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Unabhängig von der Hunderasse kann an bestimmten Orten eine Maulkorbpflicht bestehen. Dies betrifft vor allem den öffentlichen Raum und hier insbesondere Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten. Als klassisches Beispiel gelten Fahrten mit Nahverkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen, die für das Tier häufig eine Stresssituation darstellen. Deshalb besteht in den Fahrzeugen mitunter nicht nur eine Leinenpflicht, sondern auch ein Maulkorbzwang.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet die Maulkorbpflicht?
  3. Wo gilt die Maulkorbpflicht in Deutschland?
  4. Zusätzliche Vorgaben für Kampfhunde
  5. Betroffene Hunderassen
  6. Befreiung von der Pflicht
  7. Sanktionen bei Verstoß
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regelungen zur Maulkorbpflicht unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Ein Maulkorbzwang besteht meist vor allem an öffentlichen Orten, wo viele Menschen aufeinandertreffen.
  • Listenhunde müssen im öffentlichen Raum fast immer einen Maulkorb tragen, wobei Halter sich mithilfe eines positiven Wesenstests oftmals eine Ausnahmegenehmigung besorgen können.
  • Die Maulkorbpflicht gilt in der Regel ab einem Hundealter von sechs Monaten.

Was bedeutet die Maulkorbpflicht?

Grundsätzlich trägt immer der Halter die Verantwortung für das Tier. Aus diesem Grund müssen Hundebesitzer sich an gewisse Regeln halten, vor allem, wenn sie mit dem Tier in der Öffentlichkeit unterwegs sind. Besteht ein Maulkorbzwang, muss der Vierbeiner eine entsprechende Vorrichtung tragen. Der Maulkorb soll verhindern, dass das Tier Menschen und andere Hunde beißen beziehungsweise nach ihnen schnappen kann. Allerdings darf ein Hundemaulkorb das Tier nicht am Atmen, Hecheln und Trinken hindern und es auch nicht in seiner Bewegung einschränken.

Wo gilt die Maulkorbpflicht in Deutschland?

An welchen Orten Hunde in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen müssen, unterscheidet sich von Region zu Region. Jede Stadt beziehungsweise Gemeinde hat die Möglichkeit, in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Bestimmungen zu erlassen. Für gewöhnlich entscheidet die jeweilige Verwaltungsbehörde über die Regelungen zur Maulkorbpflicht. Vor allem an belebten Orten wie Fußgängerzonen gibt es meistens Vorgaben. Ein allgemeiner Maulkorbzwang für alle Hunde existiert dagegen in keinem der 16 Bundesländer. Lediglich in Brandenburg besteht unabhängig von der Rassezugehörigkeit die Verpflichtung, dem Tier in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Hundemaulkorb anzulegen.

Wer mit der Deutschen Bahn reist, sollte beachten: Hunde müssen entweder in einer Transportbox untergebracht werden oder Maulkorb und Leine tragen (gilt nicht für Begleithunde).

Zusätzliche Vorgaben für Kampfhunde

Besonders häufig unterliegen sogenannte Listenhunde der Maulkorbpflicht. Welche Rassen zu den Kampfhunden zählen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Denn jedes Bundesland darf ein eigenes Hundegesetz erlassen und eine eigene Rasseliste aufstellen. Listenhunde müssen in fast jedem Bundesland einen Maulkorb tragen, sobald sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Dies betrifft selbst das Treppenhaus zur Wohnung des Halters. Die Regelung gilt im Übrigen nicht nur für reinrassige Hunde, sondern auch für Kreuzungen. Allerdings ist es mithilfe eines positiven Wesenstests häufig möglich, eine Sondergenehmigung zu erhalten. Hundehalter müssen das Dokument jedoch jederzeit mit sich führen und vorzeigen können.

Darüber hinaus betrifft der Zwang, einen Maulkorb zu tragen, oftmals Hunde, die verhaltensauffällig geworden sind und darum als gefährliche Hunde eingestuft wurden. Der Unterschied zu einem Listenhund besteht darin, dass der Vierbeiner die Einstufung ausschließlich aufgrund seines Verhaltens erhält. Dies trifft beispielsweise auf Hunde zu, die unbegründet einen Menschen gebissen haben, übermäßig aggressiv sind oder ein anderes Tier attackiert haben, ohne vorher von diesem angegriffen worden zu sein.

Für welche Rassen gilt die Maulkorbpflicht?

In fast allen Regionen Deutschlands gelten verschiedene Hunderassen als potenziell gefährlich. Obwohl die Rasselisten der einzelnen Bundesländer Unterschiede aufweisen, tauchen insbesondere die folgenden Rassen immer wieder auf:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Detaillierte Informationen zu den Bestimmungen in verschiedenen Regionen erhalten Hundehalter und alle, die es werden wollen, sowohl beim örtlichen Ordnungsamt als auch auf dem Internetauftritt der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Ist eine Befreiung von der Maulkorbpflicht möglich?

Halter von Hunderassen, für die eine generelle Maulkorbpflicht besteht, können ihren Vierbeiner mit einem Wesenstest von diesem Zwang befreien. Das Mindestalter für einen Wesenstest liegt häufig bei 15 Monaten. Ab dann können Hundebesitzer in vielen Gemeinden eine Ausnahmegenehmigung für ihr Tier erhalten, wenn sie regelmäßig eine Hundeschule besuchen und mit einer Verhaltensprüfung nachweisen, dass der Hund keinerlei aggressives Verhalten zeigt und keine Gefährdung darstellt.

Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Maulkorbpflicht

Meist gilt eine Maulkorbpflicht – sofern es sie gibt – ab einem Alter von sechs Monaten. Bis dahin sollten sich Hundebesitzer informiert haben, wo sie ihrem Vierbeiner einen Maulkorb anlegen müssen. Wer sich nicht an die Vorgaben zum Maulkorbzwang hält und dabei erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings existiert auch hierfür keine bundesweit einheitliche Regelung.

Es gibt jedoch eine Unterscheidung zwischen gewöhnlichen Hunden und Kampfhunden. Wer keinen Listenhund besitzt, muss beim ersten Verstoß mit bis zu 50 Euro rechnen. Im Falle eines gefährlichen Hundes kann das Bußgeld mit mehreren Hundert Euro bis hin zu einer niedrigen vierstelligen Strafzahlung bedeutend höher ausfallen. Kommt durch das fahrlässige Verhalten des Hundebesitzers eine Person zu Schaden, ist unter Umständen sogar ein Hundehaltungsverbot die Folge.

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