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Erwerbsminderungsrente: Definition und Regelung

Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für die Mitglieder, die krankheits- oder unfallbedingt vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten. Was sich auf den ersten Blick wie eine wunderbare Lösung im Rahmen der sozialen Sicherung liest, weist allerdings auch deutliche Defizite auf.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann besteht Anspruch?
  3. Unterschied zur Berufsunfähigkeitsrente
  4. Was ist die Erwerbsminderungsrente?
  5. Besser vorsorgen
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsminderungsrente stellt nur eine Basisversorgung im Fall des Arbeitskraftverlustes dar.
  • Ein Leistungsanspruch besteht nur bei eng gehaltenen Anspruchsvorgaben.
  • Eine Erwerbsminderung ist nicht gleichbedeutend mit Berufsunfähigkeit.
  • Trotz Anspruch auf die volle Erwerbsunfähigkeitsrente hilft nur eine private Vorsorge, den Lebensstandard zu halten.

Wann besteht Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Zunächst einmal muss der oder die Betroffene Mitglied in der Deutschen Rentenversicherung sein. Freiberufler beispielsweise, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben zwangsläufig im Schadensfall auch keine Ansprüche. Sie sind keine Mitglieder.

Damit ein Rentenanspruch besteht, muss das Mitglied zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalles in den zurückliegenden 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet haben. An dieser Stelle offenbart sich die erste echte Lücke. Berufseinsteiger, die nach vier Jahren Berufstätigkeit erwerbsgemindert werden, haben auf den ersten Blick keinen Rentenanspruch.

Allerdings gibt es zwei Ausnahmen:

  • Der Leistungsfall tritt durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ein.
  • Ein Rentenanspruch besteht, wenn die volle Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Schulzeit oder der Ausbildung eintritt. Dazu müssen innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.

Dennoch ist gerade für Berufseinsteiger ein private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ermittelt sich aus der Höhe der gezahlten Beiträge zur DRV. Als Berufseinsteiger ist diese Summe noch sehr übersichtlich.

Die Feststellung der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung erfolgt zum einen durch einen Amtsarzt, zum anderen fordert die DRV in der Regel die ärztlichen Unterlagen des Hausarztes oder des behandelnden Arztes an.

Welche Arten der Rente bei Arbeitsunfähigkeit gab und gibt es?

Seit dem Januar 2001 gibt es in Deutschland nur noch die Erwerbsminderungsrente. Bis zu diesem Zeitpunkt existierte auch noch die Berufsunfähigkeitsrente. Diese greift seit der Gesetzesänderung aber nur noch für die Geburtenjahrgänge 1961 und früher. Was war der Unterschied?

Die Berufsunfähigkeitsrente, wie sie heute nur noch von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird, leistete, wenn die versicherte Person nicht mehr in ihrem eigentlichen Beruf arbeiten konnte. Der Fliesenleger mit Bandscheibenvorfall war berufsunfähig. Diese Konstellation war für die Deutsche Rentenversicherung allerdings eine Kostenfalle, die geschlossen werden musste. Dies geschah durch die Erwerbsminderungsrente.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann oder dies nur eingeschränkt. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwei Stufen:

  • Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn die versicherte Person nur noch drei Stunden pro Tag oder weniger einer Beschäftigung nachgehen kann.
  • Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente besteht bei einer möglichen Tätigkeit von mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden pro Tag.

Beschäftigung im nicht erlernten oder zuvor ausgeübten Bereich

Was bedeutet aber jetzt Erwerb im Vergleich zu Beruf? Dazu gibt es in der Versicherungswirtschaft ein sehr drastisches Beispiel:

Ein Chirurg verliert nach einem Unfall eine Hand. Er kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Verfügt er über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, zahlt diese jetzt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.

Die DRV sieht aber im Verlust einer Hand keine Einschränkung, noch einem anderen Erwerb, beispielsweise als Pförtner in einem Bürohaus, nachzugehen. Da er auch mit nur einer Hand durchaus mehr als sechs Stunden sitzen oder stehen kann, entfällt sogar der Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente.

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur für wenige

Gesteigert wird der Nicht-Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente noch durch die Tatsache, dass der Rentenanspruch auch entfällt, wenn der Arbeitsmarkt nirgendwo in Deutschland einen Portier sucht. Was zählt, ist die Tatsache, dass der Chirurg theoretisch als Portier arbeiten kann.

Nun hat nicht jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, aufgrund seines Einkommens ein großes finanzielles Polster aufzubauen. Allerdings kann jeder Arbeitnehmer in die Situation kommen, dass er, obwohl nicht mehr in seinem alten Beruf einsetzbar, theoretisch einem anderen Erwerb nachgehen könnte. Findet er keine Anstellung, bleibt nur noch die Transferleistungen durch das Job-Center: das Bürgergeld. Damit ist in vielen Fällen der wirtschaftliche und soziale Abstieg vorgegeben.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der individuellen Ansprüche finden die Mitglieder der DRV in ihrer jährlichen Renteninformation. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung nach folgender Formel:

  • Monatliche Erwerbsminderungsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenwert × Rentenartfaktor

In aktuellen Zahlen ausgedrückt, belief sich die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2021 für Rentenneuzugänge bei 917 Euro im Monat, bei Bestandsrenten bei 877 Euro monatlich.

Welche Alternativen bieten sich zur Erwerbsminderungsrente an?

Alternativen gibt es zunächst keine. Wer Mitglied der DRV ist, hat seitens der DRV alternativlos theoretischen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch private Vorsorge die Erwerbsminderungsrente zu ergänzen.

Die Rede ist von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Stiftung Warentest stuft diese Police als eine der wichtigsten Policen für berufstätige Personen ein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr möglich ist, und verzichtet in ihren zeitgemäßen Verträgen auf das "abstrakte Recht der Verweisung” auf einen anderen Beruf. Damit muss der Chirurg also auch nicht als Pförtner arbeiten.

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