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  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Kampfhund, Listenhund, gefährlicher Hund – Was bedeuten die Begriffe?
  3. Welche Hunderassen zählen als Kampfhunde?
  4. Besitzer von Hunden haben grundsätzlich eine Hundehalterhaftpflicht
  5. Ist die Versicherung für Kampfhunde Pflicht?
  6. Welche Schadensfälle können vorkommen
  7. Gibt es besondere Tarife für die Hundehaftpflicht Kampfhunde?
  8. Wie berechnet sich die Beitragssumme?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff Kampfhund stammt aus Zeiten, in denen bestimmte Hunderassen für Tierkämpfe eingesetzt wurden.
  • "Listenhunde" werden als (potenziell) gefährlich eingestufte Rassen genannt.
  • In allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern ist entweder eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde oder eine Haftpflicht nur für Kampfhunde vorgeschrieben.

Kampfhund, Listenhund, gefährlicher Hund – Was bedeuten die Begriffe?

Der Begriff Kampfhund stammt aus Zeiten, in denen Hunde bestimmter Rassen für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden diese Praktiken in Europa weitgehend verboten. In Deutschland sind Hundekämpfe heute nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Der Begriff Kampfhund wird heute gleichbedeutend mit dem Begriff Listenhund verwendet.

Welche Hunderassen zählen als Kampfhunde?

Als "Listenhunde" werden die als (potenziell) gefährlich eingestuften Hunderassen bezeichnet, die auf der bundesdeutschen Liste des "Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" (HundVerbrEinfG) oder einer der entsprechenden Rasselisten der einzelnen Bundesländer stehen.

Bundesweit stehen zurzeit folgende Hunderassen auf der Rasseliste:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

Folgende Hunderassen werden in einzelnen Bundesländer als gefährlich eingestuft:

  • Alano in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen
  • American Bulldog in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen
  • Bullmastiff in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
  • Cane Corso in Bayern, Brandenburg
  • Dobermann in Brandenburg
  • Dogo Argentino in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
  • Dogue de Bordeaux in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg
  • Fila Brasileiro in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
  • Kangal in Hamburg, Hessen
  • Kaukasischer Owtscharka in Hamburg, Hessen
  • Mastiff in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
  • Mastin Espanol in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
  • Mastino Napoletano in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
  • Perro de Presa Canario in Bayern, Brandenburg
  • Perro de Presa Mallorquin in Bayern, Brandenburg
  • Rottweiler in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
  • Tosa Inu in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen

Besitzer von Hunden haben grundsätzlich eine Haftpflicht

Eine Hundehalterhaftpflicht bedeutet, dass der Halter eines Hundes nach Artikel 833 BGB dafür haftet, wenn sein Hund Sach- oder Vermögensschäden verursacht sowie Menschen oder Tiere verletzt. Gegenüber dem Geschädigten ist der Hundehalter damit schadensersatzpflichtig. Die Rechtsprechungspraxis zeigt: Hundebesitzer werden auch dann haftbar gemacht, wenn sie oder den Hund keine Schuld am entstandenen Schaden trifft oder eine andere Person zum Schadenszeitpunkt das Tier betreut hat.

Ist die Versicherung für Kampfhunde Pflicht?

In diesen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für Kampf- oder Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Die Bundesländer Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schreiben für alle Hunde eine verbindliche Hundehaftpflichtversicherung vor. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es gar keine Versicherungspflicht für Hunde.

Welche Schadensfälle können vorkommen

Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist und den Wesenstest tadellos abgelegt hat – ein Hund ist ein Tier und damit immer für eine Überraschung gut. Diese Schäden sind schnell passiert und können ohne Hundeversicherung teuer werden:

Hundebiss: Bis zu 50.000 Menschen werden pro Jahr von Hunden gebissen. Allerdings passiert das überwiegend im häuslichen Umfeld. Nur etwa zehn Prozent der Hundebisse ereignen sich im öffentlichen Raum durch einen fremden Hund. Da ein Hundebiss unbedingt behandelt werden muss, ist es aber für Gebissene wie Hundehalter umso besser, wenn der Hund versichert ist. Bei sogenannten Kampfhunden kann das Image des gefährlichen Hundes leicht zu besonders hohen Schadenersatzforderungen führen.

Andere Personenschäden: Auch wenn eine Passantin Ihrem Hund erschreckt ausweicht, dabei stürzt und sich den Arm bricht, haften Sie in der Regel für ihren Schaden – auch ohne Verschulden ihres Hundes.

Sachschäden: Egal ob Ihr Hund bei einem Besuch die Ming-Vase des Nachbarn herunterwedelt, mit seinem Stock ein parkendes Auto beschädigt oder einen Unfall verursacht – der entstandene Sachschaden kann beträchtlich sein.

Vermögensschäden: Hat Ihr Hund beispielsweise einen Unfall mit einem Taxi verursacht, dieses muss in die Werkstatt und fällt für zwei Tage aus, entsteht der Firma außer dem Sach- auch ein Vermögensschaden in Form von Verdienstausfall.

Diese Schäden deckt eine Hundehaftpflichtversicherung ab:

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer auch ohne verbindliche Vorschrift empfehlenswert, denn mit einem geringen Monatsbetrag sind Schäden bei Dritten in Millionenhöhe abgedeckt.

Grundsätzlich sollte die Hundeversicherung durch den Hund verursachte Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit einer hohen Deckungssumme ab zehn Millionen absichern – und das möglichst ohne Selbstbeteiligung. Denn eher geringere Schäden wie Verletzungen bei anderen Hunden, kleinere Verletzungen und Sachschäden für Menschen werden am häufigsten über die Haftpflicht für Hunde abgerechnet.

Gibt es besondere Tarife für die Hundehaftpflicht für Kampfhunde?

Wer in der Hundehaftpflicht Kampfhunde versichern möchte, kann zwischen speziellen Versicherungen für Listenhunde oder Hundeversicherungen wählen, die Kampfhunde miteinschließen.

Wie berechnet sich die Beitragssumme?

Die Beitragshöhe hängt dabei im Wesentlichen von der Versicherungssumme ab. Haftpflichtversicherungen für Kampfhunde mit zehn Millionen Euro Schadenssumme ohne Selbstbeteiligung sind schon ab circa vier Euro im Monat oder 50 Euro im Jahr zu haben. Möchte man 20 oder 50 Millionen Schadenssumme absichern oder weitere Versicherungsleistungen einschließen, steigt natürlich der Jahresbeitrag. Hier lohnt sich der Vergleich mit dem Verivox-Vergleichsrechner, um einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz für wenig Geld zu finden.

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