Lebensversicherung: Kündigung und Alternativen
- Schneller Marktüberblick
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- Lebensversicherung kündigen: Wann lohnt es sich?
- Rückkaufswert der Lebensversicherung
- Wie kann ich die Lebensversicherung kündigen?
- Jetzt online kündigen
- Wie verhält es sich mit der Steuer?
- Kündigungsfrist und Ablauf
- Alternativen zur Kündigung
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigung einer Lebensversicherung geht in den Anfangsjahren mit einem Verlust einher.
- Der Rückkaufswert ist bei Verträgen nach dem 31.12.2005 steuerpflichtig.
- Verkauf, Beleihung oder Beitragsfreistellung sind die besseren Alternativen.
- Die vorzeitige Kündigung einer Risikolebensversicherungen birgt keine finanziellen Nachteile.
Lebensversicherung kündigen: Wann lohnt es sich?
Wer seine Lebensversicherung kündigen möchte, sollte einige Punkte im Hinterkopf behalten. Grundsätzlich muss bei diesem Thema zwischen der Kündigung einer Kapitallebensversicherung und einer fondsgebundenen Versicherung auf der einen Seite und der Kündigung einer Risikolebensversicherung auf der anderen Seite unterschieden werden. Die Kündigung einer Risikolebensversicherung bedarf keiner großen Überlegungen. Rechtlich hat der Versicherer Anspruch auf den ersten Jahresbeitrag. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit beenden. Etwas anders verhält es sich bei einer Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung, die auch eine Ansparleistung beinhaltet.
Wer Beiträge in eine Lebensversicherung einbezahlt, verfolgt in erster Linie einen Zweck: Er möchte seine Hinterbliebenen absichern. Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung kommt als zweiter Gedanke der Kapitalaufbau mit Hilfe einer sehr konservativen Anlageform dazu. Etwas weniger konservativ, aber immer noch im Rahmen der für Lebensversicherungen geltenden Richtlinien, gestalten sich fondsgebundene Lösungen.
Rückkaufswert der Lebensversicherung
Die Frage, ob sich die Kündigung einer Lebensversicherung lohnt, hängt in erster Linie vom Rückkaufswert ab. Der Rückkaufswert ergibt sich aus den gezahlten Beiträgen abzüglich der Risikoprämie für die Todesfallabsicherung abzüglich der Provisionen für den Vertrieb, die Beitragsbestandsprovision, die Einrichtungskosten, die Stückkosten und die laufenden Verwaltungskosten.
Die Provisionszahlungen an den Vertrieb gingen früher zu Beginn der Vertragslaufzeit in vollem Umfang zu Lasten der Erstbeiträge. Der Sparvorgang begann erst, nachdem der eingezahlte Beitrag die Summe der Provision überstieg. Der Rückkaufswert lief folglich zu Beginn des Vertrages gegen Null. Dieser Sachverhalt wurde durch den Gesetzgeber geändert. Die Provisionszahlung wird nun intern über einen längeren Zeitraum gestreckt, in dem Vertrag wird von Beginn an ein Guthaben verbucht.
Dennoch bleibt der Rückkaufswert in den ersten Jahren in der Regel unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Bei einer Kündigung steht dem Versicherungsnehmer ein Verlust ins Haus.
Bei fondsgebundenen Policen spielen die Börsenkurse hinsichtlich des Rückkaufswertes eine Rolle. Bei stark steigenden Kursen kann der Rückkaufswert trotz der anfänglichen Belastungen des Vertrages durchaus die eingezahlten Beiträge überschreiten. Er kann aber auch bei schwächelnden Börsen selbst bei längerer Vertragslaufzeit die gezahlten Beiträge unterschreiten.
Grundsätzlich gilt daher, dass sich der Versicherungsnehmer vor der Kündigung den Rückkaufswert der Police vom Versicherer auf einen bestimmten Stichtag bezogen bestätigen lassen sollte. Erst dann lässt sich feststellen, ob die Kündigung lohnt.
Wie kann ich die Lebensversicherung kündigen?
Die Kündigung selbst erfolgt wie bei jeder anderen Vertragskündigung auch. Der Versicherungsnehmer teilt dem Unternehmen unter Angabe der Versicherungsscheinnummer schriftlich mit, zu welchem Datum der Vertrag gekündigt wird und auf welches Konto der Versicherer das Guthaben überweisen soll. Sinnvollerweise trägt das Schreiben den Nachsatz, dass von Vertreterbesuchen Abstand genommen werden soll.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bietet sich allerdings noch eine Alternative. Der Versicherungsnehmer kann die Gesellschaft entweder beauftragen, die bisher erworbenen Fondsanteile zu verkaufen oder sich diese Anteile in sein Depot übertragen lassen.
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Wie verhält es sich mit der Steuer?
Wesentlicher Aspekt bei der Besteuerung einer gekündigten Lebensversicherung ist das Policierungsdatum. Lag dieses vor dem 1. Januar 2005, ist der Rückkaufswert steuerfrei, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:
- Die Mindestlaufzeit zum Zeitpunkt der Kündigung betrug zwölf Jahre.
- Es wurden mindestens fünf Jahresbeiträge entrichtet.
Wurde der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, fällt Abgeltungssteuer an. Besteuert wird die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag. Die Steuer fällt nur auf 50 Prozent der Differenz an (Halbeinkünfteverfahren), wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Laufzeit zum Zeitpunkt der Kündigung betrug mindestens zwölf Jahre.
- Die versicherte Person hat das 60. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012 das 62. Lebensjahr) vollendet.
- Mindestens 50 Prozent der Beiträge wurden für das Todesfallrisiko verwendet.
Da es bei einer Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert gibt, stellt sich in diesem Fall die Frage einer Besteuerung nicht.
Welche Kündigungsfrist gibt es und wie erfolgt die Kündigung?
Der Versicherungsnehmer kann die Lebensversicherung jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Allerdings muss er dem Versicherer eine gewisse Zeit für die Abwicklung zugestehen. Am 28. eines Monats zum folgenden Monatsersten zu kündigen geht, aber es dauert ein paar Tage, bis das Geld dann auf dem Konto ist. Um weitere unnötige Beitragsabbuchungen zu vermeiden, sollte der Beitragszahler die Lastschrift bei der Bank sofort widerrufen.
Die Kündigung selbst muss schriftlich unter Angabe der Versicherungsscheinnummer durch den Versicherungsnehmer erfolgen. Zu bedenken gilt, dass es bei einer Kapitallebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung insgesamt bis zu fünf beteiligte Personen geben kann:
- den Versicherungsnehmer (Antragsteller)
- die versicherte Person
- den Beitragszahler
- den Begünstigten im Erlebensfall
- den Begünstigten im Todesfall
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Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung
Es wurde deutlich, dass die Kündigung der Lebensversicherung häufig zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausfällt. Es stellt sich folglich die Frage, welche Alternativen es gibt.
Die Beitragsfreistellung
Bei einer Beitragsfreistellung zahlt der Versicherungsnehmer bis zum Ende der Laufzeit keine Beiträge mehr. Der vorhandene Kapitalstock verzinst sich weiter, der Vertrag kommt zum ursprünglichen Ablaufdatum zur Auszahlung. Der Vorteil der Beitragsfreistellung liegt darin, dass der Versicherungsschutz bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes erhalten bleibt. Beinhaltet der Vertrag eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bleibt diese ebenfalls zum vereinbarten Prozentsatz abhängig vom Rückkaufswert erhalten. Wenn der Versicherungsnehmer es wünscht, kann er den Vertrag innerhalb von zwei Jahren seit Beitragsfreistellung wieder aufleben lassen. Erfolgt die Wiederinkraftsetzung zu einem späteren Zeitpunkt, wird der Vertrag einem Neuvertrag gleich gestellt, was bei verändertem Steuerrecht auch eine andere steuerliche Behandlung des Vertrages bedeuten kann. Darüber hinaus fällt eine erneute, verminderte, Abschlussprovision an.
Die Lebensversicherung verkaufen
Eine Alternative zum Rückkauf des Vertrages ist es, wenn der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung verkaufen kann. In den angelsächsischen Staaten schon lange nicht unüblich, hat sich inzwischen in Deutschland auch ein Zweitmarkt für Lebensversicherungen etabliert. Als Aufkäufer treten darauf spezialisierte Unternehmen auf. Der Vorteil für die versicherte Person besteht darin, dass der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Je nach Aufkäufer greifen jedoch bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Mindestrückkaufswert und maximale Restlaufzeit.
Der Vorteil des Zweitmarktes liegt für den Verkäufer darin, dass er gegenüber dem Rückkaufswert einen um einige Prozentpunkte höheren Preis für seine Police erhält. Allerdings liegen die Werte gegenüber dem Rückkaufswert nicht in utopischer Höhe. Wichtig ist auch, dass auf den Gewinn, den Verkaufserlös abzüglich eingezahlter Beiträge, bei Verträgen mit einem Abschlussdatum nach dem 31.12.2004 Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfällt.
Die Lebensversicherung beleihen
Ein Policendarlehen bietet sich als Alternative zum Rückkauf an. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert als diskontierte Ablaufleistung ausbezahlt. Ab diesem Zeitpunkt bezahlt er auf den Betrag Zinsen, die sich allerdings unter denen eines Bankkredites bewegen. Der Versicherungsnehmer hat die Option, den Betrag während der Restlaufzeit ganz oder teilweise wieder in den Vertrag einzubezahlen.
Da es sich bei einem Policendarlehen um keinen echten Kredit handelt, denn der Versicherungsnehmer erhält sein eigenes Geld ausbezahlt, eignet sich diese Variante besonders für Versicherungsnehmer mit schwacher Bonität als Alternative zum Bankkredit.
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