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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist der Basistarif?
  3. Wer kann den PKV-Basistarif in Anspruch nehmen?
  4. Welche Leistungen bietet der Basistarif?
  5. Wie hoch fallen die Beitragskosten im Basistarif aus?
  6. Wie funktioniert die Abrechnung im Basistarif?
  7. Die Unterschiede zwischen dem Basistarif und der GKV
  8. Basistarif und Standardtarif
  9. Mit Basistarif keine Einstufung in den Notlagentarif

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Basistarif stellt einen brancheneinheitlichen Tarif dar. Sein Leistungsspektrum orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Der Gesetzgeber gestattet im Basistarif weder Leistungsausschlüsse noch Risikozuschläge.
  • Der maximale Beitrag im Basistarif entspricht dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung, plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
  • Bei ab 2009 abgeschlossenen Versicherungsverträgen ist ein Wechsel in den Basistarif problemlos möglich, wohingegen es bei älteren Verträgen bestimmte Bedingungen (mindestens 55 Jahre, Bezug von Rente oder Hilfsbedürftigkeit) gibt.

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung geht seit Anfang 2009 auf rechtskräftige Bestimmungen innerhalb der Gesundheitsreform zurück. Die juristische Grundlage dafür bildet das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Danach ist jede private Krankenversicherung verpflichtet, ihren Kunden einen brancheneinheitlichen Tarif anzubieten, der in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet.

Keine Ablehnung aufgrund des gesundheitlichen Zustands

Anders als bei anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung darf die Versicherungsgesellschaft im Basistarif einen Antragsteller nicht aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes ablehnen oder Leistungen ausschließen. Einen Risikozuschlag gestattet das Gesetz ebenfalls nicht. Eine Gesundheitsprüfung führt der Versicherer dennoch durch. Allerdings dient diese eher dazu, die für die Gesellschaft anfallenden Kosten realistisch zu prognostizieren.

Jede private Krankenversicherung muss einen Basistarif anbieten

Mittlerweile lässt sich bei jeder privaten Krankenversicherung (PKV) ein günstiger Basistarif finden, der wesentliche Unterschiede zu anderen Produkten der jeweiligen Versicherung aufweist. Dieser Tarif richtet sich vor allem an Versicherte, die Schwierigkeiten mit der Zahlung ihrer bisherigen Beiträge haben – beispielsweise aufgrund einer längeren Arbeitslosigkeit oder einer zu geringen Rente.

Wer kann den PKV-Basistarif in Anspruch nehmen?

Der von einer privaten Krankenversicherung bereitgestellte Basistarif steht verschiedenen Personengruppen offen. Erfolgte der Eintritt in die PKV nach dem 1. Januar 2009, darf der Versicherungsnehmer jederzeit und ohne Voraussetzungen in den Basistarif wechseln. Bei einem Vertragsabschluss vor 2009 funktioniert dies lediglich, wenn die Person mindestens 55 Jahre alt ist, eine Rente beziehungsweise Pension erhält oder als hilfsbedürftig gilt.

Darüber hinaus muss eine private Krankenversicherung ihren Basistarif auch Personen anbieten, für die keine Versicherungspflicht in der GKV besteht und die auch keine Sozialhilfe erhalten. Dies gilt auch für Beihilfeberechtigte sowie für solche Versicherte, die noch nicht länger als sechs Monate freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Welche Leistungen bietet der Basistarif?

Der Leistungsumfang des Basistarifs unterscheidet sich deutlich von anderen Vertragsmodellen der PKV. Gesetzlich festgelegt ist, dass der Basistarif in seiner Art, seinem Umfang und seiner Höhe die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachbildet. Kommt es in der GKV zu Leistungskürzungen, gelten diese folglich auch für den Basistarif. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den gewöhnlichen Tarifen der PKV, in denen die Leistungen vertraglich zugesichert sind.

Wie hoch fallen die Beitragskosten im Basistarif aus?

Die Beiträge im Basistarif hängen ebenso vom Versicherungsumfang und dem Eintrittsalter ab. Allerdings hat der Gesetzgeber für den Basistarif einen maximalen Beitragssatz vorgesehen. Dieser entspricht der Summe aus dem GKV-Höchstsatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen. Im Jahr 2019 lag dieser Betrag bei etwa 703 Euro. Für gewöhnlich erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr etwas und damit auch der Maximalbeitrag für den Basistarif.

Wer nach dem Sozialgesetzbuch als hilfsbedürftig gilt oder es aufgrund der hohen Versicherungsprämien wird, muss nur die Hälfte des Beitrags bezahlen. Ist diese Summe immer noch zu hoch, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung an der Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung: Basistarif und Selbstbeteiligung

Prinzipiell müssen die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden im Basistarif die Option einer Selbstbeteiligung anbieten. Ein Selbstbehalt lohnt sich jedoch nur, wenn die Beiträge durch den Eigenanteil sinken. Dies ist gerade im Basistarif jedoch nicht immer der Fall.

Wie funktioniert die Abrechnung im Basistarif?

Erfolgt eine ärztliche Behandlung, erhält der Versicherte eine Rechnung. Im Regelfall müssen Sie die Summe vorstrecken und reichen die Rechnung dann bei Ihrer Versicherung ein, um eine Erstattung zu erhalten. Auf Antrag ist es auch möglich, dass die Ärzte direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Die Gesellschaft erstattet allerdings lediglich die im Basistarif enthaltenen Leistungen, sodass Versicherte oftmals einen Teil der Rechnung selbst bezahlen müssen.

Privatversicherte sollten zudem beachten, dass nicht jeder Arzt im Basistarif versicherte Patienten behandelt. Bei welchen Ärzten eine Behandlung möglich ist, lässt sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Erfahrung bringen. Darüber hinaus müssen Patienten bei einem Arztbesuch vorab auf den Basistarif hinweisen, da für diesen ein anderer Gebührensatz als für andere Tarife gilt.

Die Unterschiede zwischen dem Basistarif und der GKV

Auch wenn sich der Basistarif bezüglich der Leistungen an der GKV orientiert, existieren dennoch einige Unterschiede. Dies beginnt schon bei der Berechnung der Beiträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung von der Höhe des Bruttoeinkommens abhängen. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Basistarif keine kostenlose Familienversicherung vorsieht. Familienmitglieder müssen demnach eigenständige Verträge abschließen.

Auch bei Zuzahlungen lassen sich Unterschiede ausmachen. Während gesetzliche Versicherte diese direkt beim behandelnden Arzt oder in der Apotheke entrichten, zieht eine private Krankenversicherung auch im Basistarif den entsprechenden Betrag von der Erstattungssumme ab.

Basistarif und Standardtarif

Sind Versicherungsnehmer älter als 55 Jahre und haben sie ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen, können sie zwischen dem Basis- und dem Standardtarif wählen. Im Vergleich erweist sich das zweite Vertragsmodell in der Regel als günstiger.

Dies hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen berücksichtigt der Versicherer für den Beitrag im Standardtarif lediglich den GKV-Höchstbetrag, nicht aber die durchschnittlichen Zusatzbeiträge. Zum anderen besteht hier die Möglichkeit, einen Teil der gebildeten Altersrückstellungen aufzulösen. Allerdings bietet der Basistarif in einigen Bereichen minimal bessere Leistungen.

Mit Basistarif keine Einstufung in den Notlagentarif

Neben dem in jeder privaten Krankenversicherung vorhandenen Basistarif existiert seit 2013 außerdem ein sogenannter Notlagentarif. In diesen stufen die Versicherer Kunden ein, die ihre Beiträge nicht beglichen haben und vorübergehend zahlungsunfähig sind. Der Tarif beinhaltet stark reduzierte Leistungen, er kostet jedoch auch nur 100 bis 250 Euro monatlich. Damit möchte der Versicherer gewährleisten, dass der Kunde seine Schulden zeitnah zurückzahlen kann.

Für im Basistarif Versicherte findet diese Regelung keine Anwendung. Bei einem Zahlungsverzug beziehungsweise bei Hilfsbedürftigkeit besteht wie bereits erläutert die Option, die Beiträge halbieren zu lassen und gegebenenfalls zusätzliche staatliche Unterstützung zu erhalten.