Die private Haftpflicht lohnt sich auch für Rentner
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Privathaftpflicht für Senioren
Die private Haftpflichtversicherung sollte auch als Rentner vorhanden sein bzw. fortgeführt werden. Denn auch Senioren haften für Schäden an Dritte, welche sie verursachen, und sind so vor finanziellen Folgen geschützt. Da viele Versicherungsanbieter günstige Seniorentarife innerhalb der privaten Haftpflicht anbieten, lohnt es sich, die bestehenden Konditionen zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln oder eine neue Police abzuschließen.
- Leistungen der Haftpflicht
- Basiselemente & Deckungssumme
- Sinnvoller Zusatzschutz
- Was ist nicht versichert?
- Seniorentarife & Kosten
- Wann lohnt sich ein Tarifwechsel?
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere interessante Artikel
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Leistungen einer Haftpflichtversicherung für Senioren
Grundsätzlich unterscheiden sich die Leistungen einer Haftpflicht für Senioren nicht von der herkömmlichen Privathaftpflichtversicherung. Diese kommt für die Kosten und Beseitigung von entstandenen Schäden an Dritte auf. Dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zudem übernimmt die Versicherung Folgekosten für Behandlungen sowie Schadensersatzzahlungen – auch wenn der Schaden durch Leichtsinn, Unachtsamkeit oder durch ein Versäumnis entstanden ist.
Basiselemente einer Haftpflichtversicherung
Neben dem Schutz vor Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten die Haftpflichtversicherungen in der Regel auch folgende Leistungen an:
Höhe der Versicherungssumme
Bei der privaten Haftpflichtversicherung stehen vor allem mögliche Sach- und Personenschäden im Vordergrund, denn diese können im Falle eines Schadens Forderungen in Millionenhöhe hervorrufen. Eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro gilt als Orientierungsmarke. Je nach Freizeitaktivitäten sind auch höhere Deckungssumme bis zu 50 Millionen Euro empfehlenswert. Niedrigere Deckungssummen führen dagegen nur zu geringfügig günstigeren Tarifen. Gerade bei älteren Policen sollte die Deckungssumme erneut überprüft und angepasst werden.
Passiver Rechtsschutz
Ohne Aufpreis in allen privaten Haftpflichtversicherungen enthalten, ist eine Art indirekter Rechtsschutz. Dieser springt ein, wenn im Schadensfall die Verursacherfrage zu klären ist. Wenn eine Person ungerechtfertigte Ansprüche oder Forderungen stellt, übernimmt die eigene Versicherung die Prüfung und auch die damit einhergehenden Anwalts- und Prozesskosten. Der Versicherungsnehmer befindet sich in jedem Fall auf der sicheren Seite: Entweder erfolgt eine Regulierung der Ansprüche – oder die Versicherung wehrt die Forderung erfolgreich ab.
Haftungsschutz im Ausland
Gerade im Alter nutzen viele die freie Zeit, um zu reisen. Bei den herkömmlichen Versicherungen besteht auch bei der Reise ins Ausland grundsätzlich Versicherungsschutz, sofern die Auslandsaufenthalte eine gewisse Dauer, zum Beispiel ein Jahr, nicht übersteigen.
Wer als Senior über eine Zweitwohnung im Ausland verfügt, sollte prüfen, ob es mögliche Einschränkungen bezüglich der Dauer von Auslandaufenthalten im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz gibt. Halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit dem Versicherer. Denn eine gesetzliche Regelung darüber, inwieweit eine private Haftpflichtversicherung im Ausland für verursachte Schäden eintreten muss, gibt es nicht.
Sinnvolle Zusatzleistungen für Seniorentarife
Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich hinsichtlich ihrer zusätzlichen Leistungen, die für Senioren besonders interessant oder gar nicht notwendig sind. So müssen beispielsweise keine Kinder mehr mitversichert werden. Je nachdem, ob man im Eigenheim oder zur Miete wohnt, kann eine Mietsachschadenversicherung jedoch interessant sein. Eine sinnvolle Zusatzleistung ist dagegen die sogenannte Forderungsausfalldeckung.
Forderungsausfalldeckung
Wer selbst durch Dritte Schaden nimmt, also auch finanzielle Forderungen stellt, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass der Schadensverursacher tatsächlich seiner Verpflichtung zur Schadensregulierung nachkommt. Wer zum Beispiel im Straßenverkehr als Fußgänger von einem Radfahrer verletzt wird, hat Anspruch darauf, dass dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden eintritt. Doch nicht jeder Bürger verfügt über eine solche Absicherung.
Besonders im Alter kann es bei einem solchen Sturz schnell zu Knochenbrüchen und langwierigen Reha-Maßnahmen kommen, was zu hohen Kosten führt. Für solche Fälle tritt die Forderungsausfalldeckung in Kraft und übernimmt die Kosten. Als zusätzlicher Baustein im Vertrag bewahrt er Versicherte dann auch vor langwierigen juristischen Konflikten und den damit einhergehenden Unannehmlichkeiten.
Mietsachschäden
Wer zur Miete wohnt, für den kann im Alter auch die Versicherung von Mietsachschäden infrage kommen. Diese deckt selbstverursachte Schäden an der Wohnung gegenüber dem Vermieter ab. Insbesondere Fußböden, Türen sowie Einbauküchen, Fliesen oder die Keramik im Bad können durch das Fallenlassen von Gegenständen oder durch das Anstoßen mit Rollstühlen oder Gehhilfen kaputt gehen. Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen sind allerdings nicht abgesichert. Um die eigene Einrichtung zu schützen, benötigen Sie eine Hausratversicherung.
Was die Haftpflichtversicherung nicht abdeckt
Was keine Haftpflichtversicherung abdeckt: Personenschäden, die ein Versicherter gegenüber anderen Mitgliedern einer Wohn- und Lebensgemeinschaft verursacht. Im Alter kann es sich ergeben, dass mehrere Generationen wieder unter einem Dach zusammenleben, zum Beispiel wenn die Kinder, Enkelkinder oder andere Verwandte dauerhaft zur Betreuung oder Pflege anwesend sein müssen.
Privathaftpflichtversicherung zum Seniorentarif
Im Gegensatz zu Unfall- und Kfz-Versicherungen, wo die Beiträge oft im Alter steigen, gehen Versicherungen im Privathaftpflichtbereich eher von einem niedrigen Risiko aus. Diesen Vorteil geben die Versicherungsgesellschaften auch gerne an ihre Kunden weiter. Dadurch profitieren Senioren von günstigen Tarifen, wenn sie sich für eine Privathaftpflichtversicherung entscheiden oder in einen neuen Tarif wechseln, der besser auf ihre aktuelle Lebensphase zugeschnitten ist.
Kostenbeispiele für eine 67-jährige Person, wohnhaft in Berlin
Familienstand
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Deckungssumme
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Selbstbeteiligung
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Zusatzleistungen
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Kosten
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Single ohne Kind im Haushalt | 50 Mio. | max. 150 € | Ausfalldeckung | ab 23,16 € / Jahr |
Single ohne Kind im Haushalt | 50 Mio. | keine (empfohlen) | Ausfalldeckung | ab 29,50 € / Jahr |
Paar ohne Kind im Haushalt | 50 Mio. | max. 150 € | Ausfalldeckung | ab 29,29 € / Jahr |
Paar ohne Kind im Haushalt | 50 Mio. | keine (empfohlen) | Ausfalldeckung | ab 37,84 € / Jahr |
Wechsel von einem alten Tarif in einen Seniorentarif
Bereits vor der Rente kann sich ein Wechsel des Versicherungstarifes lohnen. Wenn die Kinder ausgezogen sind und auf eigenen Beinen stehen, sollten Eltern ihre Versicherungspakete überprüfen. Bevorzugt solche, die tariflich noch die „Familienmitversicherung“ inklusive Kinder enthalten. Denn sie haben wahrscheinlich schon eigene Versicherungen abgeschlossen und benötigen den elterlichen Versicherungsschutz nicht mehr.
Von günstigen Seniorentarifen können Sie bereits ab 60 Jahren profitieren. Unter Versicherern gilt dieses Alter als Orientierungsmarke. Auf Verviox können Sie auf einen Blick und bequem von zu Hause aus verschiedene Seniorentarife und Versicherungen vergleichen und so das beste Preis-Leistungs-Verhältnis finden.
Häufig gestellte Fragen
Mit dem Beginn der Rente sind einige Versicherungen obsolet, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung. Andere Versicherungen gewinnen für Rentner mit Beginn des Rentenalters allerdings von Bedeutung. Zu den wichtigsten Versicherungen für Senioren gehören:
- Private Haftpflichtversicherung
- (Private) Krankenversicherung, inkl. Auslandsreisekrankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- (Private) Unfallversicherung
Im Pflegeheim sind Sie in der Regel nicht automatisch Haftpflichtversichert. Da es besonders im Alter zu kleineren Unfällen kommen kann, lohnt sich eine private Haftpflichtversicherung auch als Heimbewohner. So sind Sie auch dann geschützt, wenn Ihnen beispielsweise die Vase einer Zimmernachbarin vom Tisch fällt.
Als Rentner müssen Sie weiterhin Ihre privaten Versicherungen zahlen. Dazu gehören beispielsweise:
- die private Haftpflichtversicherung
- die private Unfallversicherung
- die private Pflegezusatzversicherung
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen werden weiterhin über Ihre Rente in die Krankenkassen eingezahlt.
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