Inhaltsversicherung
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Bei Schaden bestens geschützt mit der Inhaltsversicherung
Ob Verkaufsräume, Büro oder Werkstatt – werden die Einrichtung, Maschinen und Waren durch Wasser, Feuer, Stürme beschädigt oder bei einem Einbruch entwendet oder zerstört, kann der finanzielle Schaden für Selbstständige und Unternehmer schnell existenzbedrohend werden. Eine Inhaltsversicherung schützt Ihre Gewerbeflächen in diesen Fällen und kommt für die Neuanschaffung und Wiederherstellung auf. Auf Verivox können Sie günstige Tarife mit passenden Leistungen für Ihre Firma vergleichen und direkt abschließen.
- Was ist eine Inhaltsversicherung?
- Leistungsumfang
- Schadensfälle und Risiken
- Kostenübernahme
- Versicherungserweiterungen
- Risikoermittlung und Versicherungssumme
- Was kostet eine Inhaltsversicherung?
Günstige Inhaltsversicherung passend zu Ihrem Gewerbe finden
Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen spielen die Kosten häufig eine wichtige Rolle. Ein Vergleich der Tarife mit dem Online-Rechner von Verivox kann sich rentieren. Durch die Angabe der Tätigkeiten und Besonderheiten des jeweiligen Betriebs werden die wichtigsten Schäden versichert und die günstigste Prämie ermittelt. Somit ist die Geschäftsinhaltsversicherung für jeden erschwinglich.
- Leistungsumfang ermitteln: Geben Sie im Rechner Ihr Gewerbe an und wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Im Antragsformular werden einige Eckdaten zu Ihrem Betrieb, seiner Ausstattung sowie gewünschte Zusatzversicherungen erfasst, um das mögliche Risiko zu bewerten und den nötigen Leistungsumfang zu ermitteln.
- Angebot und Beratung: Auf der Grundlage Ihrer Daten erstellen unsere Versicherungsexperten ein individuelles Angebot für Sie, schicken es Ihnen zu und beraten Sie anschließend zu Ihrer individuellen Inhaltsversicherung. So finden Sie den besten Tarif für Ihren Betrieb.
- Versicherung abschließen: Ihren Wunschtarif können Sie nun ganz bequem online abschließen.
Persönliche Beratung
Der Tarifvergleich von Verivox ist unverbindlich und für Sie komplett kostenfrei. Sind Sie sich unsicher, welche Inhaltsversicherung für Sie die Passende ist? Dann nutzen Sie einfach unsere kostenlose Kundenhotline und lassen Sie sich von unseren Versicherungs-Experten unverbindlich beraten.
Was ist eine Geschäftsinhaltsversicherung?
Mit einer Inhaltsversicherung schützen sich Betriebsinhaber gegen finanzielle Verluste, die durch Schäden an Ihren Waren, Produkten und der Betriebseinrichtung entstanden sind. Dabei sind in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Wasser wie austretendes Leitungswasser sowie der Einbruchdiebstahl versichert. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Kosten für Instandsetzung oder Wiederbeschaffung der geschädigten Waren und Betriebsmittel ab.
Was ist versichert?
Durch die Geschäftsinhaltsversicherung sind die Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren und Produkte versichert. Zur Betriebseinrichtung zählen sowohl Schreibtische und Mobiliar als auch technische Einrichtung, wie Computer, Maschinen und Werkzeuge. Daneben sind auch fremdes Eigentum wie persönliche Gegenstände der Mitarbeiter oder Kundeneigentum abgedeckt, das im Rahmen der Bearbeitung, Reparatur, Verwahrung oder zum Verkauf in den Geschäftsräumen aufbewahrt wird.
Leistungsumfang – Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs
Die Inhaltsversicherung sorgt dafür, dass ein Betrieb im Falle eines unvorhersehbaren Schadens seine Geschäfte weiterhin aufrechterhalten oder beizeiten wieder aufnehmen kann, ohne eigenes Kapital nutzen oder Kredite in Anspruch nehmen zu müssen. Im Unterschied zur Hausratversicherung geht es bei Inhaltsversicherungen für Gewerbe nicht nur um Ausgleich der Verluste von Sachanlagen oder Waren, sondern vor allem um die Wiederherstellung betrieblicher Anlagen, die das Unternehmen dringend benötigt, entweder durch Reparatur, Wiederbeschaffung oder Neuanschaffung.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten als zusätzlichen Bestandteil die Absicherung gegen Einnahmeverluste an, die mit einem Großschaden einhergehen. Im Versicherungsvergleich von Verivox können Sie auch diese Tarife vergleichen und eine passende Police finden.
Passiver Rechtsschutz inklusive
Bevor die Versicherung den entstandenen Schaden begleicht, prüft sie in ihrem eigenen Interesse, ob ein Fremdverschulden vorliegt. Lässt sich der Verursacher eines Schadens ermitteln, unterstützt die Versicherung den Kunden dabei, Schadensersatz einzufordern.
Welche Schadensfälle werden abgedeckt?
Die meisten Inhaltsversicherungen decken Schäden durch unvorhergesehene Gefahren und Ereignisse ab wie:
- Feuer und Brand
- Blitzschlag und Überspannungen durch Blitze
- Leitungswasser- und Nässeschäden
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- teilweise Elementarschäden
Je nach Tarif können Versicherte – angepasst an die Risiken der Branche oder nach Lage des Betriebs – mit einer sogenannten Extended-Coverage-Versicherung auch Überschwemmungen, Erdbebenschäden, Schneelawinen, Rauchwolken, Druckwellen oder Streiks und Weiteres versichern lassen.
Wann greift die Inhaltsversicherung nicht?
Die meisten Versicherer schließen einen Schaden, verursacht durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten, aus dem Versicherungsschutz aus. Wenige Versicherte bieten dagegen eine Kostenübernahme dieser Schäden innerhalb eines kleinen Deckungsrahmens an.
Daneben werden in den meisten Tarifen Schäden in Zusammenhang mit Kriegen, Kernenergie, Sturmfluten, Tsunamis oder Hochwassern ausgeschlossen.
Welche Kosten werden übernommen?
In der Regel übernehmen Betriebsinhaltsversicherungen entsprechend der Versicherungssumme die Kosten sowohl für die Wiederherstellung als auch für Neuanschaffungen. Dazu zählen:
- Kosten für Brandbekämpfung und Sanierung
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Daten und Programmen
- Kosten für Austausch von Schlössern und Schließanlagen nach Einbruch
- Kosten für Beseitigung von Gebäudeschäden nach Einbruch
- Sachverständigenkosten
- Reparatur- oder Kaufkosten für Mobiliar, Technik und Waren
Welchen Wert legen die Versicherer an?
Viele Versicherer erstatten die Neuanschaffungen von beweglichem Mobiliar, Technik und Geräten sowie von Vorräten zum Neuwert. Dabei wird in der Regel der niedrigste Kaufbetrag angelegt. Ist das Inventar alt oder stark abgenutzt, sodass dessen Wert unter 40 Prozent des Neuwerts liegt, wird der Zeitwert für die Kostenübernahme herangezogen. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Inventars abzüglich eines Betrages, der durch den Abnutzungsgrad der Sachen bestimmt wird.
Sind die beschädigten Sachen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr einsetzbar, kann auch der gemeine Wert angesetzt werden. Dieser entspricht dem Preis, zu dem der Versicherte das Inventar noch verkaufen kann.
Zusatzbausteine für Inhaltsversicherungen
Bewegt sich ein Schaden in einer Größenordnung, die einen reibungslosen Fortgang der Geschäfte nicht ermöglicht, reicht die schnellste Schadensregulierung einer Geschäftsversicherung nicht immer aus. Denn in der Zeit, die für die Schadensbehebung notwendig ist, kann bereits eine deutliche unternehmerische Schieflage bis hin zur Existenzbedrohung entstehen. Sind Warenbestände oder Produkte beschädigt oder bleiben Aufträge liegen, weil Maschinen, Geräte und EDV-Anlagen nicht mehr funktionieren, entstehen Umsatzeinbußen und zusätzliche Kosten, die durch Erweiterungen mit abgesichert werden können.
Neben den Zusatzpaketen bieten einige Versicherer auch branchenspezifische Leistungspakete für Gastronomie, Bauhandwerk, Valorengeschäfte (Schmuck, Wertpapiere) und das Heilwesen an. In diesen sind häufig auftretende Risiken bereits in den Basisschutz integriert.
Versicherungserweiterungen
Häufig lassen sich die Folgen einer Betriebsunterbrechung mit in den Versicherungsschutz einschließen. Besonders für kleinere Unternehmen kann ein mehrwöchiger Produktionsstopp nach einem Schadensfall eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Sie können den Ertragsausfall durch die Betriebsunterbrechung in der Regel durch die Inhaltsversicherung mit absichern.
Größere Unternehmen müssen aufgrund des hohen Schadenspotenzials meist eine eigene Versicherung, die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung auch Ertragsausfallversicherung genannt, zusätzlich abschließen. Diese gleicht nicht nur die Warenverluste aus, sondern zahlt für entgangene Gewinne und übernimmt laufende Kosten wie Miete und Löhne. Auch die Anmietung neuer Verkaufs- oder Büroräume wird in der Regel gezahlt.
Schäden an elektronischen Geräten und Computerprogrammen müssen teilweise extra durch eine Elektronikversicherung geschützt werden. Dabei sind auch Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder Unachtsamkeit im Versicherungsschutz enthalten. Besonders für Kommunikationsdienstleister und Unternehmen in der IT-Branche sollte dieser Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Moderne Büroflächen und Verkaufsflächen im Einzelhandel sind häufig mit viel Glas ausgestattet. Besonders schallgeschützte Glasaufhängungen sind teuer, wenn diese ersetzt werden müssen und tiefe Kratzer hinterlassen bei Geschäftspartnern keinen guten Eindruck. Versicherer sollten sich in diesen Fällen vergewissern, ob Glasschäden in umfassender Art – durch Unfälle oder Unachtsamkeiten – Teil der Firmeninhaltsversicherung sind.
Für Logistiker- und Handwerksunternehmen bietet sich auch ein Zusatzschutz für den Transport von Gütern und Werkzeugen an. Im Rahmen einer Transportversicherung sind diese von der Aufbewahrungsstelle bis zur Anlieferung am Bestimmungsort für mehrere Tage vor, während und nach dem Transport geschützt.
Risikoermittlung und Versicherungssumme
Jede Versicherung behält sich vor, mögliche Risiken des Betriebs eingehend zu bewerten und danach die Höhe der Versicherungssumme und den Tarif zu ermitteln. Wer einen reinen Bürobetrieb unterhält, möglicherweise in einem Bürohochhaus, das durch Zutrittskontrollen abgesichert ist, hat dadurch das Risiko eines Einbruchs schon gemindert – und kann mit einer Inhaltsversicherung zu einem günstigen Tarif die Risiken durch Einbruchdiebstahl absichern. Ohnehin erwarten die Versicherer, dass Sachwerte zumindest gegen Einbruch und Diebstahl ausreichend geschützt sind.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Für die Berechnung der Versicherungssumme, bis zu dessen Höhe der Versicherer die Kosten für Schäden übernimmt, ist der Wiederschaffungswert entscheidend. Betriebsinhaber sollten ihr Anlagevermögen oder den Wert von gelagerten Materialien genau beziffern. Meistens ist dabei nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert also der Neuwert maßgeblich. Ob eine Maschine oder Anlage steuerlich als Anlagevermögen abgeschrieben ist, spielt keine Rolle, wenn sie weiterhin notwendig ist, um das Geschäftsmodell zu erfüllen.
Viele Versicherer bieten je nach Art des Betriebs und der Ausstattung eine Versicherungssumme zwischen zwei bis zu zehn Millionen Euro im Schadensfall an, wobei die Summe für die einzelnen Schadensbereiche oft separat aufgeführt werden und niedriger ausfallen können.
Großzügig kalkulieren
Die Versicherungssumme stellt immer ein Maximum dessen dar, was im Schadenfall als Regulierungssumme möglich ist. Daher sollten Betriebsinhaber darauf achten, dass sie die Versicherungssumme etwas großzügiger ansetzen. Werden einmal mehr Vorräte und Materialien gelagert, ist dieser Puffer nötig, um sich gegen Unterversicherung zu schützen. Was würde es im Zweifelsfall kosten, sämtliches geschädigtes Inventar wiederzubeschaffen? Die Beantwortung dieser Frage bietet die beste Orientierung, die geeignete Regulierungssumme der Inhaltsversicherung festzulegen.
Was kostet eine Inhaltsversicherung?
Die Kosten für eine Inhaltsversicherung richten sich nach Art des Gewerbes, der Größe des Unternehmens, der kalkulierten Versicherungssumme sowie nach den Risiken, die abgedeckt werden sollen. Dementsprechend werden sie individuell für jeden Versicherten berechnet. Eine Selbstbeteiligung pro Jahr oder Schaden zwischen 100 und 1.000 Euro kann den Versicherungstarif ebenfalls senken. Durchschnittlich sollten Selbstständige und Gewerbebetreibende mit Kosten von 200 und 400 Euro pro Jahr rechnen. Wer sein Gewerbe neu gründet, sollte auf Kombi-Angebote achten. Viele Versicherungen bieten bereits ein Rundum-Paket für Gewerbeversicherungen inklusive Haftpflicht, Inhaltsversicherung und Rechtsschutzversicherung an.
Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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Die Mallorca-Police ist ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für alle, die europäischen Ausland gelegentlich Mietwagen anmieten. In Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die sogenannte Mallorca-Police etwaige Unfallschäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursachen könnte.
Hintergrund: In einigen europäischen Ländern sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese reichen bei hohen Schäden nicht aus. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugverleihers Unfallschäden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert, trägt der Urlauber die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche.
Denn die Mallorca-Police erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland üblichen Leistungen. Versichert sind mindestens die in Deutschland geltenden gesetzliche Mindestsummen, meist sogar die kompletten Versicherungssummen des heimischen Vertrages. Anders als es der Name vermuten lässt, greift die Mallorca-Police nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa, einschließlich den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren. Häufig ist die Mallorca-Police bereits beitragsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.
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