Starkregen: Absicherung durch Wohngebäudeversicherung
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Ab 6,82 € pro Monat
Berechnung: Risikoort: 03222 Lübbenau/Spreewald, Gebäudeart: Einfamilienhaus, Wohnfläche: 110 m², Leistungsumfang: Feuer, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser, SB: max. 500 Euro, monatl. Zahlweise
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Nr. 1 der Vergleichsportale
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger. Zum siebten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale.
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.
PLZ: 03222, Alte Bahnhof Str.1, Baujahr: 2023, Geburtsdatum Versicherungsnehmer: 10.09.1989, Wohnfläche: 150 m² (EFH), Feuer: ja, Leitungswasser: ja, Sturm/Hagel: ja, Elementarschäden: nein, Laufzeit: 5 Jahre, SB: ja €
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)
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Das Wichtigste in Kürze
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Starkregen gehört in Deutschland zu den häufigsten Naturkatastrophen, besonders im Hochsommer.
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Die Elementarversicherung leistet bei Schäden durch Starkregen und weitere extreme Wetterereignisse.
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In Keller eindringendes Regenwasser kann große Schäden an Gebäude und Einrichtungsgegenständen verursachen.
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Von Starkregen wird gesprochen, wenn 15 bis 25 Liter Regenwasser pro Quadratmeter pro Stunde oder 20 bis 35 Liter innerhalb von sechs Stunden fallen.
- Das Wichtigste in Kürze
- Welche Versicherung zahlt bei Starkregen?
- Wie gefährdet sind Sie?
- Folgeschäden durch Starkregen
- Auf Versicherungsbedingungen achten
- Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung?
- Starkregen-Schaden der Versicherung melden: So geht’s
- Was tun bei Starkregen?
- Häufig gestellte Fragen
Welche Versicherung zahlt bei Starkregen?
Schäden am Gebäude selbst, an Mauerwerk, der Bausubstanz und fest verbautem Mobiliar fallen unter die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Im Falle von Starkregen ist die Elementarversicherung zuständig, die in der Regel als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss. Sie greift auch bei Schäden durch weitere Elementarrisiken wie Erdbeben oder Schneedruck.
Bei Schäden an Einrichtungsgegenständen ist die Hausratversicherung zuständig. Auch sie muss um den Baustein der Elementarversicherung erweitert werden, damit das Inventar bei Starkregenschäden und weiteren Elementarschäden abgesichert ist.
Wie gefährdet sind Sie?
Jede Adresse wird in eine der vier sogenannten ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) eingeteilt. Je nach Anzahl an Hochwassern in den letzten hundert Jahren reicht die Einteilung von Gefährdungsklasse 1 – sehr niedrig – bis Gefährdungsklasse 4 – sehr hoch. Die Starkregen-Gefährdungsklassen (SGK) 1 bis 3 stufen zudem Immobilien der Hanglage nach und damit zusammenhängend dem Risiko von Starkregenschäden ein.
Folgeschäden durch Starkregen
Starkregen kann unterschiedliche Folgen haben. Neben einer Überschwemmung durch große überirdische Wassermengen sind auch Erdrutsche möglich. Zudem kommt es vor, dass die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr befördern kann, was einen Rückstau zur Folge hat. Hier wird das Wasser zum Beispiel durch Toiletten und Waschbecken in Keller oder Wohnungen gedrückt. Nur die Elementarversicherung leistet, wenn es zu Schäden durch Starkregen kommt.
Auf Versicherungsbedingungen achten
Viele Versicherer leisten bei Rückstau nur, wenn eine Rückstauklappe installiert ist.
Welche Kosten übernimmt die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen?
Folgende Maßnahmen können nach einem Schaden durch Starkregen notwendig sein und werden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe von der Versicherung übernommen:
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Aufräumarbeiten wie die Trockenlegung der Immobilie.
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Bewegungsarbeiten wie der Abbau von fest verbautem Mobiliar rund um die Schadenstelle.
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Abbruchkosten von irreparabel beschädigtem Material oder Gebäudeteilen.
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Reparaturen an Gebäuden, Garagen und Nebengebäuden.
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Sanierung oder Wiederaufbau einer gleichwertigen Immobilie.
Zudem übernimmt die Versicherung, sofern vereinbart, im Falle der Unbewohnbarkeit der beschädigten Immobilie anfallende Hotelkosten oder erstattet entgangene Mieteinnahmen.
Schaden durch Starkregen der Versicherung melden: So geht’s
Einige Versicherer haben einen gesonderten Melde-Service für Unwetterereignisse und Starkregen. Meist gibt es spezielle Rufnummern oder Schadensformulare auf der Webseite des Versicherers. Da Starkregen-Schäden meist gehäuft auftreten, können so alle Schadenfälle gesammelt und zeitnah bearbeitet werden. Auch wenn jeder Versicherer einen eigenen Prozess der Schadensmeldung festlegt, gibt es allgemein gültige wichtige Schritte für den Versicherungsnehmer:
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Dokumentieren Sie alle Schäden schriftlich und anhand von Fotos.
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Machen Sie ausführliche und detaillierte Angaben in der Schadensanzeige. Hierzu zählt auch eine genaue Auflistung aller beschädigter Gegenstände. Wenn Sie keine Rechnungen besitzen, reicht es, den Zeitpunkt der Anschaffung und den damaligen Neupreis zu notieren.
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Senden Sie Bilder und, falls bereits vorhanden, Kostenvoranschläge für notwendige Reparaturen mit.
Was tun bei Starkregen?
Verschiedene Vorkehrungsmaßnahmen helfen, das Eindringen von Wasser aufgrund von Starkregen oder starkregenbedingtem Rückstau zu verringern oder bestenfalls sogar ganz zu verhindern. Selbst wenige Zentimeter eingedrungenes Wasser können größere Schäden an Mauerwerk, Bodenbelägen und Mobiliar anrichten. Zur Minimierung und zur Vorbeugung von Starkregenschäden sind neben dem Schließen aller Türen und Fenster unter anderem folgende Maßnahmen sinnvoll:
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Das Überdachen des Kellereingangs.
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Die Erhöhung von Tür- und Bodenschwellen.
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Der Einbau einer Rückstauklappe.
Kommt es dennoch zu einem Schaden, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Nach einem Anruf bei der Feuerwehr kommen Versicherte mit folgenden Schritten ihrer Schadenminderungspflicht nach und tragen zur Sicherung der Lage bei:
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Stellen Sie Strom und Wasser ab und nutzen Sie keine elektrischen Geräte.
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Ist der Wasserstand sehr niedrig und eine Kontaminierung unwahrscheinlich, können Sie versuchen, das Wasser mit Handtüchern von Böden und Teppichböden aufzusaugen.
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Entfernen Sie Teppiche und wenn möglich Möbel oder erhöhen Sie diese, damit sie nicht weiter im Wasser stehen.
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Pumpen Sie Wasser erst ab, wenn der Grundwasserspiegel wieder auf Normalniveau liegt und kein Wasser mehr von außen eindringt, um Unterspülungen und weitere Folgeschäden zu vermeiden.
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Säubern Sie Flächen von Schlammablagerungen und Schmutz, bevor er antrocknet.
Um dem Versicherer die Möglichkeit zu geben, die entstandenen Schäden zu begutachten, sollte beschädigtes Material nicht eigenmächtig abgerissen oder entsorgt werden. Dokumentieren Sie Schäden und bewahren Sie alles auf.
Häufig gestellte Fragen
Starkregen ist in der Gebäudeversicherung nur dann versichert, wenn zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen wurde. Diese leistet nicht nur bei Schäden durch Starkregen und Rückstau, sondern auch bei Schäden durch weitere Elementarrisiken wie Hochwasser, Erdbeben und Schneedruck.
Die Versicherungsgesellschaften halten sich an die Angaben des Deutschen Wetterdienstes. Regenmengen von 15 bis 25 Litern pro Quadratmeter pro Stunde oder 20 bis 35 Litern in sechs Stunden entsprechen einer "Markanten Wetterwarnung”. Regenmengen von bis zu 40 Litern pro Quadratmeter pro Stunde oder bis zu 60 Liter in sechs Stunden führen zu einer "Unwetterwarnung”.
Liegen die Regenmengen über 40 Liter pro Quadratmeter und Stunde oder über 60 Liter innerhalb von sechs Stunden, spricht der Wetterdienst von einem extremen Unwetter.
Bei Starkregen ist die Elementarversicherung zuständig, wenn sie als Zusatzbaustein zu Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen wurde. Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen übernimmt die Hausratversicherung, Schäden am Gebäude und an fest verbautem Mobiliar die Wohngebäudeversicherung.