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Reisekrankenversicherung

Wer eine Reise ins Ausland antritt, der sollte zuvor eine Reisekrankenversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung greift nämlich im Ausland nur teilweise: Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls müssen Betroffene ohne Reisekrankenversicherung die Transport- und Behandlungskosten teilweise oder in vielen Fällen sogar in Gänze selbst tragen.

Eine Auslandskrankenversicherung hingegen übernimmt die Kosten für die stationäre und ambulante Behandlung vor Ort sowie den Krankenrücktransport nach Deutschland. Darüber hinaus übernehmen einige Reisekrankenversicherungen sogar die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen. Bei einem langfristigen Auslandsaufenthalt von mehreren Monaten müssen Reisende einen gesonderten Auslandskrankenschutz beantragen.

Ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll?

Die Reisekrankenversicherung ist besonders bei Reisen in weit entfernte Regionen, wie USA, Asien, Karibik oder Neuseeland mehr als sinnvoll. Gerade in den USA fallen für Behandlungen extrem hohe Kosten an. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen dabei für die wenigsten Behandlungen. Bei den meisten Reisen außerhalb Europas gilt, dass der Abschluss einer Reisekrankenversicherung immer sinnvoll und das Geld definitiv wert ist, zumal sich die Beiträge bei den meisten Krankenkassen in einem überschaubaren Rahmen halten.

Wer dagegen nur ein Urlaubswochenende wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt verbringt, der braucht sich über eine Auslandskrankenversicherung keine Gedanken zu machen. Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung sollten zudem prüfen, ob in der aktuellen Versicherung bereits ein Krankenschutz im Ausland besteht.

Leistungen einer Reisekrankenversicherung

Wie bei jeder Reiseversicherung unterscheiden sich der Leistungsumfang und die Dauer des Versicherungsschutzes je nach Anbieter. Damit Urlauber die passende Auslandskrankenversicherung finden, empfiehlt sich ein Tarifvergleich mit dem Rechner von Verivox. Auf einige Leistungen sollten Interessierte dabei besonders achten, denn sie sollten in jeder guten Reisekrankenversicherung enthalten sein.

Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland

Erfordert eine Krankheit oder ein Unfall eine ambulante und/oder stationäre Behandlung durch medizinisches Fachpersonal, übernehmen Reisekrankenversicherungen die daraus entstehenden Kosten. Dazu zählen Aufwendungen für ärztliche Leistungen am Unfallort, der Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus und alle Krankenhausleistungen. Auch Heil-, Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel gehören in der Regel zu den übernommenen Leistungen.

Krankenrücktransport

Bei schwereren Verletzungen oder Krankheiten am Urlaubsort kann es vorkommen, dass der behandelnde Arzt einen Rücktransport des Patienten nach Deutschland veranlasst. Weder innerhalb noch außerhalb Europas übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen diesen Krankenrücktransport. Ohne eine Reisekrankenversicherung kämen neben den hohen Arztrechnungen also noch Transportkosten dazu, die in manchen Fällen mehrere Zehntausend Euro betragen können.

Zahnbehandlungen

Wer im Urlaub unter starken Zahnschmerzen leidet, erhält die Kosten für schmerzstillende Behandlungen im Mund- und Zahnbereich erstattet. Das gleiche gilt für Zahnfüllungen mit plastischem Material. Hier übernehmen die Reisekrankenversicherungen in der Regel die Kosten bis zu 100 Prozent. Die Auslandskrankenversicherung ersetzt Aufwendungen für provisorische Zahnkronen, herausnehmbaren Zahnersatz und Zahnersatzreparaturen meist bis zu 50 Prozent. Außerdem können die Patienten selbst entscheiden, welcher zugelassene Arzt im Aufenthaltsland sie behandeln soll. Urlauber mit einer Zahnzusatzversicherung, die auch für das Ausland gilt, profitieren von noch besseren Konditionen.

Schwangerschaft

Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen im Zuge einer Schwangerschaft. Zudem sind Babys in den meisten Fällen von Geburt an mitversichert, wenn ein Elternteil mindestens drei Monate vorher einen Vertrag mit der Krankenversicherung abgeschlossen hat.

Bergungskosten

Während die gesetzlichen Kassen lediglich für die medizinisch notwendigen Sofortmaßnahmen aufkommen, zahlt eine gute Auslandsreisekrankenversicherung auch die Bergung durch beispielsweise einen Rettungshubschrauber. Insbesondere Wanderer und Wintersportler sollten darauf achten, dass diese Leistung mit einer möglichst hohen Erstattungssumme in ihrem Vertrag inbegriffen ist.

Reisekrankenversicherung abschließen – Einzelreise oder pauschal?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Wer sich über einen längeren Zeitraum im Ausland und in unterschiedlichen Ländern aufhält, der sollte sich für eine pauschale Reisekrankenversicherung entscheiden. Bei dieser Police gilt der Krankenschutz dann für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine festgelegte Dauer nicht übersteigen. Das bedeutet: Eine einzelne Auslandsreise darf zum Beispiel nicht länger als 30 Tage dauern, wobei mehrere Reisen, die zusammen mehr als 30 Tage Auslandsaufenthalt ergeben, innerhalb eines Jahres erlaubt sind. Alternativ können Urlauber eine Auslandskrankenversicherung nur für eine bestimmte Reise und ein bestimmtes Land abschließen.

Tarife vergleichen und leistungsstarke Police sichern

Der Vergleichsrechner von Verivox bietet einen Überblick und die Möglichkeit, den günstigsten und passendsten Tarif für eine entsprechende Reiseversicherung zu finden. Vor Abschluss sollten die Versicherungsbedingungen und die Leistungen genau geprüft werden. Übrigens können Urlauber bei den meisten Versicherungen noch am Tag der Abreise eine Reisekrankenversicherung online abschließen. Die Versicherung kann häufig auch in Kombination mit einer Reiseabbruch- oder Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.