E-Scooter – Das müssen Sie über Elektroscooter wissen
- Das E-Scooter-Gesetz
- Übersicht: Hersteller & Modelle
- Versicherungspflicht
- Häufige Fragen zum E-Scooter
- E-Scooter kaufen oder mieten?
- Übersicht: Sharing & Leihdienste
- E-Scooter Versicherung: ab 2,06 €/Monat
Das Wichtigste in Kürze
- Am 17.05.2019 hat der Bundesrat dem Gesetz für E-Tretroller zugestimmt.
- E-Scooter gehören zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen der Straßenverkehrsordnung.
- Die Roller dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren.
- Auf deutschen Straßen dürfen Elektro-Tretroller bis zu 20 km/h fahren und es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen E-Scooter nur fahren, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
Das E-Scooter-Gesetz
E-Scooter werden immer beliebter. Die Kleinstfahrzeuge sind kompakt und damit leicht zu transportieren. Sie eignen sich vor allem für kurze Strecken, womit sich Elektroroller insbesondere in Städten zur Fortbewegung anbieten. Hierzu steht der Fahrer auf dem Roller, schiebt das Gefährt kurz mit den Füßen an und bringt den Elektromotor so in Schwung.
Seit dem 13. Juni 2019 dürfen E-Scooter legal gefahren werden - vorausgesetzt, sie haben eine Betriebserlaubnis (ABE).
Lange Zeit waren im öffentlichen Straßenverkehr lediglich E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Kilometern pro Stunde erlaubt. Mit der 2019 vom Bundeskabinett abgesegneten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird die Regierung eine neue Fahrzeugklasse einführen. Die umgangssprachlich E-Scooter-Gesetz genannte Regelung betrifft im Wesentlichen stehend gefahrene Roller mit einer Lenk- oder Haltstange, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde erreichen. Beim Fahren eines elektrischen Rollers muss kein Helm getragen werden. Außerdem wird es nicht erlaubt sein den Elektro-Tretroller auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu nutzen. Um als elektrisches Kleinstfahrzeug zu gelten, darf ein E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Das zulässige Maximalgewicht ohne Fahrer liegt bei 55 Kilogramm. Darüber hinaus darf der Elektroroller höchstens eine Leistung von 500 Watt besitzen. Für selbstbalancierende Fahrzeuge gelten dagegen 1.200 Watt.
Übersicht: Aktuelle Hersteller und Modelle
Seit Mitte Juni/Juli 2019 gibt es diese E-Scooter mit Straßenzulassung zu kaufen:
Hersteller
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Modell
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Preis
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BMW | X2City Scooter | 2399 Euro |
EGRET | Ten V4 Special Edition | 1649 Euro |
EGRET | Eight V3 | 1249 Euro |
EGRET | Ten V4 | 1649 Euro |
Evectro | E-Kick Scooter | 799 Euro |
IconBIT | Kick Scooter City IK-1969k | 479,99 Euro |
IconBIT | Kick Scooter Delta Pro IK-1971K | 399,99 Euro |
IconBIT | Kick Scooter Tracer Street IK-1972K | 499,99 Euro |
IO Hawk | Sparrow | 679 Euro |
IO Hawk | Exit Cross | 1099 Euro |
Kumpan Electric Tretroller | 1950 | 1299 Euro |
Metz | Moover | 1998 Euro |
Moovi | StVO | 799 Euro |
Scrosser | 1.1 | 3690 Euro |
Scrosser | 2018 | 2.900 Euro |
Shift | SE Light | 499 Euro |
SXT | Max | 1140 Euro |
SXT | Buddy V2 | 1282 Euro |
SXT | Light Plus V | 1140 Euro |
SXT | 500 EEC | 679 Euro |
SXT | 1000 XL EEC | 849 Euro |
THE URBAN | #BRLN V3 | 949 Euro |
THE URBAN | #HMBRG V3 | 1149 Euro |
TREKSTOR | EG 3178 | 599 Euro |
TREKSTOR | EG 40610 | 649 Euro |
TREKSTOR | EG 6078 | 749 Euro |
TREKSTOR | EG 6078 (Premium White) | 749 Euro |
TREKSTOR | EG 902013 | 1599 Euro |
Für E-Scooter gilt eine Versicherungspflicht
E-Scooter benötigen eine Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers, der eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachweist. Dieser Versicherungsschutz kostet pro Jahr etwa 30 bis 60 Euro. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind, müssen mit etwas höheren Beiträgen für die E-Scooter-Versicherung rechnen. Der Grund dafür ist, dass junge Menschen statistisch betrachtet häufiger Unfälle verursachen.
Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und muss nach Ablauf erneuert werden. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht, empfehlen wir den Abschluss einer Teilkasko-Versicherung. So sind Sie zum Beispiel im Falle eines Diebstahls oder Kurzschlussschäden abgesichert. Bei einigen Anbietern werden die schadenfreien Jahre mit dem E-Roller für eine spätere Kfz-Versicherung (Auto oder Motorrad) angerechnet. Damit sparen die Fahranfänger viel Geld.
Versicherungsangebote für E-Scooter – ab 01. März 2020
Versicherer
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Beitrag
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Beitrag Haftpflicht & Teilkasko
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Besonderheiten
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Weitere Informationen
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Haftpflicht: 28,00 € Teilkasko: 48,00 € |
- Kennzeichen beim Allianz Ansprechpartner vor Ort | Informieren | |||
Haftpflicht: 53,90 € Teilkasko: 103,90 € |
- Kennzeichen online beantragen und kostenlos per Post erhalten - Gleicher Beitrag für Fahrer unter / über 23 Jahre |
Informieren | |||
Haftpflicht: ab 60,00 € Teilkasko: nicht bekannt |
- Fun-Kennzeichen mit Wunschziffern - Bei Arbeitsunfähigkeit durch Verletzung, 100 € Entschädigung pro Woche und 10 € Genesungs-gutschein |
Informieren | |||
Haftpflicht: 39,00 € Teilkasko: 78,00 € |
- Kennzeichen beim Concordia Ansprechpartner vor Ort | Informieren | |||
Haftpflicht: 28,00 € Teilkasko: 58,00 € |
- Kenneichen beim DEVK Ansprechpartner vor Ort - Teilkasko mit 50 € Selbstbehalt möglich (Standard 150 €) |
Informieren | |||
Haftpflicht: 24,80 € Teilkasko: 49,80 € |
- Kennzeichen online beantragen und kostenlos per Post am nächsten Werktag erhalten - Schadenfreie Jahre mit dem E-Scooter werden für die Autoversicherung angerechnet. |
Informieren | |||
Haftpflicht: 19,00 € Teilkasko: 35,00 € |
- Kennzeichen beim HUK Ansprechpartner vor Ort oder online beantragen und kostenlos per Post erhalten | Informieren | |||
Haftpflicht: 29,00 € Teilkasko: 68,00 € |
- Kennzeichen online beantragen und kostenlos per Post erhalten - Gleicher Beitrag für Fahrer über / unter 23 Jahre |
Informieren | |||
Haftpflicht: 49,50 € Teilkasko: 79,90 € |
- Kennzeichen beim R+V Ansprechpartner vor Ort - Versicherte Zubehörteile in der Teilkasko: Ladekabel, Ladekarte und Wandladestation |
Informieren |
Häufige Fragen zum E-Scooter
Der Begriff E-Scooter sorgt teilweise für Verwirrung. E-Mopeds werden nämlich ebenso als E-Scooter bezeichnet.
E-Scooter fallen offiziell in die Kategorie der Elektroroller und damit in die gleiche Klasse wie E-Mopeds. Allerdings unterscheiden sie sich in vielen Merkmalen von diesen. So besitzen E-Scooter beispielsweise keine steife Chassis-Konstruktion mit einer Sitzbank für bis zu zwei Personen. Als Inspiration für den E-Scooter diente vielmehr der klassische Tretroller, weshalb die Fahrzeuge auch als Elektro-Tretroller bezeichnet werden.
Die praktischen Scooter besitzen eine Halte- oder Lenkstange und lassen sich in der Regel zusammenklappen. Manche Ausführungen verfügen über einen rohrgestützten Sitzsattel. Häufiger handelt es sich jedoch um Stehroller. E-Scooter schließen die Lücke zu größer ausfallenden Elektrofahrzeugen wie Elektromopeds und unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Je nach Modell erreichen zugelassene E-Scooter Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde.
Grundsätzlich entscheidet die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darüber, welche E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen sind. In Abhängigkeit vom Tempo gelten die folgenden Altersbeschränkungen:
- Geschwindigkeit von von 6 bis zu 20 Kilometer pro Stunde: 14 Jahre
- Geschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde: Im Straßenverkehr nicht zulässig
Diese Regeln gelten lediglich im öffentlichen Straßenverkehr. Auf Privat- und Betriebsgelände greift die Straßenverkehrsverordnung hingegen nicht. Daher ist hier beispielsweise auch die Verwendung eines schnelleren Elektro-Tretrollers erlaubt.
Nein, laut dem E-Scooter-Gesetz ist keine Führerschein notwendig, um Elektroroller verwenden zu dürfen. Die ursprünglichen Pläne sahen zwar eine Mofa-Prüfbescheinigung vor, sie wurden jedoch verworfen. Die Erklärung dafür ist denkbar einfach: Da E-Scooter lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde besitzen dürfen, sind diese sogar langsamer als die meisten Fahrräder.
Auch der nutzbare Verkehrsraum hängt von der Höchstgeschwindigkeit ab. Modelle, die mehr als 12 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen Radwege und Radfahrstreifen verwenden. Sind diese nicht vorhanden, erlaubt der Gesetzgeber ein Ausweichen auf die Straße. Langsamere E-Scooter müssen dagegen die gemeinsamen Geh- und Radwege nutzen. Fehlt ein solcher Weg, darf der Scooter lediglich innerorts auf der Fahrbahn rollen.
Damit Fahrer eines E-Scooters sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, gibt es einige Vorschriften. Eine Helmpflicht besteht nicht. Allerdings stellt der Gesetzgeber gewisse Mindestanforderungen an die Sicherheitsausstattung eines Elektro-Tretrollers. Dazu gehören insbesondere:
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- Vorder- und Rücklicht (auch abnehmbar)
- seitliche Reflektoren
- Klingel
- Steuerelemente, die beim Loslassen innerhalb von einer Sekunde in ihre Ausgangsstellung zurückspringen
Für gewöhnlich ist lediglich eine haushaltsübliche Steckdose erforderlich, um das Elektrofahrzeug aufzuladen. Die Ladezeit hängt größtenteils vom Modell ab und variiert zwischen zwei und fünf Stunden. Einige Ausführungen verfügen zusätzlich über einen USB-Port. Dieser ermöglicht es, den Elektroroller ebenso mittels einer Powerbank zu laden, was die Reichweite des Scooters erhöht.
E-Scooter: Lieber kaufen oder mieten?
Ob sich der Kauf oder die Finanzierung eines Elektrorollers lohnt, hängt hauptsächlich von der Art der Nutzung ab. Soll der Scooter regelmäßig verwendet werden, ist ein Kauf oftmals die bessere Option. Damit bietet sich die Anschaffung sowohl für Pendler als auch aktive Stadtmenschen an. Einen E-Scooter zu mieten, empfiehlt sich dagegen für Personen, die lediglich von Zeit zu Zeit auf den Tretroller umsteigen wollen. Ein typisches Beispiel stellen Touristen dar, die mit dem Elektroroller eine fremde Stadt erkunden.
Übersicht: Sharing und Leihdienste für E-Scooter
Anbieter
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Anmerkung
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Voi | Der skandinavische Sharing-Anbieter bietet seine Dienste in Städten in Schweden, Dänemark, Finnland, Frankreich, Spanien, Portugal, Österreich, der Schweiz und Deutschland an. Weitere Städte sollen folgen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Abrechnung erfolgt pro abgelaufene Minute. |
Lime | Das US-Startup bietet schon länger elektrische Fahrräder an und ist seit 2018 mit E-Scootern auf dem Markt. Die Zahl der Standorte in Europa wächst. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Abrechnung erfolgt pro abgelaufene Minute. |
Bird | Das US-Startup expandiert seit dem Frühjahr in Europa. Ein Testbetrieb fand bereits in Bamberg statt. Künftig sollen Modelle zum Verkauf angeboten werden. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Minute. |
Tier Mobility | Ist in Wien, Berlin und anderen europäischen Städten bereits vertreten. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Smartphone und eine gültige Kreditkarte. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Minute. |
Hive | Die E-Scooter-Marke des Fahrdientsleisters MyTaxi. Pilotprojekte in München und Hamburg liefen noch vor der offiziellen Zulassung in Deutschland. |
Byke / Wind | Das Berliner Startup Wind Mobility bietet in Deutschland Fahrräder und E-Scooter unter der Marke Byke an. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Minute. |
Circ | Der E-Scooter-Verleiher Circ hieß bis vor kurzem noch Go Flash und bietet Geräte in Berlin und anderen Städten an. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene Minute. |
Get Henry | Bietet einen E-Mobility-Mietservice für E-Scooter und E Bikes in Form von flexiblen Wochen- und Monatsmieten an. Zudem besteht die Möglichkeit ein E-Mobility-Abo abzuschließen und das Fahrzeug jederzeit zu wechseln und sogar zu kaufen. Derzeit ist das Unternehmen nur in Österreich aktiv. |