Krankenkasse wechseln: Anleitung und Tipps
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Freiberufler
Alter: 27
Mehrbettzimmer
SB: 1.000 €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Bessere Leistungen oder günstigere Beiträge
Ein Krankenkassenwechsel bietet sich an, wenn eine andere Kasse Ihnen bessere Leistungen bietet als Ihr bisheriger Anbieter. Auch das gleiche Leistungsangebot zu einem günstigeren Preis rechtfertigt einen Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung. Bei Verivox erfahren Sie, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie haben, welche Fristen Sie einhalten müssen und was Sie bei einem Kassenwechsel beachten sollten.
- So funktioniert der Wechsel
- Ordentliche Kündigung
- Sonderkündigung
- Mögliche Nachteile
- Wechsel von der PKV in die GKV
- Kassenwechsel als Rentner
- Häufig gestellte Fragen
Krankenkasse wechseln: Vergleich bei Verivox in 3 Schritten
Bei der Wahl der passenden Krankenversicherung ist nicht nur die Höhe der monatlichen Kosten ausschlaggebend. Auch hinsichtlich des Leistungsspektrums sollte die Versicherung zu Ihnen passen. Im Krankenkassenvergleich von Verivox können Sie unterschiedliche Anbieter und Tarife in nur drei einfachen Schritten gegenüberstellen und Ihren Wunschtarif direkt online abschließen.
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So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, mussten Sie in der Vergangenheit zwei formlose Schriftstücke verfassen und versenden:
- ein Kündigungsschreiben an Ihre alte Krankenkasse und
- eine Anmeldung für Ihre neue Kasse.
Seit Anfang 2021 ist der Wechsel der Krankenkasse allerdings einfacher: ein Kündigungsschreiben an die alte Kasse ist nun nicht mehr nötig. Sie müssen lediglich einen Neuaufnahmeantrag für den Wechsel in die neue gesetzliche Krankenversicherung stellen. Der gewünschte Versicherer übernimmt dann die Kündigung bei Ihrer alten Versicherung. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie nicht mehr, wenn Sie die Krankenkasse wechseln.
Ihren Arbeitgeber müssen Sie darüber hinaus nur noch formlos über Ihre neue Kasse informieren. Dieser meldet Sie per elektronischem Meldeverfahren bei der neuen Kasse an und erhält von dieser eine Mitgliedsbescheinigung. Die Krankenkasse versendet diese nicht mehr postalisch, sondern ebenfalls elektronisch. Befinden Sie sich in keinem Beschäftigungsverhältnis, melden Sie den Wechsel der Krankenkasse dem Arbeitsamt. Für Rentner ist der Ansprechpartner die Rentenversicherung.
Krankenkasse wechseln: Ordentliche Kündigung
Bevor Sie Ihre Krankenkasse wechseln können, muss eine Frist von 12 Monaten vergehen. Diese Dauer stellt eine Art Mindestvertragslaufzeit dar. Vor Ablauf der Bindungsfrist ist eine ordentliche Kündigung der Krankenversicherung nicht möglich. Für Wahltarife gelten oft Vertragslaufzeiten von ein bis drei Jahren. Ab wann Sie Ihr reguläres Kündigungsrecht wahrnehmen können, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen.
Kündigungsfristen beim Krankenkassenwechsel
Wollen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln, müssen Sie eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Dies gilt sowohl bei einer ordentlichen als auch bei einer außerordentlichen Kündigung. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beispielsweise zum 1. Juni beenden möchten, muss Ihre neue Kasse bis zum 31. März bei Ihrem bisherigen Versicherer kündigen. Den Neuaufnahmeantrag sollten Sie bestenfalls etwas früher stellen.
Krankenkassenwechsel mit Sonderkündigung
Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht den bestehenden Zusatzbeitrag, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch, wenn Sie die Bindungsfrist an Ihre Kasse noch nicht erfüllt haben. Kürzt oder streicht die Versicherung hingegen vertraglich festgelegte Zusatzleistungen, entsteht für Versicherte kein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist ebenfalls per Sonderkündigung möglich, wenn Sie noch in einem Wahltarif gebunden sind. Ausnahmen hiervon können mitunter in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sein.
Die Krankenkasse muss Versicherte auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen, bevor sie einen erhöhten Zusatzbeitrag erhebt. Sobald Sie die schriftliche Mitteilung über die Erhöhung bzw. Neuerhebung des Zusatzbeitrags erhalten, haben Sie das Recht zur außergewöhnlichen Kündigung. Der Wechsel Ihrer Krankenversicherung muss spätestens zum Ende des Monats, in dem die Versicherung den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht, erfolgen. Wenn die Benachrichtigung der Versicherung zu spät bei Ihnen eingeht, verlängert sich die Sonderkündigungsfrist. Dadurch haben Sie das Recht, rückwirkend zu kündigen.
Wichtig:
Die Kündigung tritt bei einem Krankenkassenwechsel erst nach einer Frist von zwei Monaten in Kraft. Bis die Kündigung wirksam ist, müssen Sie den neuen oder erhöhten Zusatzbeitrag Ihrer alten Krankenkasse bezahlen.
Die Krankenkasse zu wechseln, kann Nachteile haben
Wenn die formellen Bedingungen zum Wechsel erfüllt sind, hat jeder Versicherte das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Ein Krankenkassenwechsel kann bei laufender Behandlung und für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen aber eventuell negative Folgen haben.
Krankengeld
Die Krankenkasse zu wechseln, ist trotz Krankheit möglich. Beziehen Sie aktuell Krankengeld, lohnt es sich allerdings unter Umständen, den Wechsel zu verschieben. Obwohl der Anspruch auf Krankengeld weiterbesteht, kann es in der Praxis zu Verzögerungen bei der Zahlung des Krankengeldes kommen. Eventuell müssen Unterlagen neu eingereicht und bearbeitet werden.
Hilfs- und Heilmittel
Hilfsmittel wie Rollatoren oder Rampen für Rollstuhlfahrer stellt die Krankenkasse dem Versicherten nur leihweise zur Verfügung. Bei einem Wechsel der Kasse müssen Sie die Hilfsmittel zurückgeben und bei Ihrem neuen Versicherer erneut beantragen. Die Bewilligung nimmt unter Umständen eine gewisse Zeit in Anspruch und kann mit Einschränkungen verbunden sein. Gleiches gilt im Fall von Medikamenten, die Menschen mit chronischen Krankheiten benötigen. Vor einem Krankenkassenwechsel sollten Sie mit der neuen Kasse abstimmen, dass alle Heil- und Hilfsmittel ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen.
Rezepte für Rehasport
Wer zur Vorbeugung oder Unterstützung der Heilung langfristige Kassenrezepte – etwa für Rehasport oder Wassergymnastik – nutzt, läuft bei einem Kassenwechsel Gefahr, dass die neue Krankenkasse das Rezept nach Ablauf nicht übernimmt oder verlängert. Dies liegt im Ermessen der einzelnen Krankenkassen.
Pflegeleistungen
Da Sie mit der Krankenkasse auch die Pflegekasse wechseln, wirkt sich ein Kassenwechsel auch auf den Bezug von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Das betrifft etwa das Pflegegeld. Die Leistungen der Pflegekasse müssen Sie nach dem Wechsel beim neuen Krankenversicherer erneut beantragen.
Wichtig beim Wechsel
Damit keine Nachteile aus einem Krankenkassenwechsel entstehen, sollten Sie zuvor unbedingt überlegen, ob Sie aktuell Hilfs- und Heilmittel, langfristige Rezepte, Krankengeld oder Pflegeleistungen von Ihrer alten Krankenkasse beziehen, die genehmigungspflichtig oder Zusatzleistungen sind. Ist das der Fall, klären Sie vor Ihrem Wechsel mit Ihrer neuen Krankenkasse, ob sie die Leistungen der alten Kasse übernimmt, und lassen Sie sich Zusagen schriftlich bestätigen.
Von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln
Grundsätzlich ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in gesetzliche möglich. Sind Sie über 55, ist dieser allerdings erschwert: ab diesem Alter gibt es kaum noch Chancen für einen Wechsel in die GKV. Ob Sie wechseln wollen, sollten Sie sich dementsprechend zuvor überlegen.
Während gerade junge Versicherte bei privaten Krankenversicherungen (PVK) von günstigeren Wahltarifen und einem großen Leistungsspektrum profitieren, steigen die Kosten für die private Krankenversicherung von Versicherten ab 50 Jahren deutlich an.
Um die günstigeren GKV-Beiträge für ältere Arbeitnehmer und besonders Rentner in Anspruch nehmen zu können, sucht mancher Privatversicherte dann den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Rückkehr funktioniert aber nur in Ausnahmefällen. Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ist unter folgenden Umständen möglich:
- Arbeitnehmer, die mit ihrem Bruttoeinkommen durch Sabbatical oder Teilzeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) unterschreiten, fallen automatisch in die Zuständigkeit der GKV.
- Selbstständige können nur in eine angestellte Tätigkeit als Haupt-Job unter der JAEG wechseln.
- Sie nehmen die Familienversicherung durch den Ehepartner in Anspruch.
Die ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung kann beim Wechsel in die gesetzliche Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Beim Wechsel in die Familienversicherung der GKV oder bei Unterschreiten der PKV-Grenze haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Krankenkasse wechseln als Rentner
Wer aus dem Erwerbsleben in die Rente wechselt, braucht weiterhin verpflichtend eine Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung übernimmt dabei einen Teil der Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Pflichtversicherte und zahlt Beitragszuschüsse für privat Krankenversicherte. Ein Krankenkassenwechsel kann für Rentner unter bestimmten Bedingungen erfolgen.
Wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und eine bestimmte Vorversicherungszeit in der GKV nachweisen kann, wird als Rentner zu günstigen Beiträgen pflichtversichert. Wollen Sie als pflichtversicherter Rentner Ihre Krankenkasse wechseln, können zu den üblichen Kündigungsfristen und unter den herkömmlichen Voraussetzungen zu allen geöffneten Krankenkassen wechseln, die in Ihrem Bundesland aktiv sind:
- Zur zuständigen AOK
- Zu einer Ersatzkasse
- Zur Innungs- oder Betriebskrankenkasse der ehemaligen Arbeitsstelle
- Zu einer Innungs- oder Betriebskrankenkasse, deren Satzung dies gestattet
Krankenkasse wechseln und günstigere Versicherung finden
Mit dem Verivox-Vergleichsrechner erkennen Sie leicht die lohnenden Unterschiede einzelner Versicherungen und finden aus dem Angebot zahlreicher bekannter Anbieter ganz einfach die Krankenkasse, die am besten zu Ihnen passt und die Ihre Gesundheit optimal schützt.
Häufig gestellte Fragen
Sie können Ihre Krankenkasse so häufig wechseln, wie Sie es wünschen. Wenn Sie die Bindungsfrist und die Rahmenbedingungen für eine Kündigung einhalten, gibt es keine Höchstanzahl für einen Wechsel des Krankenversicherers.
Gesetzliche Krankenkassen müssen jeden Interessenten aufnehmen. Das gilt in jedem Alter und auch im Fall chronischer Krankheiten oder Behinderungen. Anders sieht es aus, wenn Sie in eine private KV wechseln wollen: Privatversicherer können sich aussuchen, wen sie versichern. Besteht bei Ihnen etwa ein hohes Gesundheitsrisiko, wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen, können hohe Prämien oder eine Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags folgen.
Ein Krankenkassenwechsel ist bei einem Arbeitgeberwechsel sofort möglich, wenn Sie pflichtversichert sind. Auch in diesem Fall müssen Sie kein Kündigungsschreiben an Ihre alte Kasse senden. Weiterhin gilt hier die Besonderheit, dass Sie die Bindungsfrist von 12 Monaten nicht einhalten müssen.
Private Krankenversicherung
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