Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
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Keine Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung
Schutz auch für Risiko-Patienten möglich
Üblicherweise stellen Versicherer Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diese beziehen sich beispielsweise auf bereits fehlende Zähne oder den Gesundheitszustand der Zähne allgemein. Menschen mit schlechten Zähnen haben es dadurch schwer, eine gute Zahnzusatzversicherung zu finden. Viele Versicherer lehnen Risiko-Patienten ab. Dennoch gibt es einige Versicherungen, die auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen anbieten.
- Zahnzusatz auch für Risikopatienten
- Leistungen beim Zahnschutz
- Was sind Gesundheitsfragen?
- Versicherng nach Behandlungsstart
- Leistungsgrenzen
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnzusatzversicherungen dämpfen die hohen Kosten bei Zahnersatz.
- Spezielle Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen bieten auch bei weniger guten Zähnen Versicherungsschutz.
- Bei den Zahnstaffeln (Leistungsbegrenzungen) gibt es große Unterschiede.
Warum sich eine Zahnzusatzversicherung auch für Risikopatienten lohnt
Zahnersatz oder Inlays sind inzwischen zu einer Art Kapitalanlage geworden. Mit dem Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen lassen sich keine großen Sprünge mehr machen. Vor allem gilt, dass die Krankenkassen nur das medizinisch Notwendige erstatten, nicht das medizinisch optimal Machbare. Versicherte, die Wert auf eine hochwertige Versorgung legen, kommen um eine hohe Eigenbeteiligung oder um eine Zahnzusatzversicherung nicht herum. Wer einen fehlenden Backenzahn ersetzen lassen möchte, muss beispielsweise mit folgenden Kosten kalkulieren:
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Regelversorgung (Metallbrücke)
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Vollkeramikbrücke
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Implantat
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Gesamtkosten | 673 Euro | 1.400 Euro | 2.000 Euro |
Festzuschuss der Krankenkasse (50%) | 336,50 Euro | 336,50 Euro | 336,50 Euro |
Selbstbeteiligung | 336,50 Euro | 1.063 Euro | 1.663 Euro |
Der Festzuschuss der Krankenkasse kann zwar bei regelmäßiger Vorsorge und dem entsprechenden Bonusheft auf 403,80 Euro steigen, verbessert aber am Ende die Situation für die versicherte Person nicht signifikant.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Neben den Verbesserungen im Bereich Zahnersatz übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch die Kosten für Inlays und Zahnprophylaxe. Professionelle Zahnreinigung stellt den Grundstock für langfristig gesunde Zähne dar. Die Kostenübernahme für Zahnprophylaxe variiert von Versicherung zu Versicherung.
Neben der verbesserten Leistung bei der Zahnbehandlung selbst genießt der Versicherte beim Zahnarzt auch den Status eines Privatpatienten. Sowohl eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen als auch ein Vertrag mit Gesundheitsfragen leistet bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung Zahnärzte (GoZ).
Allerdings übernimmt die Zahnzusatzversicherung, abhängig vom Tarif, nicht alle Kosten. Zunächst einmal gilt, dass sie erst nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt. Angenommen, der fehlende Backenzahn soll durch ein Implantat ersetzt werden, dann muss zunächst die Krankenkasse ihren Anteil von 335,50 Euro erstatten. Übernimmt die Zahnzusatzversicherung 100 Prozent der Differenz, zahlt sie 1.663 Euro dazu. Wurde entsprechend des Tarifes nur eine Kostenübernahme von 80 oder 90 Prozent vereinbart, verbleibt die Differenz bei der versicherten Person.
Die folgende Übersicht zeigt im Vergleich die Leistungen von Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen von vier Versicherern:
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz
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90%
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90%
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80-90%
|
90%
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Funktionsanalyse / Funktionstherapie | ja ja | ja | ja | |
Knochenaufbau (bei Implantat) | ja | ja | ja | ja |
Verblendungen | bis Zahn 8 | bis Zahn 6 | bis Zahn 7 | bis Zahn 7 |
Inlays | 100% | 100% | 80-90% | 90% |
Leistungen Prophylaxe & Zahnerhaltung | ||||
professionelle Zahnreinigung | 100%, ohne Begrenzung | 100%, bis 170€ pro Jahr | 100%,bis 75€ pro Jahr | 100%, 1x pro Jahr (ohne Begrenzung) |
Kunststofffüllungen | 100% | 100% | 80-90% | 100% |
Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 80-90% | 100% |
Parodontose-behandlung | 100 | 100% | 80-90% | 100% |
Es wird sofort deutlich, dass bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen eine hundertprozentige Übernahme der Restkosten von Zahnersatz durch den Versicherer nicht möglich ist.
Was sind Gesundheitsfragen?
Bei einer Zahnzusatzversicherung fallen die Gesundheitsfragen recht übersichtlich aus, da sie sich nur auf die Zähne beziehen. Zum einen möchte der Versicherer wissen, ob Zähne fehlen, und wenn ja, wie viele. Zum anderen stellt er die Frage, ob eine Zahnbehandlung geplant oder angeraten ist. Beide Fragen entfallen bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Was passiert bei unrichtigen Angaben?
Handelt es sich um eine Zusatzversicherung mit Gesundheitsfragen, müssen diese absolut wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist eine Zahnbehandlung angeraten und die versicherte Person verneint dies, verliert sie den Versicherungsschutz. Anhand des Heil- und Kostenplanes ist sofort ersichtlich, wann der Zahnarzt die Empfehlung zu einer Zahnbehandlung schriftlich festgehalten hat. Grundsätzlich muss der Versicherer die Leistung nicht erbringen, wenn die versicherte Person bei den Gesundheitsfragen unwahre Angaben gemacht hat. Dies gilt für alle Versicherungen, gleich ob Zahnzusatz, Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann ich mich noch versichern, wenn die Behandlung begonnen hat oder Zähne fehlen?
Grundsätzlich sind fehlende Zähne kein Hinderungsgrund, um sich mit einer Zahnzusatzversicherung abzusichern. Die Anzahl der fehlenden Zähne, die ohne Risikozuschlag akzeptiert wird, variiert jedoch von Versicherer zu Versicherer. Üblicherweise gibt es erst ab dem vierten fehlenden Zahn einen Risikozuschlag.
Herkömmliche Zahnzusatzversicherungen lehnen einen Antrag ab, wenn die Behandlung bereits begonnen oder vom Zahnarzt nachvollziehbar, heißt schriftlich, angeraten wurde. Seit einiger Zeit gibt es jedoch Zahnzusatzversicherungen, die auch noch eine Leistung erbringen, wenn die Behandlung bereits begonnen hat. Wie die Gegenüberstellung oben zeigt, allerdings mit Einschränkungen in der Höhe der Leistung.
Leistungsgrenzen der Zahnzusatzversicherung
Bei einer Zahnzusatzversicherung muss man zwei Leistungsgrenzen unterscheiden. Zum einen gibt es die Maximierung auf 80 oder 90 Prozent des nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse verbleibenden Anteils des Patienten.
Zum anderen gibt es die sogenannte Zahnstaffel. Diese begrenzt die jährliche Leistung für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren. Bei der Zahnstaffel, oder auch als Summenbegrenzung bekannt, bestehen deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern (VJ = Versicherungsjahr, KJ = Kalenderjahr):
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1. VJ
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1.-2. VJ
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1.-3. VJ
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1.-4. VJ
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ab 5. VJ
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Versicherer 1 | |||||
Nur Zahnersatz | 250 Euro | 500 Euro | 750 Euro | 1.000 Euro | Leistungen unbegrenzt |
Versicherer 2 | |||||
Nur Zahnersatz | 300 Euro | 600 Euro | 900 Euro | 1.200 Euro | Leistungen unbegrenzt |
Versicherer 3 | |||||
Zahnersatz & Zahnbehandlung | 750 Euro | 1.500 Euro | 2.250 Euro | 3.000 Euro | Leistungen unbegrenzt |
Versicherer 4 | |||||
Nur Zahnersatz | max. 1.000 Euro | max. 2.000 Euro | max. 3.000 Euro | max. 4.000 Euro | Leistungen unbegrenzt |
Daraus, dass Versicherer 4 im ersten Jahr bereits so viel erstattet, wie Versicherer 1 in den ersten vier Jahren insgesamt, wird ersichtlich, wie wichtig ein Vergleich der Summenbegrenzung vor Vertragsabschluss ist.
Interessant kann auch die zeitliche Abfolge in Bezug auf „Kalenderjahr“ oder „Versicherungsjahr“ sein. Die Versicherer 3 und 4 ermöglichen es, dass eine Zahnbehandlung im Dezember begonnen und im Januar mit Kostenerstattung fortgeführt werden kann. Bei den Versicherern 1 und 2 muss die versicherte Person bei einer kontinuierlichen Behandlung bis zum letzten Monat des ersten Versicherungsjahres warten, um die Behandlung dann im ersten Monat des zweiten Versicherungsjahres fortzusetzen.
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