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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

71 Prozent der Hausbesitzer für Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Neu
26.06.2024
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Diebstähle seit der Pandemie um ein Drittel gestiegen: Wann zahlt die Versicherung?
18.06.2024
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Hauptsaison für Wildunfälle: 89 Prozent der Vollkasko-Tarife decken erweiterte Wildschäden ab
06.06.2024
Verkehrsschild Wildwechsel Gefahr im Herbst
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Teures Teilen: Zusätzliche Fahrer erhöhen Kfz-Versicherungsbeitrag um bis zu 54 Prozent
24.05.2024
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Die Preise steigen weiter: Kfz-Versicherung aktuell bis zu 23 Prozent teurer als im Vorjahr
25.04.2024
Versicherungsfall
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SUV-Fahrer haben um 34 Prozent häufiger Vorschäden
22.03.2024
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Umfrage: Mehrheit für Homöopathie als Kassenleistung
15.03.2024
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Saisonkennzeichen: Rechtzeitig kündigen und bis zu 45 Prozent sparen
29.02.2024
Bussgeldkatalog Motorrad
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Gesetzliche Krankenversicherung wird für Rentner bis zu 214 Euro teurer
27.02.2024
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Mehr rund um Versicherungen

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:

    • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
    • die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
    • die häusliche Krankenpflege
    • Behandlungen im Krankenhaus
    • Maßnahmen zur Rehabilitation

    Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.

  • Die Mallorca-Police ist ein sehr wichtiger Versicherungsschutz für alle, die europäischen Ausland gelegentlich Mietwagen anmieten. In Erweiterung zur Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert die sogenannte Mallorca-Police etwaige Unfallschäden an Dritten, die der Versicherungsnehmer mit im Ausland angemieteten Leihfahrzeugen verursachen könnte.

    Hintergrund: In einigen europäischen Ländern sind die gesetzlichen Mindestversicherungssummen innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt. Diese reichen bei hohen Schäden nicht aus. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugverleihers Unfallschäden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme reguliert, trägt der Urlauber die darüber hinaus entstehenden Kosten aus eigener Tasche.

    Denn die Mallorca-Police erhöht die landesspezifischen Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf die in Deutschland üblichen Leistungen. Versichert sind mindestens die in Deutschland geltenden gesetzliche Mindestsummen, meist sogar die kompletten Versicherungssummen des heimischen Vertrages. Anders als es der Name vermuten lässt, greift die Mallorca-Police nicht nur auf der spanischen Ferieninsel, sondern gilt in ganz Europa, einschließlich den Mittelmeeranrainerstaaten und den Kanaren. Häufig ist die Mallorca-Police bereits beitragsfrei in die Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen.