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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Fristen zur Kündigung
  3. Darf die Kündigung abgelehnt werden?
  4. Welche Folgen gibt es?
  5. Wechsel in die GKV
  6. Darf mich die Versicherung kündigen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nachdem, ob es sich um eine ordentliche Kündigung oder um eine Sonderkündigung handelt, gelten bei der Beendigung von PKV-Policen unterschiedliche Fristen.
  • Die Versicherung darf die Kündigung ablehnen, wenn der Versicherte keinen Folgevertrag vorweisen kann.
  • Mit der Kündigung der privaten Krankenversicherung verliert der Versicherungsnehmer die bereits gebildeten Altersrückstellungen.
  • Eine Kündigung durch den Versicherer ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Fristen zur Kündigung der privaten Krankenversicherung

Versicherungsnehmer können ihre private Krankenversicherung (PKV) auf zweierlei Weise kündigen, nämlich in Form einer ordentlichen Kündigung oder durch Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes. Dabei gelten unterschiedliche Fristen.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist im Regelfall mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Häufig entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Dann muss der Versicherungsnehmer bis spätestens zum 30. September kündigen, damit die Versicherung zum 31. Dezember endet.

Einzelne Versicherungen definieren das Versicherungsjahr als 12-Monats-Zeitraum ab Beginn des Vertragsabschlusses, so dass dann die Kündigung mit dreimonatiger Frist zu einem unterjährigen Zeitpunkt erfolgt.

Zu beachten ist unter Umständen eine vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer, beispielsweise von zwei oder drei Jahren. Während dieser Frist kann der Versicherungsnehmer keine ordentliche Kündigung aussprechen.

Sonderkündigungsrecht in der PKV

Unabhängig von den Regelungen zur ordentlichen Kündigung haben Kunden von privaten Krankenversicherungen ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht oder die Leistungen ändert.

Innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Änderungsmitteilung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.

Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherte wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn nach einem Jobwechsel oder beim Umstieg auf eine Teilzeitbeschäftigung das Einkommen eines Angestellten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. In diesem Fall ist die Kündigung bis zu drei Monate rückwirkend möglich.

Wann darf die Versicherung eine Kündigung ablehnen?

Sowohl eine ordentliche Kündigung als auch eine Sonderkündigung kann trotz Einhaltung der jeweiligen Frist unwirksam werden. Grund dafür ist die in Deutschland bestehende gesetzliche Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger.

Das bedeutet konkret, dass ein Versicherungsnehmer seine PKV-Police nur kündigen darf, wenn er sich direkt nach Auslaufen des Vertrags privat oder gesetzlich weiterversichert. Innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung muss er gegenüber der Versicherung das Bestehen eines neuen Krankenversicherungsschutzes nachweisen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, lehnt der Versicherer die Kündigung ab, und der Vertrag läuft weiter.

PKV kündigen: Welche Folgen sind damit verbunden?

Mit der Kündigung der privaten Krankenversicherung läuft der Versicherungsschutz zum Ende der Frist aus. Für den Versicherten gehen damit auch die bereits gebildeten Altersrückstellungen verloren, wenn er zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechselt. Die Folge ist, dass im Rentenalter mit entsprechend höheren Beiträgen zu rechnen ist. Je älter der Versicherungsnehmer beim Wechsel der Gesellschaft ist, umso gravierender sind dabei die finanziellen Auswirkungen.

Wer privat krankenversichert ist und den Anbieter wechselt, muss überdies mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen und bei Vorerkrankungen unter Umständen Risikozuschläge in Kauf nehmen.

Tipp: Vor diesem Hintergrund kommt der Wechsel des PKV-Anbieters in erster Linie für junge Versicherte in Frage, die bei guter Gesundheit sind und noch genügend Zeit haben, um bei der neuen Versicherung ausreichende Altersrückstellungen zu bilden.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung hat der Versicherte nicht mehr den Status eines Privatpatienten. Wer auf die Fortführung gewohnter Leistungen wie beispielsweise Unterbringung im Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung Wert legt, kann die entstehende Lücke mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung schließen.

Bei etlichen Versicherungen ist es möglich, nach dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung den bisherigen Vertrag in eine Krankenzusatzversicherung umzuwandeln. In diesem Fall bleiben die Altersrückstellungen zumindest teilweise erhalten.

Darf auch der Versicherer eine private Krankenversicherung kündigen?

Eine Kündigung des privaten Krankenversicherungsvertrags durch den Versicherer ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Gesetzgeber hat hier die Bedingungen sehr restriktiv gefasst, um zu verhindern, dass Verbraucher aufgrund einer Kündigung durch den Versicherer ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Zu den wenigen zulässigen Gründen für eine Kündigung durch die Versicherung zählen vorsätzlich falsch gemachte Angaben bei den Gesundheitsfragen oder die Fälschung von Belegen bei der Leistungsabrechnung.

Selbst bei Zahlungsverzug muss der Versicherungsnehmer zwar Mahn- oder Inkassogebühren in Kauf nehmen, hat jedoch keine Kündigung durch die Versicherung zu befürchten.

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