Eine Zahnversicherung für Zahnspangen schützt vor hohen Kosten
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Zahnspangen – langwierige Maßnahmen mit hohen Kosten
Mithilfe einer Zahnspange lassen sich Zahnfehlstellungen korrigieren und damit medizinische Langzeitfolgen vermeiden. Vielen Patienten geht es dabei auch um eine optische Verbesserung. Nicht nur Kinder und Jugendliche profitieren von einer solchen Behandlung, immer mehr Erwachsene erfüllen sich den Wunsch nach einem perfekten Lächeln. Das Problem: Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten nur bis zum 18. Lebensjahr und nur für das „Kassenmodell“. Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen kann Sie bei den Kosten unterstützen.
- Zahnspange: Wann ist sie sinnvoll
- Behandlungen für Kinder und Erwachsene
- Zahnspangenmodelle im Überblick
- Eingeschränkte Kassenleistungen
- Leistungen der Zahnversicherung
- Häufig gestellte Fragen
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Zahnspange: Nicht nur ästhetisch sinnvoll
Zahnspangen unterstützen dabei, schiefe und unregelmäßige Zähne wieder in einen optimalen Zahnbogen zu positionieren. Nicht selten ist der Grund für eine Zahnkorrektur zunächst ein ästhetischer. Viele Patienten fühlen sich mit schiefen Zähnen unwohl und mitunter leidet darunter sogar ihr Selbstbewusstsein.
Die medizinischen Faktoren sind jedoch oft ausschlaggebender für die Behandlung. Zahnfehlstellungen können zu Sprech- und Kauproblemen führen, ein Fehlbiss fördert die stetige Abnutzung der Zähne mit Langzeitfolgen. Bei eng stehenden Zähnen bildet sich Plaque an schwer erreichbaren Stellen, die zu Karies und Parodontose führen kann. Oft werden Zahnspangen im Rahmen verschiedener kieferorthopädischer Behandlungen eingesetzt.
Behandlungen für Kinder und Erwachsene
Da zunehmend nicht nur Kinder und Jugendliche eine Zahnspange tragen, haben sich die Zahnspangenmodelle am Markt schnell erweitert. Diese unterscheiden sich hinsichtlich des Materials, der Technik, der Behandlungsdauer und der Mehrkosten, die ein Patient aufbringen muss.
Zahnspangenmodelle im Überblick
Herausnehmbare Zahnspangen werden häufig bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt, die sich noch in der Wachstumsphase befinden. So kann durch Austausch oder Verstellen der Spange auf die einzelnen Wachstumsschübe reagiert werden. Mitunter werden lose Spangen auch zur Nachbehandlung nach einer festen Zahnspange eingesetzt, um den Erfolg zu sichern. Bei Erwachsenen sind dagegen transparente Kunststoffschienen zum Herausnehmen beliebt, um möglichst unauffällig Zahnfehlstellungen zu korrigieren.
Zu den losen Zahnspangen gehören zum Beispiel:
- Aktive Platte: Lose Zahnspange mit Metall- und Federelementen zum Nach- und Festziehen, um Zähne zu bewegen.
- Aktivator: Aus Kunststoff und Drahtelementen; beeinflussen das Wachstum des Kiefers.
- Kieferspange: Kunststoff und Metallbügel, zur Erweiterung des Kiefers, um den Zähnen mehr Raum zu geben.
- Aligner: Dünne, transparente Zahnspangenschienen zur Korrektur von Zahnfehlstellungen. Dabei wird alle vier bis sechs Wochen eine neue Schiene angefertigt, die die Zähne weiterbewegt.
Feste Zahnspangen kommen bei mittleren bis starken Fehlstellungen zum Einsatz und müssen oft länger getragen werden. Hier werden Plättchen (Brackets) aus Metall, Kunststoff oder Keramik auf die Zähne geklebt und mit einem Drahtbogen verbunden. Dieser bewegt die Zähne auf sanfte Weise in die richtige Position. Je nach Technik und Modell – zum Beispiel innen am Zahn anliegende Spangen – können bei Behandlungen mit festen Zahnspangen Kosten bis zu 10.000 Euro entstehen.
Behandlungsdauer und Kosten von Zahnspangen
Zahnspangenmodell
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Durchschnittliche Behandlungsdauer
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Kosten in Euro (Orientierung)
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lose Zahnspange | 12 - 24 Monate | 1.000 -1.500 € |
Aligner (lose, transparente) Zahnspange | 9 - 18 Monate | 6.000 - 9.000 € |
feste Zahnspange (Metall-/Kunststoffbrackets) | 3 - 5 Jahre | 2.500 - 8.000 € |
feste, innen liegende Zahnspange | 3 - 5 Jahre | 6.000 - 15.000 € |
Eingeschränkte Kassenleistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Zahnspange nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen:
- Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr muss mindestens eine Einstufung ab 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorliegen.
- Erwachsene erhalten nur eine Erstattung, wenn eine solche Kieferanomalie vorliegt, dass eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie durchgeführt werden muss.
Auch dann beschränkt sich die Kostenübernahme bei Zahnspangen auf "Kassenmodelle", also zweckmäßige, ausreichend und wirtschaftliche Maßnahmen. Grundsätzlich müssen die Eltern auch bei Kostenübernahme eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent erbringen. Diese wird erst zurückerstattet, wenn der Kieferorthopäde der Krankenkasse einen positiven Abschlussbericht zukommen lässt.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen reichen von eins bis fünf und unterscheiden den Grad der Fehlstellung der Zähne oder die Abstände der Zähne in Millimetern.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen
KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe)
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Bezeichnung
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Kostenübernahme durch gesetzliche Kasse
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---|---|---|
KIG 1 | leichte Fehlstellung | nein |
KIG 2 | geringe Fehlstellung | nein |
KIG 3 | ausgeprägte Fehlstellung | ja |
KIG 4 | starke Fehlstellung | ja |
KIG 5 | extreme Fehlstellung | ja |
Achtung!
Kommt der Kieferorthopäde im ersten Gespräch zu dem Schluss, dass nur eine KIG I oder II vorliegt, müssen die Eltern auch bei Kindern und Jugendlichen die Kosten in voller Höhe selbst tragen.
Was leistet eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangen?
Selbst wenn die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung übernimmt, muss sich der Patient darüber im Klaren sein, dass lediglich die Kassenleistung bezahlt wird. So wie es seinerzeit noch "Kassengestelle" bei Brillen gab, gibt es auch "Kassenspangen". Mehrkosten für Ausführungen, die ästhetischer sind, weil beispielsweise in Zahnfarbe gehalten, oder moderne Techniken für eine kürzere Behandlungsdauer fallen nicht unter die Leistungen der Krankenkassen. Abgesehen von der Ästhetik verträgt auch nicht jeder Patient jede Art von Zahnspange. Die Folge sind Schmerzen im Kiefer.
Der mögliche Eigenanteil bemisst sich daran, wie hoch die preisliche Differenz zwischen "Kassenmodell" und dem davon abweichenden Modell ausfällt. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt diese Differenz bzw. den Eigenanteil bis zu 100 Prozent, je nach gewähltem Versicherungstarif.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche besticht zudem durch günstige Einstiegstarife und kann Eltern dabei helfen, die entstehende Mehrkosten und die Selbstbeteiligung aufzufangen.
Wichtig!
Eine Kostenübernahme ist jedoch ausgeschlossen, wenn es bereits eine schriftliche Empfehlung seitens des Zahnarztes oder Kieferorthopäden für eine kieferorthopädische Behandlung gibt. Fragen Sie Ihren Arzt, ob es bereits einen Vermerk in Ihrer Krankenakte gibt.
Ein Vergleich lohnt sich
Die privaten Krankenversicherer bieten im Rahmen der Zahnzusatzversicherungen unterschiedliche Tarife mit verschiedenen Zuschussgrößen an. Im Rahmen des Versicherungsvergleichs wird schnell ersichtlich, welche Tarifierung im Einzelfall am besten geeignet ist. Mit dem Verivox-Vergleichsrechner finden Sie schnell und bequem den passenden Tarif.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel dauert die Behandlung mit einer Zahnspange zwischen zwei bis fünf Jahren, je nach Gebiss, Fehlstellungen sowie der angewandten Methode und Technik. In dieser Zeit erfolgen je nach Zahnspange alle vier bis sechs Wochen Kontrolluntersuchungen, um die Spange nachzustellen oder auszutauschen. Zu Beginn und am Ende der Behandlungen kommen Voruntersuchungen wie Röntgen, Gebissabformungen und eventuelle Nachbehandlungen mit Retainern oder losen Zahnspangen dazu.
Bei Erwachsenen kann die Behandlung unter Umständen langwieriger sein, da der Kieferknochen bereits ausgewachsen und verfestigt ist. Es wird mehr Zeit benötigt, um Fehlstellungen zu korrigieren.
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur bis zum 18. Lebensjahr die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Fällt eine Fehlstellung so extrem aus, dass zusätzlich zu einer Zahnspange eine Kieferoperation notwendig ist, dürfen auch Erwachsene mit einer Kostenübernahme rechnen. Reichen Sie gegebenenfalls den Heil- und Kostenplan Ihres Arztes bei der Krankenkasse vorab ein und fragen Sie nach einer möglichen Kostenerstattung.
Die Rückerstattung der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können Sie erst nach erfolgreichem Abschluss dieser beantragen. Dazu stellt Ihnen der Arzt eine Abschlussbescheinigung aus. Dies reichen Sie gemeinsam mit allen Rechnungen des Arztes bei Ihrer Krankenkasse ein. Oft bieten diese dafür vorgefertigte Rückzahlungsformulare an. Die Krankenkasse wird den Antrag prüfen und Ihnen das Geld im Anschluss zurückerstatten. In der Regel nimmt dieser Prozess nur wenige Wochen in Anspruch.
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