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Das Pflegegeld dient der Unterstützung von Pflegebedürftigen, die von Angehörigen oder Freunden pflegerisch versorgt werden. Betroffene können davon beispielsweise eine Entschädigung an die Pflegepersonen zahlen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Pflegegeld oder Pflegesachleistung zur Unterstützung
  3. Was ist Pflegegeld?
  4. Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
  5. Höhe des Pflegegelds für Pflegebedürftige
  6. Private Pflegeversicherung: wann sie sich lohnt
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pflegegeld unterstützt Pflegebedürftige, die sich durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen betreuen lassen.
  • Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
  • Die Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich.
  • Wer die Pflegelücke schließen will, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung zur Unterstützung

Das Pflegegeld dient der Unterstützung von Pflegebedürftigen, die von Angehörigen oder Freunden pflegerisch versorgt werden. Betroffene können davon beispielsweise eine Entschädigung an die Pflegepersonen zahlen. Die Finanzierung erfolgt aus den Beiträgen der gesetzlichen Pflegeversicherung, in die alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland einzahlen.

Neben Pflegegeld können Versicherte auch Pflegesachleistungen erhalten. Entweder entscheiden sie sich für eines von beiden oder sie bekommen beides jeweils anteilig. Wie viel Pflegegeld einem Bedürftigen zusteht, hängt von dessen Pflegegrad ab. Wer seine Pflegekosten mit dem zur Verfügung stehenden Betrag nicht decken kann, hat die Möglichkeit, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Pflegegeld soll pflegebedürftige Menschen unterstützen, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden und die von Verwandten oder Freunden gepflegt werden. Sie dürfen über den Betrag frei verfügen. Das heißt, sie können damit sowohl Pflegende entschädigen als auch gegebenenfalls erforderliche Pflegemittel finanzieren.

Bedürftige, die professionell durch einen Pflegedienst gepflegt werden möchten, können dies als Pflegesachleistung beantragen. Sie erhalten dann kein Pflegegeld. Außerdem sind Kombinationslösungen möglich, bei denen sowohl Angehörige als auch professionelle Pflegekräfte betreuen.

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Versicherte einen entsprechenden Antrag stellen, der an die jeweilige Krankenkasse zu richten ist. Jeder gesetzlichen Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen; private Krankenversicherungen übernehmen selbst die Pflegeleistungen. Bei gesetzlich Versicherten entscheidet jedoch immer die Pflegekasse über die Bewilligung von Pflegegeld und zahlt dieses auch aus. Zu beachten ist, dass das Pflegegeld nicht dazu gedacht ist, die kompletten Pflegekosten zu finanzieren. Es leistet lediglich einen Beitrag; für die Differenz müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Das gilt auch bei anderen Pflegeleistungen. Deshalb ist häufig von der sogenannten Pflegelücke die Rede.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Die Schwere der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen ist in fünf Grade unterteilt. Wer mindestens dem Pflegegrad 2 entspricht, hat theoretisch Anspruch auf Pflegegeld. Er muss aber noch weitere Bedingungen erfüllen. Um Pflegegeld zu erhalten, muss der Bedürftige in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden – entweder von seinen Angehörigen oder von ehrenamtlich Tätigen. Zudem muss die Pflege in einer geeigneten Art und Umgebung erfolgen. Das soll ein halbjährlich stattfindendes Beratungsgespräch mit einer professionellen Pflegekraft gewährleisten.

Sollte die private Pflegeperson für eine gewisse Zeit nicht verfügbar sein (z.B. wegen Urlaub), kommt es zur Verhinderungspflege oder auch zur Kurzzeitpflege. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld nur zur Hälfte ausgezahlt. Pflegebedürftige sollten darauf achten, dass diese die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für den Zeitraum, oder innerhalb des Kalenderjahres rückwirkend, beantragen müssen.

Höhe des Pflegegelds für Pflegebedürftige

Auch die Höhe des Pflegegeldes ist den verschiedenen Pflegegraden entsprechend gestaffelt. Wer nur bei wenigen Tätigkeiten Pflege benötigt, kommt auch mit weniger Pflegemitteln aus oder muss nicht ganz so viel Zeit seiner Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden in Anspruch nehmen. Personen mit einem hohen Pflegegrad brauchen hingegen oft teurere Mittel und viel Betreuungszeit durch einen Pflegedienst. So viel Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte in den verschiedenen Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: -
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Wer Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, sich also von professionellen Pflegefachkräften betreuen lässt, bekommt in aller Regel kein Pflegegeld. Doch es besteht die Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige oder Freunde mit der durch Fachpersonal zu kombinieren. Jemand, der für bestimmte Tätigkeiten professionelle Pflege durch einen Pflegedienst benötigt oder wünscht, ansonsten im Alltag aber mit der Hilfe seiner Angehörigen auskommt, kann sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld als Kombinationsleistung beantragen.

Private Pflegeversicherung: wann sie sich lohnt

Um die viel besprochene Pflegelücke zu schließen und das zur Verfügung stehende Pflegegeld zu erhöhen, lohnt es sich oft, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Dabei stehen Versicherungsnehmern drei Varianten zur Wahl:

  • Pflegekostenversicherung: Sie erstattet die Kosten ambulanter oder stationärer Pflege nach bei Vertragsabschluss festgelegten Kriterien.
  • Pflegetagegeldversicherung: Der Versicherte erhält für jeden Tag seiner Pflegebedürftigkeit einen vorher festgelegten, vom Pflegegrad abhängigen Betrag.
  • Pflegerentenversicherung: Im Versicherungsfall erhält der Bedürftige eine monatliche Rente.

Die Pflegerentenversicherung ist die Variante mit den höchsten Beiträgen. Da sich die Kriterien bei einer Pflegekostenversicherung schnell ändern können, kommt es hier gegebenenfalls zu Beitragserhöhungen. Die beliebteste Variante ist die Pflegetagegeldversicherung.

Unabhängig von der Art der Zusatzversicherung gilt: Je jünger Versicherungsnehmer sind, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Wer schon älter ist, sollte darauf achten, dass seine Pflegeversicherung keine zu lange Wartezeit erfordert.

Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

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