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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Die Hochwasserversicherung im Überblick

  • Als Hochwasser bezeichnet man eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von im Normalfall nicht mit Wasser bedecktem Land.
  • Es ist wichtig, entstandene Schäden so schnell wie möglich an die Versicherung zu melden.

  • Hochwasserschäden am Gebäude und an Nebengebäuden und Außenanlagen übernimmt die Wohngebäudeversicherung, für Schäden an der Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.
  • Damit die Versicherung bei Hochwasserschäden zahlt, müssen Elementarschäden sowohl in Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung mitversichert werden.
  • Nimmt ein parkendes Auto durch Hochwasser Schaden, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
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Inhalt dieser Seite
  1. Nach einem Schadensfall: Hochwasserschaden melden
  2. Ist mein Wohnort Hochwasser gefährdet?
  3. Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Hochwasser?
  4. So schützen Sie sich vor Hochwasser
  5. Wichtige Tarifmerkmale
  6. Hochwasserversicherung kündigen
  7. Häufig gestellte Fragen
  8. Das könnte Sie auch interessieren
  9. Das ist Verivox

Nach einem Schadensfall: Hochwasserschaden melden

Wie in anderen Schadensfällen gilt auch bei einem Hochwasser der Grundsatz, die entstandenen Schäden so schnell wie möglich an die Hochwasserversicherung zu melden:

  • Die Schadensmeldung kann formlos erfolgen, beispielsweise telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular.
  • In der Regel schickt die Versicherung zunächst einen Sachverständigen, der die Hochwasserschäden aufnimmt und zusammen mit den Betroffenen über das weitere Vorgehen entscheidet.
  • Um mögliche Streitigkeiten bei der Schadenregulierung so weit wie möglich auszuschließen, sollten Versicherungsnehmer die entstandenen Schäden mit Fotos oder Videoaufnahmen dokumentieren.
  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände, um diese für die Aufnahmen kenntlich zu machen.
  • Zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache der Versicherung zu entsorgen.

Pflicht zur Schadensbegrenzung

Unabhängig davon, wann der Sachverständige zur Begutachtung des Schadens eintrifft, haben Versicherungsnehmer die Pflicht zur Schadensbegrenzung. Nach einem Hochwasser sollten Betroffene daher überflutete Räume so schnell wie möglich auspumpen und durchnässten Hausrat an einen trockenen Ort bringen.

Zonierungssystem: Ist mein Wohnort Hochwasser gefährdet?

Die Gefahr von Überschwemmungen durch Hochwasser variiert in Deutschland je nach Region und Stadt. Um das Hochwasserrisiko zu bewerten und zu klassifizieren, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) daher ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) entwickelt. Insgesamt werden deutsche Regionen in vier ZÜRS-Zonen eingeteilt, wobei das Hochwasserrisiko in der Gefahrenklasse 1 als sehr niedrig und in der Gefahrenklasse 4 als sehr hoch eingestuft wird.

  • Gefahrenklasse 1: Hochwasser tritt statistisch wahrscheinlich nicht auf.
  • Gefahrenklasse 2: Hochwasser tritt seltener als einmal in 100 Jahren auf.
  • Gefahrenklasse 3: Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in 10 bis 100 Jahren auf.
  • Gefahrenklasse 4: Hochwasser tritt mindestens einmal in 10 Jahren auf.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz ist keine Pflicht. Dennoch neigen viele Eigentümer dazu, das Risiko von Hochwasser zu unterschätzen. Laut dem GDV verfügen nur 52 Prozent der Gebäude in Deutschland über eine Versicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung (Stand: 2023).

Was sind Hochwasserschäden?

Das sogenannte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert Hochwasser als eine temporäre (also zeitlich beschränkte) Überschwemmung von im Normalfall nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies betrifft insbesondere oberirdische Gewässer. Dazu zählen Flüsse, Bäche, zeitweilig ausgesetzte Wasserströme (Mittelmeerraum) und Meerwasser, welches in Küstengebiete eindringt. 2013 hat der Gesetzgeber diese Definition um "Überschwemmungen durch Grundwasser" sowie "wild abfließendes Wasser" erweitert. Gehen Schäden auf eine dieser Ursachen zurück, handelt es sich um Hochwasserschäden. Nicht unter den Hochwasserbegriff fallen dagegen durch Abwasser- und Entwässerungssysteme verursachte Überschwemmungen.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Hochwasser?

Grundsätzlich sind Schäden am Hausinventar oder Gebäude durch eine Wohngebäudeversicherung und eine Hausratversicherung abgedeckt. Da Hochwasser eine Form von Überschwemmung ist, werden diese Schäden als Elementarschäden eingestuft. Das heißt: Werden Schäden durch Hochwasser verursacht, ist der Abschluss einer zusätzlichen Elementarversicherung erforderlich.

Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz

Eine Kostenübernahme im Schadensfall ist also nur möglich, wenn Sie zusätzlich eine Naturgefahren- beziehungsweise Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Dabei handelt es sich um einen optionalen Tarifbaustein. Eine derartige Police abzuschließen ist nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung möglich.

Eine Elementarschadenversicherung deckt nicht nur Überschwemmungen ab, die auf Hochwasser, Starkregen oder Rückstau zurückgehen. Die Versicherung trägt auch im Falle eines Erdbebens oder Erdrutsches und bei Vulkanausbrüchen, Schnee- und Schlammlawinen sowie bei Schäden durch Schneedruck die Kosten. Die Assekuranz zahlt sowohl für die Trockenlegung und für anfallende Reparaturen als auch für den Abriss bei einem Totalschaden und die Neuerrichtung des Gebäudes. Leistungsstarke Tarife übernehmen sogar die Unterbringungskosten, wenn das Haus zeitweise nicht bewohnbar oder komplett zerstört ist.

Wie sind Einrichtungsgegenstände bei Hochwasserschäden versichert?

Bei Hochwasserschäden an der beweglichen Einrichtung wie Möbeln oder Haushalts- beziehungsweise Elektrogeräten ist die Hausratversicherung der passende Ansprechpartner. Diese ersetzt den Schaden aber ebenfalls nur, wenn der grundsätzliche Versicherungsschutz um Elementarschäden erweitert wurde.

Im Schadenfall übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder bezahlt den Wiederbeschaffungspreis, wenn die Reparatur nicht möglich ist oder sich wirtschaftlich nicht lohnt. Sind Gegenstände zwar beschädigt, aber trotzdem noch nutzbar, kann die Versicherung auch einen Ausgleich für die Wertminderung zahlen.

Voraussetzungen für die Versicherbarkeit

Befindet sich das Gebäude in einer Gegend mit erhöhtem Hochwasserrisiko, muss der Eigentümer im Regelfall besondere schadensverhütende Maßnahmen vorweisen, um für sein Haus eine Elementarschadenversicherung zu erhalten. Dazu zählen beispielsweise:

  • die Ausstattung von Kellerfenstern, Lichtschächten und Türen mit Sicherungseinrichtungen
  • die Vermeidung von Teppich- und Holzböden in gefährdeten Räumen
  • der Schutz von Öltanks gegen Wassereintritt, Auftrieb und Beschädigung durch Treibgut

Leistungsumfang erweitern

Versicherungsnehmer haben zusätzlich die Option, den Leistungsumfang um weitere Bausteine zu erweitern und auch Glasbruch sowie Schäden an Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen in die Police zu integrieren.

Hochwasserschaden am Auto: Zahlt die Kfz-Versicherung?

Nicht nur Gebäude und Hausrat, sondern auch Fahrzeuge werden nicht selten bei Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen oder zerstört – sei es durch eindringendes Wasser in überfluteten Garagen und auf Parkplätzen oder durch die Kollision mit schwerem Treibgut.

Grundsätzlich fallen Überschwemmungsschäden bei Autos in die Zuständigkeit der Teilkaskoversicherung. Voraussetzung ist, dass das Auto zum Zeitpunkt der Überschwemmung geparkt war. Dann übernimmt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten oder sie ersetzt im Fall eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeugs. Davon ist jeweils die vereinbarte Selbstbeteiligung abzuziehen. Wer in eine Überschwemmung hinein fährt und das Fahrzeug dabei beschädigt, erhält nur eine Versicherungsleistung, wenn das Fahrzeug vollkaskoversichert ist.

So schützen Sie sich vor Hochwasser

Nicht nur in Risikogebieten können Extremwetterereignisse zu einem Problem werden. Dennoch können Sie Ihr Zuhause durch einige Maßnahmen vor schweren Hochwasserschäden schützen.

  • Wertvolle Gegenstände grundsätzlich in den oberen Etagen lagern, nicht im Keller
  • Keine Gegenstände am Kellerboden aufbewahren
  • Schimmelanfällige Einbauten wie Holzregale nicht im Keller aufbewahren
  • Druckwasserdichte Türen und Fenster einbauen oder mit Schalbrettern und Sandsäcke schützen
  • Außenwände abdichten mit z. B. Sperrputz
  • Rückstausicherung einrichten
  • Heizungen in überflutungsgefährdeten Räumen ausstecken
  • Bei Hochwasserwarnung alle elektrischen Geräte von der Stromversorgung trennen
  • Familie und Haustiere rechtzeitig aus der Gefahrenzone evakuieren

Auf diese Tarifmerkmale sollten Sie im VERIVOX-Vergleich achten

Wenn Sie sich gegen die Kosten absichern möchten, die Hochwasserschäden nach sich ziehen können, gilt es, den passenden Tarif zu finden. Neben der Leistungserweiterung um eine Elementarschadenversicherung gibt es einige weitere Kriterien, die Sie berücksichtigen sollten:

  • Die Versicherungssumme gibt an, welchen Betrag die Assekuranz im Falle eines Totalschadens höchstens zahlt. Bei einigen Versicherungen liegt diese Leistungsgrenze bei 300.000 bis 400.000 Euro. Andere Versicherungsgesellschaften leisten in unbegrenzter Höhe.
  • Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um den Eigenanteil des Versicherungsnehmers. Im Leistungsfall muss der Eigentümer diesen vertraglich vereinbarten Anteil aus eigener Tasche entrichten – je nach Tarif entweder pro Jahr oder Schadensfall. Tendenziell lassen sich die Versicherungsbeiträge durch eine (hohe) Selbstbeteiligung etwas senken.
  • Ein weiteres wichtiges Kriterium stellt die Mindestvertragslaufzeit dar. Meist liegt diese bei einem Jahr. Wer sich dagegen für eine längere Laufzeit (drei oder fünf Jahre) entscheidet, dem gewähren die Versicherungen oftmals einen kleinen Rabatt.
  • Auch die Zahlweise ist von Bedeutung. Für gewöhnlich empfiehlt es sich, die Versicherungsprämie im jährlichen Turnus zu entrichten. Es gibt zwar einige Assekuranzen, die monatliche oder quartalsweise Zahlungen anbieten – oftmals jedoch mit deutlichen Aufschlägen.

Tarif finden

Hochwasserversicherung kündigen

Falls Sie eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, müssen Sie im Regelfall bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten. Prinzipiell besteht die Notwendigkeit, dem Versicherer die Kündigung in Schriftform zukommen zu lassen. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist beachten, die für gewöhnlich bei drei Monaten liegt.

Falls die Versicherung die Prämien erhöht, muss sie Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Selbiges gilt auch nach einer Schadensregulierung. Allerdings steht es der Assekuranz hier ebenfalls frei, den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Kündigungsformular downloaden

Häufig gestellte Fragen

Alle Gebäudeteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Beispielsweise Fenster, Türen oder Treppen. Die Versicherung kann individuell durch zusätzliche Leistungen ergänzt werden und so optimal auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Bei Hochwasserschäden am Haus springt die Wohngebäudeversicherung ein, sofern diese mit einem Zusatzbaustein für Elementarschäden ergänzt wurde. In der Regel deckt die klassische Wohngebäudeversicherung Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser verursacht werden.

Die Kosten für eine Hochwasserversicherung hängen davon ab, wo sich das Gebäude befindet, da nicht alle Gebiete in Deutschland dem gleichen Hochwasserrisiko ausgesetzt sind. Um das Hochwasserrisiko bewerten zu können und damit die Beitragshöhe zu bestimmen, greifen Versicherungen auf ein sogenanntes Zonierungssystem zurück (ZÜRS-Zone).

In Deutschland können Hochwasserschäden als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden, wenn sie nicht durch die Versicherung abgedeckt werden und somit Kosten für den Steuerzahler entstehen. In diesem Fall gelten jedoch bestimmte Bedingungen.

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