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So kündigen Sie Ihre Krankenversicherung

Krankenkasse kündigen: Tipps & Muster

Private Krankenversicherung
  • Jetzt in die PKV wechseln und bis zu 613,96 €/Monat sparen

  • Aus über 3000 Tarifkombinationen und allen Testsieger-Tarifen wählen
  • Kostenlose individuelle Beratung - Erstinformation

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PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

Beispielberechnung:

Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Kündigung und Wechsel der Krankenkasse lohnen sich

Gesetzliche Krankenkassen bieten zu 90 bis 95 Prozent die gesetzlich garantierten Leistungen an, die unabhängig von der Kasse identisch sind. Um Kunden zu gewinnen, versuchen die Kassen aber die freien 5 bis 10 Prozent ihrer Leistungen so zu gestalten, dass sie klare Vorteile für die Versicherten bieten. Es lohnt sich daher, bei einem Krankenkassenvergleich Bonusprogramme, freiwillige Zusatzleistungen und die Höhe der Zusatzbeiträge unterschiedlicher Kassen zu prüfen. Auch private Krankenkassen unterscheiden sich in der Ausgestaltung ihrer Tarife oft deutlich. Hier spielen zudem Ihre persönlichen Voraussetzungen, etwa Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand, eine tragende Rolle.

Inhalt dieser Seite
  1. Krankenversicherungen im Vergleich
  2. So kündigen Sie
  3. Kündigungsfristen der GKV
  4. Wechsel von der GKV zur PKV
  5. PKV kündigen
  6. Kündigung durch den Versicherer
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Das ist Verivox

Krankenversicherungen im Vergleich: So funktioniert es

Der Verivox-Vergleichsrechner zeigt Ihnen die lohnenden Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. In nur drei einfachen Schritten finden Sie den optimalen Tarif für Ihre neue Krankenversicherung:

  1. Wählen Sie Ihre Berufsgruppe (Angestellter, Selbstständiger, Beamter, Student) aus.
  2. Geben Sie Ihre gewünschten Zusatzleistungen an (bspw. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung).
  3. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie von unseren Gesundheitsexperten via E-Mail ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihren neuen PKV-Tarif, welches Sie bequem online abschließen können.

Vergleich starten

Das sagen unsere Kunden über uns
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4.9 von 5

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  • 96% zufriedene Kunden

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4.8 von 5

  • 41561 Bewertungen
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So können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen

Wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Kasse nicht hundertprozentig zufrieden sind oder sich Ihre Anforderungen ändern, finden Sie mit dem Verivox-Vergleichsrechner schnell und bequem eine Krankenversicherung, die optimal zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt. Haben Sie sich für einen Anbieter entschieden, müssen Sie diesem lediglich einen schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft senden.

Ein Kündigungsschreiben an Ihre Krankenkasse zu schicken, ist seit Anfang 2021 nicht mehr nötig. Der neue Versicherer übernimmt die Kündigung bei der alten Kasse. Aus diesem Grund erhalten Sie keine schriftliche Kündigungsbestätigung mehr, sondern lediglich eine Versicherungsbestätigung Ihres neuen Anbieters.

Achtung!

Ihre Kündigung ist bei einem Kassenwechsel erst dann vollständig vollzogen, wenn die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse innerhalb Ihrer Kündigungsfrist bei der alten Kasse eingegangen ist.

Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenkasse

Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist unkompliziert, kann allerdings nicht jederzeit erfolgen. Sie müssen eine Mindestlaufzeit bzw. eine Bindungsfrist an die Krankenversicherung sowie die vorgegebene Kündigungsfrist der Krankenkasse einhalten.

Ordentliche Kündigung und reguläre GKV-Kündigungsfrist

Für die Mitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Bindungsfrist von 12 Monaten. Ein Krankenkassenwechsel ist in der Regel erst nach dieser Laufzeit möglich. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt bei ordentlicher Kündigung zwei Monate. Wenn Sie Ihren Vertrag beispielsweise zum 01. Januar beenden möchten, muss der neue Versicherer Ihre Kündigung bis zum 31. Oktober bei der alten Kasse einreichen.

Wahltarife haben häufig Vertragslaufzeiten von mehr als 12 Monaten. Um bei einer Kündigung sicherzugehen, können Sie die Bindungsfrist an Ihre Krankenversicherung jederzeit in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.

Sonderkündigung der Krankenkasse

Erhöht sich der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn der Versicherer erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. In diesen Fällen können Sie Ihre Krankenkasse auch dann kündigen, wenn Sie den Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist noch nicht erreicht haben. Die außerordentliche Kündigung der Krankenversicherung ist hingegen nicht möglich, wenn der Versicherer vertraglich festgelegte Zusatzleistungen streicht oder kürzt.

Über Ihr Sonderkündigungsrecht muss die Krankenkasse Sie informieren, wenn sie einen neuen Zusatzbeitrag ankündigt. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung beginnt mit dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Erhöhung bzw. Neuerhebung des Zusatzbeitrags. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmalig erhoben oder erhöht wird, bei der Versicherung vorliegen.

Geht die schriftliche Benachrichtigung der Versicherungsgesellschaft über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags zu spät beim Kunden ein, verlängert sich die Sonderkündigungsfrist dadurch. In diesem Fall haben Sie das Recht auf rückwirkende Kündigung.

Wenn Sie Ihre Krankenkasse außerordentlich kündigen, müssen Sie den neuen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse zunächst noch bezahlen. Die Kündigung der Krankenkasse tritt nach einer Frist von zwei Monaten in Kraft.

Wichtig:

Auch bei Wahltarifen gilt ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Zusatzbeitrag neu erhebt oder erhöht. Krankenversicherungen mit Krankengeld-Wahltarifen können Sie dagegen nur zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist möglich. Bei einem Krankenkassenwechsel dieser Art entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten. Die Möglichkeit, von der GKV in die PKV zu wechseln, besteht allerdings nur für:

  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Beamte
  • Studierende
  • Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen, das seit mindestens einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt

Private Krankenkasse kündigen

Die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ist eine gute Möglichkeit für Versicherte, sich günstige und optimale Konditionen zu sichern. Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist hingegen nur beim Wechsel in die gesetzliche Versicherung zu empfehlen.

In der privaten Krankenversicherung gehen bei einer Kündigung Anteile der angesammelten Altersrückstellungen verloren, die helfen sollen, Beitragsanstiege im Alter zu bremsen. Haben Sie die Versicherung vor 2009 abgeschlossen, entfallen die Altersrückstellungen sogar komplett. Auch die Berechtigung zum Wechsel in den eingeschränkten Auffangtarif der PKV für Versicherungsnehmer, welche die höheren Tarife nicht mehr bedienen können, geht verloren.

Private Krankenversicherung ordentlich kündigen

Im Fall einer ordentlichen Vertragsbeendigung beträgt die Kündigungsfrist bei der privaten Krankenversicherung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wollen Sie fristgerecht kündigen, müssen Sie die Krankenkasse spätestens am 30. September darüber informieren, sofern Versicherungsjahr und Kalenderjahr übereinstimmen. Den Kündigungstermin finden Sie darüber hinaus in Ihren Vertragsunterlagen.

Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung

Wenn der private Versicherer den Beitrag erhöht oder die Leistung ändert, haben die Versicherten automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung gilt für zwei Monate und beginnt mit dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Änderung.

Für die Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung stellen wir Ihnen eine Muster-Vorlage zur Verfügung. Geben Sie hierfür den Namen Ihrer Krankenkasse ein, ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten und senden Sie das Kündigungsschreiben direkt an Ihren Versicherer. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Kündigung durch den Versicherer bei Vertragsverletzung

Grundsätzlich ist eine reguläre Kündigung durch die PKV ausgeschlossen. Bei einer schweren Vertragsverletzung durch den Versicherten kann die Krankenkasse diesem allerdings durchaus kündigen – außerordentlich und sofortig. Als schwere Vertragsverletzung gilt beispielsweise das Verschweigen einer Vorerkrankung bei der Gesundheitsprüfung. Die Krankenkasse kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats fristlos kündigen, wenn sie von dieser Anzeigepflichtverletzung erfährt.

Wenn der Versicherte die Krankenkasse vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlinformiert hat, hat sie das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten und den Vertrag rückabzuwickeln. In diesem Fall müssen die beiden Vertragsparteien die erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer diese Rückabwicklung innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsschluss fordern, bei Vorsätzlichkeit sogar innerhalb von 10 Jahren.

Hat der Versicherte sich weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verhalten, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich kündigen. Das gilt, falls der Vertrag nicht zustande gekommen wäre, sofern dem Versicherer bei Vertragsabschluss die Informationen vollständig und richtig vorgelegen hätten.

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Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht, ist es nicht möglich, keine Krankenversicherung zu haben. Sollte sich der Versicherungsbeginn bei Ihrem neuen Anbieter verzögern, bleiben Sie trotz Kündigung bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Versicherungsschutz ist zu jeder Zeit gewährleistet.

Es ist ausreichend, Ihrem Arbeitgeber den Krankenkassenwechsel formlos mitzuteilen. Er meldet Sie daraufhin elektronisch bei Ihrer neuen Krankenversicherung an und erhält ebenfalls elektronisch eine Bescheinigung über Ihre Mitgliedschaft bei der Versicherung.

Nehmen Sie eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung auf, dürfen Sie sich ohne Einhaltung der Bindungsfrist eine neue Krankenkasse suchen. Kündigen können Sie Ihre alte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn.

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