Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Viele Menschen wünschen sich die häusliche Pflege in vertrauter Umgebung für den Fall, dass sie einmal pflegebedürftig werden. Auch für den Gesetzgeber hat sie Vorrang vor der stationären Pflege. Doch wie bewerkstelligen Angehörige oder Freunde die Pflege zu Hause? Kommt ein ambulanter Pflegedienst infrage? Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Und sollte man sich zusätzlich privat absichern? Diese Fragen beantwortet Verivox im Folgenden und informiert Betroffene über die Möglichkeiten der häuslichen Pflege.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer kann mich zu Hause pflegen?
  3. Leistungen bei häuslicher Pflege
  4. Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
  5. Wann lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Die häusliche Pflege können sowohl Angehörige oder Freunde als auch ambulante Pflegedienste übernehmen.
  • Pflegebedürftige können Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.
  • Da die Leistungen der Pflegepflichtversicherung nicht den gesamten Pflegebedarf abdecken, kann es sich lohnen, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Wer kann mich zu Hause pflegen?

Grundsätzlich kann jeder Bedürftige sich zu Hause pflegen lassen – egal, welcher der fünf Pflegegrade vorliegt. Angehörige sollten sich jedoch genau überlegen, ob sie den Anforderungen bei einem hohen Pflegebedarf gerecht werden können. Sie haben zwar unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf halbjährliche Beratungsgespräche, müssen aber auch ausreichend belastbar sein.

Alternativ zu Verwandten, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen können Betroffene sich von einem ambulanten Pflegedienst betreuen lassen. Die Fachkräfte sind professionell ausgebildet und wissen mit ihren Klienten umzugehen. Möglich ist auch, den Pflegedienst nur für spezielle Aufgaben kommen zu lassen und die häusliche Pflege ansonsten von Angehörigen durchführen zu lassen.

Welche Leistungen bekomme ich bei häuslicher Pflege?

Jeder Arbeitnehmer ist gesetzlich pflegepflichtversichert. Von ihrem Bruttoentgelt zahlen Kinderlose gegenwärtig monatlich 2,55 Prozent und Personen mit Kindern 2,35 Prozent in die Pflegeversicherung ein. Jeder gesetzlichen Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen, sodass Arbeitnehmer automatisch bei ihrer Krankenkasse auch pflegeversichert sind. Mitglieder einer privaten Krankenkasse müssen auch ihre Pflegeversicherung privat abschließen. Kommt es nun zum Pflegebedarf, bestimmt die Pflegekasse über die Bewilligung von Leistungen und zahlt diese aus.

Für die häusliche Pflege können Betroffene Pflegegeld beantragen, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen gepflegt werden. Oder sie beantragen Pflegesachleistungen, wenn sie einen ambulanten Pflegedienst beanspruchen.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind jeweils nicht darauf ausgelegt, den Pflegebedarf vollständig zu decken. Betroffene müssen fast immer einen Eigenanteil zahlen, können sich das aber ohne Pflegezusatzversicherung oft nicht leisten. Man spricht deshalb auch von einer Versorgungslücke in der Pflege.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?

Normalerweise erhält ein Bedürftiger, der zu Hause von seinen Verwandten und Freunden oder einer ehrenamtlich tätigen Person gepflegt wird, das seinem Pflegegrad entsprechende Pflegegeld. Anspruch auf Pflegesachleistungen hat er dann nicht. Genauso verhält es sich umgekehrt: Wer einen ambulanten Pflegedienst bestellt, erhält entsprechende Pflegesachleistungen, hat aber keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Wenn nun ein Betroffener entscheidet, sowohl von Angehörigen als auch von einer professionellen Pflegekraft betreut zu werden, kann er die beiden Leistungen kombinieren. Dann erhält er jeweils anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Lässt sich eine Person mit Pflegegrad 4 zum Beispiel die Hälfte der Zeit von Angehörigen pflegen und zur anderen Hälfte durch einen ambulanten Pflegedienst, so erhält sie dafür 364 Euro Pflegegeld und 806 Euro Pflegesachleistungen. Insgesamt hat sie also Anspruch auf Leistungen in Höhe von 1.170 Euro für ihre häusliche Krankenpflege.

Wann lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Da das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen in der Regel nicht den vollen Bedarf decken und der Eigenanteil recht hoch ausfallen kann, lohnt es sich in vielen Fällen, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Es gibt verschiedene Modelle. Die Pflegekostenversicherung erstattet ambulante wie stationäre Pflegekosten nach festen Kriterien. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhalten Versicherungsnehmer im Pflegebedarfsfall abhängig vom Pflegegrad für jeden Tag einen festgelegten Betrag.

Um eine Geldanlage handelt es sich bei der Pflegerentenversicherung. Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, kann der Versicherte frei über das Geld verfügen. Sie ist die teuerste unter den Pflegezusatzversicherungen. Am beliebtesten ist die Pflegetagegeldversicherung, da sich bei der Pflegekostenversicherung die Konditionen häufig ändern können. Außerdem gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger sind die Beiträge.

Pflegezusatzversicherung: Vergleich der Tarife

Pflegezusatzversicherung
  • Schneller Marktüberblick
  • Beratung durch Experten
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation