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Rechtsschutz zum Familientarif und fürs Familienrecht
Wer sich und seine Familie vor rechtlichen Auseinandersetzungen im Alltag schützen möchte, kann auf günstige Familientarife der Rechtsschutzversicherer zurückgreifen. Diese bieten umfassenden Schutz im Privatrecht und je nach Leistungsumfang für Verkehr, Wohnen und Beruf. Streitigkeiten nach dem Familienrecht – beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltsklagen oder Regelungen zum Erbe – sind meist nur im Rahmen einer Erstberatung oder Mediation versichert. Über Zusatztarife lassen sich aber auch einzelne Bereiche des Familienrechts absichern. Wir erklären den Unterschied und welche Wartezeiten Sie beachten müssen.
- Was bedeutet Familienrechtsschutz?
- Privatrechtsschutz für Familien
- Besonderheiten im Familienrecht
- Familienrecht als Zusatzbaustein
- Wartezeiten
- Kostenübernahme
- Kosten für Familienrechtsschutz
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Was versteht man unter Familienrechtsschutz?
Das Familienrecht ist im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ist Teil des Zivilrechts. Das BGB unterteilt das Familienrecht in drei Abschnitte:
- Bürgerliche Ehe
- Verwandtschaft
- Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft
Im Wesentlichen sind hier Regelungen über Ehe und Familie enthalten, die sich auf Streitigkeiten mit und innerhalb der Familie beziehen. Da solche Auseinandersetzungen und Prozesse aufgrund ihrer Langwierigkeit und des schwer einschätzbaren Streitwerts immense Kosten verursachen können, übernehmen die meisten Versicherungen bei rechtlichen Familienangelegenheiten lediglich Erstberatungen. Deshalb wird der Familienrechtsschutz unterschieden zwischen:
- Privatrechtsschutzversicherung im Familientarif
- Rechtsschutzversicherung für das Familienrecht
Während eine Privatrechtsschutzversicherung im Familientarif alle verwandten Mitglieder eines Haushalts für außer- und gerichtliche Belange im Privatrecht absichert, versichert die Rechtsschutzversicherung für Familienrecht außer- und gerichtliche Streitigkeiten mit oder innerhalb der Familie, die zum Beispiel das Erb- oder Unterhaltsrecht betreffen. Nur wenige Versicherer bieten Tarife für Familienrecht an und wenn nur für einzelne Bereiche.
Privatrechtsschutz für Familien
Wer eine Rechtsschutzversicherung für sich, seinen Ehe- oder Lebenspartner und seine Kinder abschließen möchte, kann einen Familientarif nutzen. Dieser ist wesentlich günstiger als einzelne Policen für den Partner oder volljährige Kinder, aber nur geringfügig teurer als ein Single-Tarif. Je nach versichertem Bereich – Privatrecht, Verkehrsrecht, Beruf, Wohnen- und Mietrecht – sind die Familienmitglieder bei juristischen Auseinandersetzungen vor den finanziellen Folgen durch Anwalts- und Gerichtskosten geschützt und können ihr Recht wahrnehmen und durchsetzen.
Wer ist versichert?
Der Familientarif für das Privatrecht umfasst in der Regel alle Mitglieder, die in einer Hausgemeinschaft zusammenleben. Dazu können gehören:
- Ehe- und Lebenspartner,
- eigene unverheiratete Kinder,
- Enkel-, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, für die das Sorgerecht besteht,
- Großeltern, solange diese nicht mehr berufstätig sind,
- sowie Schwägerin und/oder Schwager.
In allen Fällen sind neben dem Partner auch die eigenen und unterhaltspflichtige Kinder so lange mitversichert, bis sie heiraten, einer beruflichen Beschäftigung nachgehen und/oder das 25. Lebensjahr erreicht haben. Einige Komfort- und Premiumtarife schließen zusätzlich alle verwandten und verschwägerten Personen ein, solange sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Dazu zählen auch die Großeltern, vorausgesetzt diese sind nicht mehr berufstätig oder für sie besteht eine Betreuungspflicht.
Was wird versichert?
Eine Rechtsschutzversicherung für das Privatrecht deckt die gängigsten Streitigkeiten im privaten Leben ab, sowohl zwischen Mitbürgern als auch mit Ämtern, Organisationen oder Verwaltungen. Dazu gehören die folgenden juristischen Bereiche:
- Sachen- und Vertragsrecht,
- Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht,
- Strafrecht,
- Opferrechtsschutz,
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
- und teilweise der erweiterter Strafrechtsschutz.
So unterstützt eine Privatrechtsschutzversicherung für Familien juristisch und finanziell beispielsweise bei Streitigkeiten und Klagen, um seinen Anspruch auf einen Kita- oder Studienplatz durchzusetzen, Geld für eine stornierte Urlaubsreise zurückzubekommen, Kindergeld beim Amt einzuklagen oder Betreuungs- und Vorsorgeverfügungen zu erlassen. Wer eine Patientenverfügung oder ein Testament aufsetzen möchte, kann dafür die Erstberatung bei der Versicherung absetzen lassen.
Für diese Bereiche übernimmt die Privatrechtsschutzversicherung sowohl die Kosten für außergerichtliche Einigungen – meist auch für Widerspruchsverfahren –, als auch für gerichtliche Prozesse. Bei allen Fragen und Auseinandersetzungen, die das Familienrecht betreffen, deckt die Privatrechtsschutzversicherung für Familien lediglich die Kosten für die Erstberatung ab. Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten für eine Mediation, um die Konflikte außergerichtlich zu klären. Wer hier eine gerichtliche Einigung erzielen möchte, muss die Kosten entweder selbst tragen oder eine Rechtsschutzversicherung für Familienrecht abschließen.
Verkehrsrechtsschutz für die Familie
Die Familie kann auch im Rahmen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert werden. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift nicht nur im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, sondern gilt auch für Fußgänger und Radfahrer – ein Punkt, der bei Familien mit Kindern durchaus relevant ist. Dieser Tarifbaustein kann bequem über den Vergleichsrechner dazu gebucht werden und ist als Kombi-Versicherung oft günstiger als Einzelpolicen.
Rechtsschutzversicherung für Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich mit Themen und Fragen rund um:
- Eheschließung und Aufhebung,
- Trennung und Scheidung,
- Sorgerecht und Unterhalt,
- Vormundschaft,
- Vaterschaftsanerkennung,
- Versorgungsausgleich,
- Erbrecht
- und weitere Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern
Diese Konflikte und damit einhergehende Gerichtsprozesse innerhalb der Familie sind meist langwierig und lassen sich nur schwer finanziell kalkulieren. Vor allem bei Scheidungen und Erbschaften richten sich die Prozesskosten nach dem Streitwert, also dem Güterstand oder dem vererbten Vermögen, was für Versicherungen immense Kosten bedeutet. Zumal bei einer Versicherung dieser Art alle Familienmitglieder versichert sind – die Versicherung muss bei einer Scheidung somit für die Gerichtskosten beider Ehepartner zahlen.
Aus diesen Gründen sind gerichtliche Familienstreitigkeiten, die das Familienrecht betreffen, zunächst kein Bestandteil der Privatrechtsschutzversicherung.
Familienrecht als Baustein in der Rechtsschutzversicherung
Wer sich familienrechtlich versichern möchte, kann bei wenigen Versicherern Zusatztarife für einzelne Bereiche des Familienrechts wählen. Dazu gehören beispielsweise die Arag, Roland-Versicherung und Advocard.
Vollständiger Rechtsschutz im Ehebereich
Bislang deckt nur die Arag-Rechtsschutzversicherung den Rechtsschutz in Eheangelegenheiten vollständig ab und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings ist der Versicherungsschutz auf 30.000 Euro für beide Ehepartner zusammen gedeckelt. Daneben gibt es noch andere Versicherer, die die Kosten allerdings bis zu einer wesentlich geringeren Summe übernehmen. Die Wartezeit, ehe die Kosten von der Versicherung übernommen werden, beträgt drei Jahre.
Unterhaltsrechtsschutz
Auch der Rechtsschutz für Unterhaltsfragen wird von einem regulären Privatrechtsschutz im Familientarif nicht übernommen. Dazu zählen Regelungen zum Sorgerecht, der Unterhaltspflicht sowie zur Unterhaltszahlung. Zurzeit lässt sich dieser Bereich nur bei wenigen Versicherern als Zusatzbaustein mit einer Kostendeckelung von 300.000 Euro und mit einer Wartezeit von einem Jahr zusätzlich zum Privatrechtsschutz für Familien versichern.
Erbrecht
Eine ähnliche Position vertreten die Versicherer auch in Bezug auf das Erbrecht und schließen diesen Bereich aus dem Versicherungsschutz aus. Zum einen sind die Kosten für die Versicherung nicht kalkulierbar, da sich die Gerichtskosten an der Höhe der Erbschaft bemessen. Zum anderen können sich die Prozesse über einige Jahre erstrecken. Zurzeit bieten nur wenige Anbieter einen umfassenden Schutz beim Erbrecht innerhalb der Privatrechtsschutzversicherung an. Voraussetzung für den Abschluss ist jedoch, dass der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist – der Erblasser also noch lebt – und der Rechtsstreit um das Erbe noch nicht abzusehen ist.
Allerdings sind Erbrecht und Unterhaltsrechtsschutz nicht völlig von der privatrechlichen Leistung der Versicherer ausgeschlossen. Es ist üblich, dass die Rechtsschutzversicherer die Kosten für eine Erstberatung übernehmen. Einige Versicherer bieten darüber hinaus eine Mediation – bis zu einer bestimmten Deckungssumme – an, um den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Ziel einer Mediation ist es auch, zerstrittene Parteien wieder zusammenzubringen.
Verivox-Beratung
Sie suchen nach einer passenden Rechtsschutzversicherung, die familienrechtliche Bereiche zu Ehe, Erben oder Unterhalt abdeckt? Dann wenden Sie sich einfach direkt an unsere Verivox-Rechtsexperten. Wir beraten Sie persönlich zu den entsprechenden Tarifen unter 06221 777 00 50.
Wartezeiten beim Familienrechtsschutz
In allen Bereichen des Privatrechtsschutzes ist eine Wartezeit von drei Monaten üblich, eh die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Diese Wartezeit entfällt jedoch, wenn der Vertrag nahtlos an einen bestehenden, aber gekündigten Vorvertrag anschließt. Dieser Vertrag kann auch bei einem anderen Versicherer bestehen. Nahtlos bedeutet, dass der Vertragsbeginn am folgenden Tag nach Ende des bestandenen Vertrages beginnen muss. Endet der alte Vertrag am 30. Juni, muss der neue Vertrag am 1. Juli beginnen. Endet der alte Vertrag am 17. August, muss der Vertragsbeginn des neuen Vertrages auf den 18. August datiert sein.
Für den Erb- und Rechtsschutz in Unterhaltssachen gilt stattdessen eine Wartezeit von einem Jahr. Für alle Bereiche rund um das Eherecht sowie der Rechtsschutz für Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen werden erst nach drei Jahren alle Kosten von der Versicherung übernommen – vorausgesetzt es wurde ein entsprechender Leistungsbaustein abgeschlossen.
Welche Kosten übernimmt die Familienrechtsschutzversicherung?
Allgemein übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nicht nur die Kosten für den eigenen Anwalt, sondern – wenn der Fall verloren wird –, auch die Kosten für die Gegenseite. Eine Privatrechtsschutzversicherung im Familientarif übernimmt generell die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Dazu zählen:
- Kosten für eine juristische Erstberatung,
- die Anwaltsgebühren,
- die Gerichtskosten,
- Aufwände für Gutachten von Sachverständigen,
- anfallende Zeugengelder,
- Kosten für ein Mediationsverfahren,
- die Kaution bis zu einer bestimmten Summe,
- Kosten für eine Erstberatung bei familienrechtlichen Angelegenheiten
- und optional Kosten für eine Mediation bei familienrechtlichen Angelegenheiten.
Je nach Tarif werden weitere Rechtsbereiche abgedeckt und die Kosten entsprechend der vertraglich geregelten Summe übernommen. Für Angelegenheiten im Familienrecht übernehmen viele Versicherer in der Regel Beratungs- und Mediationskosten bis maximal 2.500 Euro.
Voraussetzung für Kostenübernahme im Familienrecht
Im Rahmen der Privatrechtsschutzversicherung gibt es eine Besonderheit bei der Kostenübernahme von familienrechtlichen Angelegenheiten: Damit die Kosten für juristische Erstberatung oder eine Mediation übernommen werden, muss der Streitfall bereits eingetroffen sein. Bei einer Scheidung müssen entweder die Scheidungspapiere schon vorlegen oder die Eheleute zumindest bereits getrennt leben. Beim Erbrecht muss der Erblasser bereits verstorben sein.
Des Weiteren prüfen die Versicherungen vorab stets, ob eine ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht, den Fall zu gewinnen, ehe sie eine Kostenzusage erteilen.
Wie viel kostet eine Familienrechtsschutzversicherung?
Eine private Rechtsschutzversicherung im Familientarif ist meist nicht viel teurer als ein Single-Tarif, aber wesentlich günstiger als einzelne Policen für die Ehe- oder Lebenspartner und volljährige Kinder. Basistarife ohne Zusatzbausteine sind bereits ab 12 Euro pro Monat zu haben. Komfort- oder Premiumtarife werden ab 20 Euro pro Monat angeboten. Wer weitere Bausteine wie Verkehrsrecht oder Wohnen in den Familientarif integrieren möchte, muss mit Mehrkosten ab acht Euro pro Monat rechnen.
Teurer wird die Privatrechtsschutzversicherung dagegen, wenn Zusatztarife für das Familienrecht abgeschlossen werden. Für einzelne Bausteine zum Erb- oder Eherecht müssen Versicherte mit zusätzlichen Kosten pro Monat rechnen.
Daneben ist bei vielen Rechtsschutztarifen eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro pro Rechtsfall üblich. Viele Versicherer reduzieren die Selbstsbeteiligung pro schadenfreiem Jahr. Wer sich nicht selbst an den Kosten beteiligen möchte, muss mit einem höheren Grundbeitrag rechnen.
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung ergeben sich aus dem gewünschten Leistungsumfang und individuellen Gegebenheiten wie Alter, Beruf oder Vorversicherungsstatus. Dementsprechend lässt sich die Höhe der Prämie hier nur pauschal angeben. Wie viel Sie für eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zahlen, können Sie online mit unserem Verivox-Rechner ermitteln.
Sparmöglichkeiten
Viele Versicherer bieten darüber hinaus Rundum-Schutzpakete an, die viele Rechtsbereiche des alltäglichen Lebens abdecken und in Summe günstiger sind als einzelne Policen. Hier lohnt sich ein Vergleich. Wer eine längere Versicherungslaufzeit von drei oder mehr Jahren wählt, wird oft mit günstigeren Prämien belohnt. Optional kann auch eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart werden, um die Kosten pro Monat zu senken.
Verivox-Tarifberatung
Sie haben Fragen zum Tarifrechner oder den einzelnen Angeboten der Versicherer? Dann wenden Sie sich direkt an unsere Verivox-Versicherungsexperten. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich zu den Familientarifen und zur Familienrechtsschutzversicherung. Rufen Sie einfach unter der kostenlosen Hotline an.
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