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Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit
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eKomi Siegel Kundenauszeichnung
PKV und BU Stoerer 69 Prozent sparen light

Alter: 33
Rente: 2.000 €
Absicherung bis zum 67. Lebensjahr
Industriekaufmann/frau
Studium (Bachelor/ Universität)
20% Büro 80% körperlich tätig
Nichtraucher

Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)

Die AU-Klausel in der BU: Kurz erklärt

  • Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU) ist eine Klausel der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
  • Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung sichert finanziell ab, wenn eine längere Krankschreibung vorliegt.

  • Eine AU-Klausel in der BU lohnt sich vor allem für Selbstständige, die kein Krankengeld erhalten.
  • Anstatt einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich auch der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.
Das sagen unsere Kunden über uns
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4.9 von 5

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4.8 von 5

  • 41561 Bewertungen
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Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
  2. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
  3. Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit
  4. Wann greift eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
  5. Kann ich eine BU-Rente und Krankengeld gleichzeitig bekommen?
  6. Wie sinnvoll ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
  7. Die beste Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was sollte sie beinhalten?
  8. Häufig gestellte Fragen
  9. Das ist Verivox

Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein Baustein der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Diese Absicherung lohnt sich für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Denn die gesetzliche Rente reicht bei einer Berufsunfähigkeit bei Weitem nicht aus. Es empfiehlt sich daher eine private Vorsorge, um die finanziellen Lücken im Fall einer Berufsunfähigkeit zu füllen.

Enthält die BU-Versicherung die Arbeitsunfähigkeitsklausel, zahlt die Versicherung eine Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente aus, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich auch ohne die Klausel der Arbeitsunfähigkeit (AU) abschließen. Da die Arbeitsunfähigkeitsklausel meist den Vertrag verteuert, ist sie nicht für jeden sinnvoll.

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

1

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Gewünschte Rente eingeben

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2

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Tragen Sie Ihre persönlichen Daten zu beispielsweise Ihrer Berufsgruppe sowie Ihren Wohnort ein.

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Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit – Die wesentlichen Unterschiede

Der wichtigste Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit besteht in der Dauer der Einschränkung.

Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand, wenn man sich beispielsweise das Bein gebrochen hat oder wegen einer Grippe nicht arbeiten kann. Sprich: Die Ärztin schreibt den Patienten krank.

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand seinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Die BU-Versicherungen gehen von einer Berufsunfähigkeit aus, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherten um die Hälfte gemindert ist und die Beeinträchtigung voraussichtlich länger sechs Monate besteht.

Wann greift eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel zahlt in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsrente, wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate lang besteht. Die Rente wird ausbezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert. Es gilt aber eine Höchstdauer von 18 bis 36 Monaten.

Bei guten Verträgen genügt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes. So müssen Versicherte nicht den langwierigen Prozess eines Antrags auf BU-Rente durchlaufen. Die BU-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit wird grundsätzlich aber nur rückwirkend ausbezahlt. Premium-Tarife leisten zuweilen bereits nach vier Monaten, wenn sich die Krankschreibung auch noch weitere zwei Monate fortsetzen wird.

Kann ich eine BU-Rente und Krankengeld gleichzeitig bekommen?

Sie erhalten die BU-Rente auch, wenn Sie Krankengeld beziehen. Die private Versicherung darf nicht auf das Krankengeld angerechnet werden.

Aufpassen müssen Versicherte, die Krankentagegeld aus einer privaten Versicherung erhalten und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel abgeschlossen haben. Die Krankentagegeldversicherung stellt die Zahlungen ein, sobald eine BU-Rente ausbezahlt wird.

Besteht eine AU-Klausel, bezahlt die Versicherung auch rückwirkend eine Rente für die Zeit, in welcher der Versicherte krankgeschrieben war. Dieser Fall kann eintreten, wenn Versicherte wegen einer Krankheit zuerst krankgeschrieben waren, diese aber nicht besser wird, so dass schließlich eine BU-Rente ausbezahlt wird.

Die Krankentagegeldversicherung könnte in diesem Fall ihr Geld zurückfordern, da der Versicherte ja rückwirkend für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Geld aus der BU-Versicherung erhält und somit die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung entfällt. Versicherte sollten bei ihrer Krankentagegeldversicherung darauf achten, dass solche Rückforderungen im Vertrag ausgeschlossen werden.

Wie sinnvoll ist die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Angestellte erhalten im Krankheitsfall zuerst sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Krankengelds beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, ist aber auf maximal 120,75 Euro pro Tag (2024) begrenzt. Es sind maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit möglich. Privat Krankenversicherte erhalten kein gesetzliches Krankengeld, sie müssen eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen.

Wer höhere Einkommensansprüche auch im Krankheitsfall hat, für den kann eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein, um das Krankengeld mit der vorübergehenden BU-Rente aufzustocken. Ein höheres Krankengeld lässt sich aber auch mit einer Krankentagegeldversicherung erreichen. Ob sich daher die BU-Versicherung mit AU-Klausel lohnt oder ob eine eigene Krankentagegeldversicherung sinnvoller ist, sollte in einer umfassenden individuellen Beratung geklärt werden.

Für Selbstständige entfällt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da sie ihr eigener Chef sind. Für diese Gruppe ist daher eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zur privaten Krankenversicherung dringend zu empfehlen.

Die beste Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Was sollte sie beinhalten?

Die Wahl der richtigen Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, um im Falle einer längeren Krankheit finanziell abgesichert zu sein. Doch was macht eine gute Versicherung aus?

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Eine abstrakte Verweisung ermöglicht es dem Versicherer, die BU-Rente zu verweigern, wenn die Versicherten in einem anderen Beruf als dem zuletzt ausgeübten arbeiten könnten. Im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher unbedingt ausdrücklich auf dieses Verweisrecht verzichtet werden.

Nachversicherungsgarantie

Eine gute Arbeitsunfähigkeitsversicherung lässt sich flexibel Ihrer jeweiligen Lebenssituation anpassen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, die Versicherungssumme durch eine Nachversicherung zu erhöhen. Bei vielen Arbeitsunfähigkeitsversicherungen geschieht das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Beitragsdynamik

Die Beitragsdynamik gleicht die Inflation teilweise aus. 1000 Euro Rente hat in 10 Jahren nicht mehr dieselbe Kaufkraft wie heute. Um dies auszugleichen, zahlen Versicherungsnehmer mit der Dynamik schrittweise höhere Beiträge in die Versicherung ein, um so die spätere BU-Rente zu erhöhen.

Individuelle Beratung bei Verivox

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sollte sich vorher umfassend beraten lassen. Nur so finden Sie den besten Tarif. Geben Sie jetzt einfach unverbindlich Ihre Kontaktdaten ein. Unsere Berater melden sich bei Ihnen und helfen Ihnen, den optimalen Vertrag zu finden.

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Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle sinnvoll, die auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind. Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel kommt infrage, wenn keine Krankentagegeldversicherung besteht, die finanzielle Lücken im Krankheitsfall füllt.

Über eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung können Sie bereits als Student oder Auszubildender nachdenken, da Sie in den ersten fünf Jahren der Berufsausübung keinen Anspruch auf Rente haben. Auch wenn Sie planen, sich selbstständig zu machen oder freiberuflich zu arbeiten, sollten Sie sich über günstige Arbeitsunfähigkeitsversicherungen mit passenden Leistungen informieren.

Sie können bereits ab 62,52 Euro im Monat eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung mit folgenden Konditionen abschließen:

  • Alter: 33 Jahre alt
  • Vereinbarte Rente: 2.000 Euro
  • Absicherung bis zum 67. Lebensjahr
  • Beruf: Industriekaufmann
  • Studium (Bachelor/ Universität)
  • 20% im Büro, 80% körperlich tätig
  • Nichtraucher

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Versicherten arbeitsunfähig (krankgeschrieben) sind, und nicht erst bei anerkannter Berufsunfähigkeit.

In der Regel gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung.

Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit. Haben Sie derartige Vorerkrankungen, kann das Ihre Versicherung beeinflussen. Sind Sie bereits an Depressionen erkrankt, müssen Sie dies beim Beantragen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung angeben. Ob sie trotz Depressionen versichert werden, hängt beispielsweise vom Umfang der Erkrankung und den Heilungschancen ab. Mitunter müssen Sie einen Risikozuschlag zahlen – die Beiträge erhöhen sich also. Manche Versicherer lehnen den Antrag unter derartigen Umständen allerdings direkt ab oder schließen die Leistung im Fall einer depressionsbedingten Arbeitsunfähigkeit aus.

Bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Auszahlung, sobald das Ende der Laufzeit erreicht ist. Das ist nur bei einer Kapitallebensversicherung bzw. einer Rentenversicherung der Fall.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (auch mit Arbeitsunfähigkeitsklausel) lässt sich als sonstige Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen. Es gelten jedoch steuerliche Höchstgrenzen für die Vorsorgeaufwendungen.

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