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Worauf Sie achten müssen

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Worauf Sie bei der Kündigung der Krankenzusatzversicherung achten müssen

Wer eine private Krankenzusatzversicherung kündigen möchte, muss einige Dinge beachten. Schließlich gelten für freiwillige Erweiterungen des Versicherungsschutzes andere Regeln als für die Grundversicherung. Wann überhaupt die Möglichkeit einer Kündigung besteht und wie Sie dazu vorgehen sollten, veranschaulicht der nachfolgende Artikel.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Was ist eine Krankenzusatzversicherung?
  3. Ordentliche Kündigung einer Krankenzusatzversicherung
  4. Verivox empfiehlt
  5. Sonderkündigung einer Krankenzusatzversicherung
  6. Widerruf einer Krankenzusatzversicherung
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Weitere interessante Artikel
  9. Das ist Verivox

Mit Verivox Krankenzusatzversicherungen vergleichen in drei Schritten

  1. Leistungen wählen: Geben Sie zunächst an, für welche Art der Krankenzusatzversicherung Sie sich interessieren und ob Sie gesetzlich, privat oder freiwillig versichert sind.
  2. Ergebnisse vergleichen: Nachdem der Verivox-Vergleichsrechner eine Liste mit sämtlichen verfügbaren Angeboten erstellt hat, können Sie mithilfe der Filteroptionen gewünschte Tarifmerkmale einstellen – beispielsweise Zusatzversicherungen ohne Wartezeit.
  3. Angebot anfordern: Lassen Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Versicherungsangebot erstellen. Den Vertrag können Sie einfach und unkompliziert online abschließen.

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Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Der Zweck einer Krankenzusatzversicherung besteht darin, den Leistungsumfang der Pflichtversicherung zu erweitern. Demnach bieten sich entsprechende Zusatzversicherungen vor allem für gesetzlich Versicherte an. Schließlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur bestimmte Leistungen. So gibt es zahlreiche Behandlungen und Medikamente, die Versicherungsnehmer ganz oder anteilig aus eigener Tasche bezahlen müssen. Daher ist es in vielen Fällen empfehlenswert, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Die nachfolgende Übersicht listet Beispiele für derartige Policen auf:

Auch private Krankenversicherungstarife können Lücken aufweisen, zum Beispiel bei zahnärztlichen Behandlungen und Krankenhausaufenthalten. In solch einem Fall bietet es sich an, in einen höherwertigen Tarif zu wechseln.

Die ordentliche Kündigung einer Krankenzusatzversicherung

Wer eine Krankenzusatzversicherung kündigen möchte, muss im Normalfall bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit warten. Diese liegt je nach Versicherung und Tarif für gewöhnlich bei zwei – manchmal auch bei drei – Jahren. Danach besteht immer zum Ende des Versicherungsjahres die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Zusammenhang müssen Versicherungsnehmer jedoch die in der Regel dreimonatige Kündigungsfrist beachten.

Bei vielen Assekuranzen deckt sich das Versicherungs- mit dem Kalenderjahr. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag am 31. Dezember. Demzufolge muss die Kündigung spätestens am 30. September bei der Versicherung eingehen – und zwar in schriftlicher Form. Weicht das Versicherungsjahr dagegen vom Kalenderjahr ab, ist der Versicherungsbeginn entscheidend. Wurde die Police beispielsweise zum 1. Mai abgeschlossen, muss die Kündigung die Assekuranz spätestens am 31. Januar erreichen.

Wenn Sie vorhaben, Ihre Krankenzusatzversicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollten Sie erst auf die verbindliche Zusage der neuen Assekuranz warten. Eine derartige Vorgehensweise gewährleistet einen nahtlosen Versicherungsschutz.

Achten Sie bei einem Wechsel auch darauf, ob Ihr bestehender Tarif Altersrückstellungen bildet. Diese können meist nicht zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden, gehen Ihnen also verloren. Bestand Ihre Krankenzusatzversicherung schon geraume Zeit und haben Sie dementsprechend viele Altersrückstellungen gebildet, lohnt sich ein Wechsel unter Umständen nicht mehr.

Verivox empfiehlt

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf ein Einschreiben mit Rückschein zurückgreifen, um die Krankenzusatzversicherung zu kündigen. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer für diese Option, erhält er nämlich einen Nachweis, dass die Kündigung auch wirklich bei der Assekuranz angekommen ist.

Oder Sie nutzen einfach den Kündigungsservice von Verivox in Zusammenarbeit mit aboalarm. Geben Sie online Ihre Daten ein und senden Sie Ihre Kündigung direkt an Ihre Versicherung.

Jetzt einfach kündigen

Die Sonderkündigung einer Krankenzusatzversicherung

Es gibt zwei Fälle, in denen Versicherungen ihren Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht gewähren müssen. Dieses Recht steht Verbrauchern zu, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht oder den Leistungsumfang senkt und wenn es zu einem Schadensfall kommt. In beiden Situationen können Verbraucher die Krankenzusatzversicherung kündigen, obwohl die (Mindest-)Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Dazu haben sie für gewöhnlich einen Monat Zeit. Der Zeitraum beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsschreibens.

Nach einer Leistungsübernahme oder einem abgelehnten Leistungsantrag dürfen Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Kündigung selbst festlegen. Diese kann entweder sofort oder zu einem späteren Termin wirksam werden. Mit dem Ablauf der Versicherungsperiode endet der Vertrag jedoch spätestens. Bei steigenden Beiträgen gilt die Kündigung ab dem Zeitpunkt, ab dem die angekündigte Erhöhung wirksam wird.

Der Widerruf einer Krankenzusatzversicherung

Nach Paragraph 8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) können Verbraucher von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen. In dem Gesetzestext heißt es: „Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen“, also die Krankenzusatzversicherung wieder kündigen. Dies muss in Textform geschehen. Es besteht jedoch nicht die Notwendigkeit, den Widerruf zu begründen. Um die Frist zu wahren, reicht es aus, das Schreiben rechtzeitig abzusenden.

Die Widerrufsfrist beginnt mit der Zustellung des Versicherungsscheins und des Versicherungsvertrags (inklusive Allgemeine Geschäftsbedingungen). Versäumt der Versicherer es, einen Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren, dehnt sich dieses auf eine Frist von bis zu einem Jahr aus.

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