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Seit dem Jahr 2000 gibt es keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrente. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Das bedeutet für Sie konkret, dass Sie dieses Risiko nur durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken können. Dabei ist es sehr wichtig, die Leistungen und Prämien der einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
  3. Gesetzliche Grundlage
  4. Staatliche Vorsorge reicht nicht
  5. Erwerbminderungsrente
  6. Wer bestimmt, ob ich erwerbsunfähig bin?
  7. Wann wird eine private Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?
  8. Berufsunfähigkeitsrente beantragen
  9. Zuverdienst zur BU-Rente
  10. Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nur unter bestimmten Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsrente.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift schon deutlich eher und zwar sobald die Erwerbsfähigkeit unter 50 Prozent sinkt.
  • Heutzutage wird jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte während seines Arbeitslebens berufsunfähig.

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren erlernten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, sei es durch physische oder psychische Leiden. Das kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Invalidität hervorgerufen werden. Dabei muss ein medizinisches Gutachten zweifelsfrei ergeben, dass Sie berufsunfähig sind. Möglich ist auch, dass nur eine teilweise Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Das bedeutet, dass Sie Ihren Beruf noch zum Teil ausüben können, zum Beispiel sieben Stunden am Tag.

Was ist die gesetzliche Grundlage zur Berufsunfähigkeit?

Geregelt ist die Berufsunfähigkeit im §240 Absatz 2 SGB VI. Darin ist geregelt, dass nur derjenige als berufsunfähig gilt, der seinen Beruf aus Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu vollständig gesunden Erwerbsfähigen weniger als sechs Stunden ausüben kann. Wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann, gilt jedoch nicht als berufsunfähig.

Welchen Schutz bietet der Staat bei verminderter Erwerbsfähigkeit?

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet seit dem Jahr 2000 nur noch finanzielle Unterstützung bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Selbst diese gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist jedoch nicht aus, um Sie nicht in eine finanzielle Notlage geraten zu lassen. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsrente zahlt der gesetzliche Schutz die volle Rente erst, wenn die Person auf unabsehbare Zeit weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Teilweise Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn eine Person zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann.

Kommt es in Folge eines Arbeitsunfalls zu verminderter Erwerbsfähigkeit, tritt der Berufsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft.

Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift schon deutlich eher und zwar sobald die Erwerbsfähigkeit unter 50 Prozent sinkt. Außerdem kann die Höhe der Rente selbst bestimmt werden und bietet somit einen bessern Schutz als die gesetzliche Variante. In der Regel zahlt der Versicherer sowohl bei Berufsunfähigkeit als auch bei Erwerbsunfähigkeit und gleicht somit den Verdienstausfall annähernd aus. Der Ausgleich ist je nach Versicherung unterschiedlich, daher sei noch einmal erwähnt, wie wichtig der Vergleich der verschiedenen Versicherer ist.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Berufsunfähigkeit?

Der Begriff "Berufsunfähigkeit" hat seit dem Jahr 2000 nur Bedeutung bei der privaten Absicherung. Seit diesem Jahr haben Versicherte nur noch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Pauschal formuliert liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn ein Arzt oder Gutachter eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit diagnostiziert.

In den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung" ist dieser Sachverhalt deutlicher beschrieben.

Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund Krankheit, Unfall oder Kräfteverfalls nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine Tätigkeit auszuüben, die der Ausbildung und Erfahrung entsprechen, und den bisherigen Lebensstandard zu wahren.

Die Karenzzeit dafür kann auf sechs Monate beschränkt sein. Das bedeutet, war die Berufsausübung sechs Monate am Stück nicht möglich, gilt die versicherte Person als dauerhaft berufsunfähig.

Wichtig ist, dass die Police auf die abstrakte oder konkrete Verweisung verzichtet. Diese besagen, dass die Berufsunfähigkeit nicht gegeben ist, wenn ein anderer Beruf, auch wenn er nicht dem bisherigen entspricht, nachgegangen werden kann.

Wie hoch ist die teilweise bzw. volle Erwerbminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt prozentual von den zum Zeitpunkt des Leistungsfalls aufgelaufenen Ansprüchen zur Regelaltersrente ab. Grundsätzlich gilt, dass wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann, Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente hat. Nur wer weniger als drei Stunden am Tag einem Beruf nachgehen kann, hat Recht auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die versicherte Person in den letzten 60 Monaten vor Eintritt des Leistungsfalls mindestens 36 Mindestmonatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlte.

Die einzig verbindliche Aussage über die Höhe der individuellen Erwerbsminderungsrenten gibt der persönliche Rentenbescheid.

Wer bestimmt, ob ich erwerbsunfähig bin?

Grundsätzlich kann die versicherte Person einen Arzt ihres Vertrauens aufsuchen, der eine Untersuchung in Bezug auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durchführt. Allerdings wird dieses Vorgehen durch den Rentenversicherungsträger nicht ausschließlich für den Rentenbescheid anerkannt.

Der Rentenversicherungsträger benennt seinerseits einen Arzt, der ebenfalls die Erwerbsunfähigkeit überprüft.

Bejaht der Hausarzt die Erwerbsunfähigkeit und der vom Rentenversicherungsträger beauftragte Arzt verneint dies, muss der Versicherte vor dem Sozialgericht die Diagnose des amtlich bestellten Mediziners anfechten.

Wann wird eine private Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt?

Der Auszahlung der privaten Berufsunfähigkeitsrente geht eine ausführliche Prüfung voraus. Stellt die versicherte Person den Antrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente, beginnt der Prüfungsprozess seitens des Versicherers.

Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der bei Antragstellung gemachten Gesundheitsfragen in Bezug auf deren Wahrheitsgehalt. Im nächsten Schritt erfolgt die Kontrolle der beruflichen Tätigkeit und ob sich gesundheitliche Beeinträchtigungen nachteilig auf die Berufsausübung ausgewirkt haben.

Unterstützt wird der Leistungsprüfer des Versicherers durch Akten der Krankenversicherung und der Rententräger. Diese geben Auskunft über zwischenzeitliche Erkrankungen, die auf die Berufsunfähigkeit schließen lassen.

Bleiben Fragen offen, wird ein Gutachter den Gesundheitszustand der versicherten Person prüfen.

In der Regel zieht sich der Prüfungsprozess mehrere Monate vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis hin zur letztendlichen Feststellung hin. Idealerweise beinhaltet die Berufsunfähigkeitsversicherung den Passus, dass die Leistung nachträglich seit Eintritt der Berufsunfähigkeit und nicht erst mit offizieller Feststellung zur Auszahlung kommt.

Generell ist der Beweis der Berufsunfähigkeit Auslöser für die Zahlung der Rente, nicht der Hinweis darauf.

Wie beantrage ich die Berufsunfähigkeitsrente?

Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente umfasst nicht selten 20 Seiten. Der Antragsteller muss jeden Punkt, der in Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit steht, genauestens dokumentieren. Für Laien ist das Risiko groß, dass der Versicherer den Antrag ablehnt. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden laut Aussage des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) 25 Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt.

Wir können nur jedem Anspruchsteller empfehlen, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu sichern. Dies sollte bereits dann geschehen, wenn ein Arzt nur den bloßen Verdacht auf eine mögliche Berufsunfähigkeit äußert. Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich in diesem Fall. Die Versicherung muss aber meist schon bestanden haben, bevor der Rechtsstreit eingetreten ist.

Kann ich bei einer BU-Rente etwas hinzuverdienen?

Diese Frage muss unter zwei Aspekten beantwortet werden. Zum einen bezieht sie sich auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, die nur Personen mit Geburtsdatum vor dem 1. Januar 1961 zusteht, zum anderen auf die Regelung der privaten Berufsunfähigkeitsrente.

Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente

Bezieher der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente können jeden Monat bis zu 450 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zu Kürzungen kommt. Der über diesen Betrag hinausgehende Hinzuverdienst führt zu einer Anrechnung in Höhe von 40 Prozent auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Bezieher der halben gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dürfen pro Jahr 14.458,50 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung kommt (Stand 2019).

Private Berufsunfähigkeitsrente

Die private Berufsunfähigkeitsrente stellt darauf ab, dass die Berufsunfähigkeit, nicht die Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person, zu einer Einbuße in Bezug auf die finanzielle Stellung führt. Das heißt, dass ein mögliches Einkommen in einem anderen Beruf nicht adäquat zum bisherigen Einkommen ausfällt.

Geht der Rentenbezieher jedoch nach Feststellung der Berufsunfähigkeit einer Tätigkeit in einem anderen Beruf nach, mit dem er ein Einkommen zwischen 75 Prozent und 80 Prozent des Einkommens vor Eintritt des Leistungsfalls erreicht, kann die Zahlung der Rente gefährdet sein.

Bei der Beurteilung des Sachverhaltes spielt allerdings auch die soziale Wertschätzung des neuen Berufs eine Rolle.

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