern auch die Folgen können schwerwiegender sein.
In manchen Fällen ist es ratsam, eine Unfallversicherung zu kündigen. Das kann etwa wegen einer Pflegestufe der Fall sein, die Sie während der Vertragslaufzeit bekommen. Tritt dies ein, müssen Sie Ihren Pflegegrad der Versicherung melden. Das kann zur Folge haben, dass Sie ausgeschlossen werden. Unterlassen Sie die Meldung aber, zahlen die meisten Versicherungen im Schadenfall nicht oder nur in geringem Umfang. Um sicherzugehen, dass Sie trotz Pflegestufe noch finanziell abgesichert sind, sollten Sie Ihre Versicherungsunterlagen einsehen und prüfen, ob Behinderung und Pflegebedürftigkeit in der Police eingeschlossen sind. Das ist meist nicht der Fall, einige Versicherer bieten aber zumindest eine teilweise Absicherung in diesen Fällen an.
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