Kapitallebensversicherungen im Vergleich
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Kapitallebensversicherung als Alters- und Hinterbliebenenvorsorge
Die Möglichkeiten der Altersvorsorge bzw. der Hinterbliebenenvorsorge sind vielfältig. Eine Kapitallebensversicherung eignet sich für beides, denn Sie wird nicht nur im Todesfall des Versicherungsnehmers ausbezahlt, sondern nach Ablauf des Vertrags auch im Erlebensfall. Neben der Absicherung des Versicherungsnehmers dient sie gleichzeitig zur Kapitalbildung.
- So funktioniert die Versicherung
- Verschiedene Modelle
- Sicherheit und Rentabilität
- Beitragsfreistellung und Kündigung
- Besteuerung
- Häufig gestellte Fragen
Kapitallebensversicherungen im Vergleich: So funktioniert es
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So funktioniert die Kapitallebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Kombination aus Versicherung und Sparplan. Die Rate, die der Versicherte regelmäßig in die Versicherung einzahlt, enthält somit zwei Bestandteile:
- Die Risikoprämie für die Todesfallabsicherung
- Die Sparrate für die Bildung des Anlagekapitals
Beim Abschluss legt der Versicherer in Abhängigkeit von der Laufzeit, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und der Höhe der monatlichen oder jährlichen Einzahlungen eine Versicherungssumme fest. Diesen Betrag zahlt die Versicherung an die im Vertrag genannten Hinterbliebenen aus. Bei längerem Bestand der Kapitallebensversicherung kann sich die Auszahlung im Todesfall aufgrund der bis dahin erwirtschafteten Anlagengewinne auch erhöhen.
Darüber hinaus bildet der Versicherungsnehmer Ansparkapital, das im Laufe der Zeit anwächst und Zinsen erwirtschaftet. Dieses Kapital legt das Versicherungsunternehmen im sogenannten Sicherungsvermögen an, welches die Guthaben aller Versicherten enthält.
Wenn der Versicherungsnehmer den Zeitpunkt der Fälligkeit erlebt, zahlt die Versicherung das Anlagekapital aus. Der Zahlungsbetrag muss nicht der Auszahlungssumme im Todesfall entsprechen, sondern kann je nach Anlageerfolg höher oder auch niedriger ausfallen. Alternativ zur sofortigen Auszahlung kann der Versicherte das Kapital auch in eine lebenslange Rente umwandeln. In diesem Fall schließt er eine private Rentenversicherung ab, in die er das Kapital aus der Lebensversicherung einzahlt.
Unterschied zur Risikolebensversicherung
Neben der kapitalbildenden Lebensversicherung gibt es auch die Risikolebensversicherung. Hierbei handelt es sich um ein reines Versicherungsprodukt, bei dem der Versicherte kein Guthaben anspart, sondern an den Versicherer nur die Risikoprämie für die Todesfallabsicherung überweist. Im Vergleich zur Kapitallebensversicherung ist die Risikolebensversicherung bei vergleichbarer Todesfallsumme mit deutlich niedrigeren Beiträgen verbunden. Doch bei dieser kann der Versicherungsnehmer im Erlebensfall keine Auszahlung erwarten – anders als bei der Kapitallebensversicherung.
Zwei verschiedene Modelle der Kapitallebensversicherung
Versicherungsnehmer können grundsätzlich zwischen zwei Modellen wählen: der Versicherung einer einzelnen Person und der Versicherung auf zwei verbundene Leben. Wenn eine einzelne Person versichert wird, zahlt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme nur dann aus, wenn diese Person verstirbt. Im Regelfall erfolgt die Zahlung an den Lebenspartner oder die Kinder. Der Versicherungsnehmer kann jedoch auch andere Personen als Begünstigte im Vertrag angeben.
Die Versicherung auf zwei verbundene Leben umfasst hingegen zwei Versicherte. Hierbei handelt es sich meist um Ehepaare oder Lebenspartner. Die Versicherungssumme kommt in voller Höhe zur Auszahlung, wenn einer der beiden Versicherten verstirbt. Weil die Versicherung hierbei ein zusätzliches Risiko übernimmt, ist die im Gesamtbeitrag enthaltene Risikoprämie in der Regel höher als bei der Einzelversicherung.
Wie sicher und rentabel ist die Kapitallebensversicherung?
Im Sicherungsvermögen legen die Finanzexperten der Versicherungsgesellschaft das Kapital ihrer Kunden so an, dass das Verlustrisiko möglichst gering ausfällt. Grundsätzlich dürfen Versicherungen im Sicherungsvermögen unterschiedliche Kapitalanlagen wie Aktien, Investmentfonds, Anleihen, Immobilien oder direkt vergebene Kredite verwalten. Allerdings muss das Gesamtvermögen so strukturiert sein, dass die Versicherung ihre zugesagten Leistungen auch dann erfüllen kann, wenn sich die Kapitalmärkte ungünstig entwickeln. Unabhängige Treuhänder prüfen regelmäßig, ob die einzelnen Versicherungsunternehmen diese Vorgaben einhalten.
Aus diesem Grund ist der Anteil risikobehafteter Anlagen wie beispielsweise Aktien bei den meisten Versicherern sehr gering und bewegt sich im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Sichere Bundesanleihen, Guthaben bei Banken und vermietete Immobilien stellen daher meist den größten Anteil des Sicherungsvermögens dar.
Was der Garantiezins zu bedeuten hat
In vielen Tarifen garantieren die Versicherer eine Mindestverzinsung des Guthabens, das sich im Sicherungsvermögen befindet. Dieser Zins wird im offiziellen Sprachgebrauch als Höchstrechnungszins bezeichnet. Diesen legt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr aufs Neue fest. Der Wert ist als Obergrenze zu verstehen: Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Versicherung maximal den aktuell geltenden Höchstrechnungszins garantieren.
Der Garantiezins bezieht sich stets auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags. Wer etwa im Jahr 2005 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hat, erhält den damals geltenden Höchstrechnungszins von 2,75 Prozent auch heute noch, obwohl dieser Wert in mehreren Schritten gesenkt wurde.
Wichtig:
Der Garantiezins wird nur auf den Anteil der Einzahlungsrate zugesichert, der am Ende auch in das Sicherungsvermögen wandert. Die Risikoprämie und die ebenfalls in der Zahlungsrate enthaltenen Verwaltungs- und Vertriebskosten werden nicht verzinst.
Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen oder kündigen
Beim Abschluss des Versicherungsvertrags legen beide Parteien sowohl die Höhe der Sparraten als auch die Dauer der Einzahlung fest. Manchmal enthalten die Verträge eine so genannte Dynamisierung, bei der die Sparrate pro Jahr um einen bestimmten Prozentsatz – beispielsweise um 1 Prozent – ansteigt. Diese automatische Ratenerhöhung kann der Versicherungsnehmer jederzeit beenden.
Die Beitragsfreistellung
Wer eine Kapitallebensversicherung abschließt, geht davon aus, während der oft 20- bis 30-jährigen Laufzeit seine Sparbeiträge pünktlich leisten zu können. Doch manchmal führen Ereignisse wie beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes zu einem finanziellen Engpass.
In solchen Fällen kann der Sparer die Versicherung entweder über einen begrenzten Zeitraum oder bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei stellen. Während der Freistellung zahlt der Versicherungsnehmer keine Beiträge ein, muss dafür jedoch einen verringerten Versicherungsschutz in Kauf nehmen. Denn: Im Todesfall zahlt die Lebensversicherung je nach bereits angespartem Kapital weniger Geld und bei Zusatzleistungen wie einer Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung entfällt der Extra-Schutz komplett. Auch die Ablaufleistung am Ende der Sparphase fällt entsprechend niedriger aus.
Die Beitragsfreistellung ist nur möglich, wenn die vertraglich festgelegte Mindestversicherungssumme erreicht ist. Ist das noch nicht der Fall, kann die Versicherung den Vertrag kündigen, wenn keine Ratenzahlung mehr erfolgt. Vorübergehende Freistellungen sind je nach Anbieter für ein oder zwei Jahre möglich. Danach lässt sich der Vertrag nur noch komplett bis zum Laufzeitende stilllegen.
Die vorzeitige Kündigung
Grundsätzlich sind Kapitallebensversicherungen vorzeitig kündbar. Die Kündigungsfrist richtet sich in der Regel nach dem Einzahlungsrhythmus und wird im Vertrag festgelegt. Damit steht üblicherweise im Bedarfsfall das Geld innerhalb von einem bis zwölf Monaten zur Verfügung.
Allerdings ist die vorzeitige Kündigung mit hohen Renditeeinbußen verbunden. Ein großer Teil der erwirtschafteten Gewinne wird erst am Ende der vereinbarten Sparphase gutgeschrieben, so dass dieser Ertragsanteil bei vorzeitiger Auszahlung entfällt. Unter Umständen erhält der Versicherungsnehmer sogar deutlich weniger Geld zurück als er ursprünglich eingezahlt hat.
Aufgrund der hohen Renditeeinbußen ist die Kündigung einer Kapitallebensversicherung nur dann sinnvoll, wenn es keine Alternative zur Geldbeschaffung gibt. Für die Überbrückung kurzfristiger Engpässe ist es meist ratsamer, einen Kredit aufzunehmen und die Versicherung vorübergehend stillzulegen.
Besteuerung der Kapitallebensversicherung
Bei der Kapitallebensversicherung gelten hinsichtlich der Steuern andere Spielregeln als bei der Zinsbesteuerung. Versicherungserträge sind nicht durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt, sondern zählen als zu versteuerndes Einkommen. In welcher Höhe bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung Steuern anfallen, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses sowie von der Laufzeit ab.
Merkmale der Kapitallebensversicherung
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Besteuerung des Gewinns bei der Auszahlung
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Abschluss vor dem 01.01.2005, Laufzeit mindestens 12 Jahre, davon mindestens 5 Jahre Einzahlung | Gewinn bleibt steuerfrei |
Abschluss zwischen 01.01.2005 und 31.12.2011, Laufzeit mindestens 12 Jahre, Alter bei Auszahlung mindestens 60 Jahre | Die Hälfte des Gewinns ist als Einkommen zu versteuern |
Abschluss ab dem 01.01.2012, Laufzeit mindestens 12 Jahre, Alter bei Auszahlung mindestens 62 Jahre | Die Hälfte des Gewinns ist als Einkommen zu versteuern |
Alle anderen Verträge | Der Gewinn ist in voller Höhe als Einkommen zu versteuern |
Bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung wird die Steuer automatisch vom Versicherer an das Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer beträgt bei der Lebensversicherung 25 Prozent. Sie wird zunächst auf Basis des vollen Kapitalbetrags berechnet. Das gilt auch, wenn Sie aufgrund der Laufzeit und des Abschlusszeitpunkts nicht den gesamten Ertrag versteuern müssen. In diesem Fall können Sie sich den Differenzbetrag im Zuge der Steuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen. Dafür müssen Sie die Bescheinigung über die abgeführte Steuer einreichen, die Sie vom Versicherer erhalten. In dieser ist auch kenntlich gemacht, welcher Anteil der Erträge zu versteuern ist.
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Häufig gestellte Fragen
Ob sich die Kapitalversicherung für die private Altersvorsorge eignet, hängt von der persönlichen Situation des Sparers ab. Am ehesten kommt sie für sicherheitsbewusste Sparer ohne Förderanspruch infrage, die über ein sicheres Einkommen verfügen und somit die festen Sparraten über die gesamte Laufzeit entrichten können. Wer als Arbeitnehmer Riester-Förderung in Anspruch nehmen kann, erzielt dank staatlicher Zulage mit einem Riester-Sparplan allerdings häufig bessere Erträge als mit der Kapitallebensversicherung, für die es keine Fördermittel gibt.
Waren die Erträge aus Lebensversicherungen früher einmal komplett steuerfrei, gilt das heute nur noch für wenige Policen. Keine Steuern müssen Sie zahlen, wenn Sie den Vertrag über Ihre Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt, von denen Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Der Auszahlungsbetrag muss zudem vollständig auf einmal geleistet worden sein. Bei neueren Verträgen müssen Sie jedoch nicht befürchten, den gesamten Auszahlungsbetrag versteuern zu müssen. Lediglich auf den Ertrag aus der Kapitallebensversicherung fallen Steuern an.
Statt Ihre Lebensversicherung zu kündigen, können Sie sie verkaufen. Dieser Weg ist der Kündigung vorzuziehen, da mit einer solchen häufig Verluste einhergehen. Beim Verkauf treten Sie alle Ansprüche an den Ankäufer der Police ab. Sie erhalten die Zahlung, die für das Vertragsende vereinbart wurde, nicht mehr. Stattdessen überweist der Käufer Ihnen einen vereinbarten Betrag.
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