Handelskrankenkasse (HKK)
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- Handelskrankenkasse (HKK): allgemeine Informationen
- Beitragssatz
- Mehrleistungen
- Bonusprogramm
- Wahltarife
Handelskrankenkasse (HKK): allgemeine Informationen
Die Handelskrankenkasse, kurz HKK, zählt mit über 850.000 Mitgliedern zu den zehn größten Krankenkassen Deutschlands. Stand 2021 zahlten davon 660.000 Mitglieder Beiträge, nur 190.000 Versicherte waren beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Die HKK ist bundesweit für jeden geöffnet, der Bürger eines der 16 Bundesländer ist.
Der Beitragssatz der HKK
Der Beitragssatz der Krankenkassen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz liegt für alle Krankenkassen bei 14,6 Prozent.
Den Zusatzbeitrag können die Krankenversicherungen selbst festlegen. Wie hoch der Zusatzeitrag der HKK ist, können Sie einfach im Verbraucheratlas Zusatzbeiträge nachlesen. Dank eines niedrigen Zusatzbeitrags zählt die HKK zu den günstigen gesetzlichen Krankenversicherungen.
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Mehrleistungen der HKK
Die Leistungen der Krankenkassen sind gemäß gesetzlicher Vorgaben zu 95 Prozent identisch. Rund fünf Prozent der Leistungen weichen bei den Krankenkassen jedoch ab. Dazu zählen weitergefasste Vorsorgeuntersuchungen oder Leistungen für alternative Heilmethoden. Allerdings bleibt bei den Mehrleistungen der HKK anzumerken, dass diese teilweise übersichtlicher ausfallen als bei anderen Kassen.
Alternative Heilmethoden
Die HKK erstattet Leistungen, die im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden erbracht werden. Dazu zählen Akupunktur, Homöopathie und Osteopathie (letztere bis zu vier Mal 40 Euro, insgesamt bis zu 160 Euro). In der Summe erstattet die HKK 100 Prozent, maximal 100 Euro im Jahr, für vom Arzt verordnete alternative Medikamente.
Vorsorge beim Arzt
- Krebsvorsorge: Brustultraschall
- Hautkrebsvorsorge für 18 - 34jährige alle zwei Jahre bundesweit
- Darmkrebsfrüherkennung
- Grippeimpfung für alle Versicherten
- Zeckenimpfungen (FSME-Impfung) für alle Versicherten
Zahnbehandlung
- Vergünstigte Leistungen bei Zahnersatz
- Preisvergleiche für Behandlung und Zahnersatz
- Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung bei teilnehmenden Zahnärzten oder über das Bonusprogramm
Reisemedizin
Die HKK übernimmt die Kosten für notwendige Reiseschutzimpfungen gegen Krankheiten wie Typhus, Gelbfieber, Cholera, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken, FSME, Japanische Enzephalitis und Poliomyelitis. Dazu gehört auch die Malariaprophylaxe. Die HKK beteiligt sich zu 100 Prozent an den Kosten für Schutz- und Reiseimpfungen.
Gesundheitsförderung und Gesundheitskurse
Die HKK bietet im Rahmen der Gesundheitsförderung ein breites Spektrum:
- Zuschuss zu Vorsorgekuren
- Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
- Eigene Gesundheitskurse
- Online-Gesundheitskurse
Grundsätzlich beträgt der Zuschuss der HKK bis zu 100 Prozent der Kursgebühr bei einer Teilnahme von 80 Prozent respektive 100 Prozent bei Onlinekursen. Voraussetzung für die Zuschüsse ist eine Zertifizierung des Kurses durch die Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
Das Bonusprogramm der HKK
Für bestimmte gesundheitsfördernde Aktivitäten können Versicherte der HKK Bonuspunkte sammeln. Diese werden entweder ausbezahlt oder für weitere Leistungen als Gesundheitszuschuss eingesetzt. Die Teilnahme am Bonusprogramm lohnt sich, wie die HKK anhand eines fiktiven 23jährigen zeigt:
Single (Mann 23 Jahre)
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Sofortbonus (Auszahlung)
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Gesundheitszuschuss
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Zahnvorsorge | 10 Euro | 12,50 Euro |
Krebsvorsorgeuntersuchung (Hautkrebs) | 20 Euro | 25 Euro |
Schutzimpfung (z.B. Grippeschutz) | 5 Euro | 6 Euro |
Schutzimpfung (z.B. Corona) | 5 Euro | 6 Euro |
Aktives Mitglied in der Handballmannschaft | 10 Euro | 12,50 Euro |
Fitnessstudio | 10 Euro | 12,50 Euro |
Teilnahme an einem Volkslauf | 10 Euro | 12,50 Euro |
Deutsches Sportabzeichen (DOSB) | 10 Euro | 12,50 Euro |
Gesamt | 80 Euro | 99,50 Euro |
Die Wahltarife bei der HKK
Die HKK bietet einen Tarif mit Selbstbehalt an. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf Leistungen, erhält er einen Bonus. Der Bonus, ebenso wie der Selbstbehalt, orientiert sich am krankenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen. Der Versicherungsnehmer übernimmt maximal den vereinbarten Selbstbehalt.
Tarifstufe
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Jahreseinkommen
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Prämie
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Selbstbehalt
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Selbstbehalt 40 | Über 4.000 bis 9.999 Euro | 40 Euro | 50 Euro |
Selbstbehalt 100 | Ab 10.000 bis 19.999 Euro | 100 Euro | 120 Euro |
Selbstbehalt 240 | Ab 20.000 bis 29.999 Euro | 240 Euro | 300 Euro |
Selbstbehalt 380 | Ab 30.000 bis zur JAEG | 380 Euro | 550 Euro |
Selbstbehalt 500 | Über JAEG | 500 Euro | 800 Euro |
Neutral für den Selbstbehalt und die Prämienrückerstattung bei Leistungsfreiheit sind Früherkennungsuntersuchungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlung ohne Verordnungsfolge.
Beispiel für Selbstbehalt: In einem Tarif mit Jahresprämie 100 Euro bezieht der Versicherungsnehmer Arzneimittel für 150 Euro. Dieser Betrag wird von seiner Prämie abgezogen, so dass ein Selbstbehalt von 50 Euro zu leisten wäre. Da sich der Versicherungsnehmer in einer Tarifstufe mit einem maximalen Selbstbehalt von 20 Euro bewegt, muss er nur 20 Euro an die HKK entrichten.
Beispiel für Prämie: Der Versicherungsnehmer nutzt einen Tarif mit 100 Euro Prämie. Er bezieht für 30 Euro Arzneimittel. Diese 30 Euro werden von der Prämie abgezogen, die Jahresprämie beträgt jetzt noch 70 Euro.
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