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Kind privat oder gesetzlich versichern: Beamte müssen Regeln beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bei der Krankenversicherung der Kinder gelten für Beamte besondere Regeln. Je nach Einkommen und Beruf der Eltern kann die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Frage kommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn ein Elternteil Beamter und das andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist, kann das Kind eine private Krankenversicherung erhalten oder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
  • Die kostenlose Familien-Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist nur möglich, wenn der Sold des beamteten Elternteils unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
  • Wenn das Kind beihilfeberechtigt ist, fällt die Prämie für die private Krankenversicherung vergleichsweise günstig aus.
  • Eine Gesundheitsprüfung findet nur statt, wenn die Eltern ihr Kind nicht in ihrem PKV-Tarif mitversichern, sondern einen anderen Tarif oder Anbieter wählen.

Kinder krankenversichern: Welche Vorschriften gelten für Beamte?

Für Beamte gilt eine besondere Form der Krankenversicherung: Der Dienstherr übernimmt im Krankheitsfall im Rahmen der Beihilfe einen großen Teil der Behandlungskosten. Für die Übernahme der verbleibenden Kosten können sich Beamte entweder privat oder gesetzlich versichern. In der Praxis sind die meisten Beamten privat krankenversichert, weil sie aufgrund der Beihilfe günstige Tarife erhalten.

Wenn Beamte Eltern werden, stellt sich die Frage, ob sie ihr Kind gesetzlich oder privat versichern. Beamte müssen dabei zunächst die gesetzlichen Regelungen beachten. Denn: Der Versicherungsstatus des Kindes hängt davon ab, wie die Eltern versichert sind und wieviel sie verdienen. Mit entscheidend dabei ist, ob der Beamtensold ohne familienabhängig gezahlten Ortszuschlag über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro pro Jahr (Wert für das Jahr 2021) liegt.

Überblick: Wie können Beamte ihre Kinder versichern?

Status der Eltern
Status der Kinder
Beide Eltern sind Beamte. Kinder werden privat krankenversichert.
Ein Elternteil ist Beamter und hat einen Sold unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), das andere Elternteil ist gesetzlich krankenversichert. Kinder lassen sich in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern.
Ein Elternteil ist Beamter, der Sold ist höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Das andere Elternteil ist gesetzlich krankenversichert. Kinder lassen sich privat versichern oder werden freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse.

Gesetzlich oder privat: Was kostet die Krankenversicherung für Kinder?

Ob und in welcher Höhe Kosten für die Krankenversicherung der Kinder anfällt, hängt davon ab, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind und welchen Versicherungsstatus die Eltern haben.

Gesetzliche Krankenversicherung

Bei der Versicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es zwei Möglichkeiten: Das Kind ist entweder in der Familienversicherung eines der Elternteile mitversichert oder es ist freiwilliges Mitglied der Kasse.

Die Familien-Mitversicherung ist kostenlos. Allerdings greift diese Option nur dann, wenn ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und der Sold des verbeamteten Elternteils niedriger ist als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Verdient das verbeamtete Elternteil mehr, dann kann das Kind nur als freiwilliges Mitglied in die Krankenkasse eintreten und nicht im Rahmen der Familien-Mitversicherung. Dann müssen Eltern für ihr Kind den Mindestbeitrag plus Pflegeversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zahlen.

Private Krankenversicherung

Wenn Beamte ihr Kind privat krankenversichern wollen, benötigt das Kind eine eigene Police. Häufig schließen Eltern eine ergänzende Police zu ihrer eigenen Krankenversicherung für ihre Kinder ab. Dann können sie von Beitragsvorteilen profitieren und haben einen einzigen Ansprechpartner für alle Krankenversicherungsangelegenheiten in der Familie.

Da auch Kinder von Beamten Beihilfe erhalten, muss die private Krankenversicherung im Behandlungsfall nur einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen. Daher sind PKV-Policen für Kinder von Beamten zu Prämien erhältlich, deren Höhe meist deutlich niedriger ist als der Beitrag für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

Verlangt die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung?

Wer sich privat krankenversichern will, muss in aller Regel eine ausführliche Liste an Gesundheitsfragen beantworten. Antragsteller mit Allergien oder schweren Vorerkrankungen müssen mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen.

Bei der Versicherung von Kindern gibt es jedoch eine Ausnahme, wenn die Eltern ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei ihrer Krankenversicherung anmelden. Im Rahmen der Kindernachversicherung erhält das Kind dann eine Versicherung mit denselben Leistungen wie die Police der Eltern, ohne dass eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Anders ist der Fall hingegen, wenn Beamte ihr Kind in einem anderen Leistungstarif oder bei einem anderen Anbieter privat krankenversichern wollen. Bei diesen Konstellationen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.

Gesetzlich oder privat: Die Vor- und Nachteile im Überblick

Wenn ein Elternteil Beamtin oder Beamter ist, gilt es zu überlegen, ob sie ihr neugeborenes Kind privat oder gesetzlich versichern. Beamte sollten die Wahl sorgfältig abwägen, da die Entscheidung bindend ist, bis das Kind eigenes Geld verdient und sich dann selbst sozialversichert. Die nachfolgende Tabelle fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile beider Versicherungsmodelle zusammen.

Versicherung des Kindes
Vorteile
Nachteile
Gesetzliche Krankenkasse Kostenlose Mitversicherung möglich, wenn Beamtensold unterhalb der JAEG liegt und ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Hoher Monatsbeitrag, wenn das Kind als freiwilliges Mitglied versichert ist.
Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung schlechtere Leistungen.
Versicherung des Kindes
Vorteile
Nachteile
Private Krankenversicherung Bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Keine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern möglich.
Günstige Prämien für beihilfeberechtigte Kinder.