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Anspruch auf eine Invalidenrente beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsrente hat jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und auf Dauer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Rente wird bei Invalidität ausbezahlt, abhängig vom Invaliditätsgrad.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Auszahlung der Invalidenrente: Bedingungen
  3. Die neue Invalidenrente
  4. Wie hoch ist die Invalidenrente?
  5. Die private Invalidenrente
  6. Berufsunfaehigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der ausgezahlten Invalidenrente ist abhängig von der Schwere der Invalidität.
  • Keine Rolle spielt es, ob die Invalidität durch Krankeheit oder Unfall zu Stande kam.
  • Der Gesetzgeber entscheidet, ob ein Versicherter wirklich Invalidenrente bekommt oder gegebenfalls umschulen muss, um einer anderen Tätigkeit nachzugehen.

Auszahlung der Invalidenrente: Bedingungen

Es spielt keine Rolle, ob ein Unfall oder eine Krankheit zu dieser Behinderung geführt hat. Die Invalidenrente wird jedoch nur an gesetzlich Versicherte gezahlt, die vor dem Rentenalter erwerbsunfähig werden. Was auf den ersten Blick einfach klingt, ist nach der letzten Rentenreform komplizierter geworden: Es gibt heute viele Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit dem Antrag auf eine Invalidenrente auch stattgegeben wird.

Die neue Invalidenrente

Heute ist es zum Beispiel schwieriger, eine Invalidenrente zu beantragen. Vor der Rentenreform war es in der Regel möglich, aufgrund einer berufsbedingten Krankheit eine Invalidenrente zu bekommen. Die Friseurin, die vielleicht allergisch auf Haarfärbemittel reagierte, konnte diese Rente beantragen und hat sie, wenn die entsprechenden ärztlichen Gutachten vorlagen, auch ohne Probleme bekommen. Heute gilt das nur noch für vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte. Sie bekommen auch weiterhin eine Invalidenrente. Alle Versicherten, die nach diesem Datum geboren wurden, haben es deutlich schwerer, eine Invalidenrente zu bekommen. Wenn eine Friseurin heute unter dieser Allergie leidet, dann fällt sie zwar nach der neuen Rentenreform in die Berufsunfähigkeit, aber nicht erwerbsunfähig. Das heißt, die Friseurin kann zwar nicht mehr in einem Friseursalon arbeiten, sie kann aber sehr wohl einem anderen Beruf nachgehen, zum Beispiel in einem Büro.

Die Regeln der neuen Invalidenrente

Der Gesetzgeber kann darüber bestimmen, ob ein Versicherter umschulen muss oder ob er tatsächlich nicht mehr arbeiten kann und daher Anspruch auf eine Invalidenrente hat. Würde beispielsweise ein Dachdecker bei der Arbeit vom Dach stürzen und sich so schwer verletzen, dass er nie wieder auf einem Dach arbeiten kann, dann heißt das aber nicht, dass er gar nicht mehr arbeiten kann. Wenn dieser Dachdecker noch in der Lage ist, trotz seiner Behinderung täglich drei Stunden einer Tätigkeit nachzugehen, dann hat er keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Er bekommt sie erst, wenn seine Behinderung so gravierend ist, dass er keine drei Stunden am Tag arbeiten kann. Alle, die weniger als sechs Stunden, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, können eine verminderte Invalidenrente beantragen und haben gute Chancen, diese auch zu bekommen.

Wie hoch ist die Invalidenrente?

Die Höhe der Invalidenrente richtet sich in erster Linie nach der Höhe der bereits eingezahlten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Nach dem Gesetz beträgt die Invalidenrente 6,8 Prozent der voraussichtlichen Rente. Wird also ein junger Mensch durch einen Unfall oder auch durch eine Krankheit auf Dauer erwerbsunfähig, dann bekommt er deutlich weniger Invalidenrente als ein Versicherter, der bereits 30 Jahre in die Rentenkassen eingezahlt hat. Wenn die Erwerbsunfähigkeit aber durch einen Arbeitsunfall zustande kommt und es eine Unfallversicherung gibt, kann die Invalidenrente 90 Prozent des früheren Verdienstes betragen. Damit überhaupt eine Invalidenrente gezahlt wird, muss der Grad der Behinderung bei mindestens 40 Prozent liegen: Dann bekommt der Versicherte die sogenannte Viertelrente. Liegt der Grad der Behinderung aber bei 70 Prozent, wird die volle Invalidenrente ausgezahlt.

Die private Invalidenrente

Wer sich nicht auf die Invalidenrente vom Staat verlassen will, der kann privat vorsorgen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU genannt, bietet eine gute Möglichkeit, sich privat abzusichern. Die Beiträge der BU sind unterschiedlich hoch und richten sich zum einen nach dem Alter und zum anderen nach dem Beruf des Versicherten. Ein Angestellter von 30 Jahren zahlt weniger in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein als ein Handwerker mit 50 Jahren. Im Unterschied zur staatlichen Invalidenversicherung fragt bei der BU niemand danach, ob ein Versicherter berufsunfähig oder komplett erwerbsunfähig ist. Die Invalidenrente wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt, wenn der Versicherte ins gesetzliche Rentenalter kommt. Anders als bei einer Lebensversicherung bekommt der Versicherte mit dem Eintritt in das Rentenalter aber die bereits vielleicht über Jahre gezahlten Beiträge nicht ausgezahlt. Alle, die auf Nummer sicher gehen möchten, sind daher gut beraten, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn besonders bei jungen Menschen kann eine Berufsunfähigkeit schnell ins soziale Abseits führen. Wenn die staatliche Invalidenrente nicht zum Leben ausreicht, dann kann die BU diese finanzielle Lücke füllen.

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