Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
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Wohnungsrechtsschutz: Eigenheim und Wohnung versichern
Die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung sichert Mieter, Pächter und Eigentümer bei Rechtsstreitigkeiten ab, die sich aus den verschiedenen Nutzungsverhältnissen rund um die eigenen vier Wände sowie aus dinglichen Rechten zu Gebäude und Grundstück ergeben. Sie trägt die Kosten und finanziellen Risiken des Rechtsstreits, der im Ernstfall schnell teuer werden kann. Auf Verivox.de können Sie verschiedene Tarife miteinander vergleichen und die passende Versicherung direkt abschließen.
- Wer und was ist versichert?
- Leistungsumfang
- Kostenübernahme durch Versicherer
- Was tun im Schadensfall?
- Versicherungskosten
- Vertragslaufzeiten und Kündigung
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- Vergleich starten: Geben Sie Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit sowie Ihr Alter im Rechtsschutzversicherungsrechner an.
- Angaben zum Versicherungsumfang: Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang anhand der verschiedenen Bausteine aus und. Für den Wohnungsrechtsschutz muss auch immer der Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Mögliche Ergänzungen sind der Rechtsschutz für Verkehr und Beruf.
- Tarife vergleichen: Vergleichen Sie die einzelnen Angebote zur Rechtsschutzversicherung und schließen Sie Ihren Tarif bequem online ab.
Tipp: Wartezeit beachten
In der Regel greift der Versicherungsschutz erst nach einer drei- bis sechsmonatigen Wartezeit, die vertraglich geregelt ist. Davor besteht kein Versicherungsschutz. Das heißt, wird am 1. Januar eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, kann frühestens zum 2. April der erste Schadensfall oder Rechtsstreit gemeldet werden. Wird der Rechtsschutzversicherer gewechselt, kann beim nahtlosen Übergang der Police auch eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen werden.
Wer und was ist beim Immobilienrechtsschutz versichert?
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz versichert Eigentümer, Pächter, Mieter oder andere Nutzungsberechtigte für die versicherten Objekte – diese müssen mit ihren Eigenschaften im Versicherungsschein angegeben sein, da der Rechtsschutz objektbezogen ist. Die Rechtsschutzversicherung gilt normalerweise für Wohnungen und Grundstücke im Inland Dabei kann es sich beispielsweise um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus, eine Mietwohnung oder ein Grundstück handeln. Werden Garagen, Schuppen oder Fahrzeugstellplätze der jeweiligen Mieteinheit zugewiesen, sind sie ebenfalls im Versicherungsschutz eingeschlossen. Auch Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze können bei den meisten Tarifen mitversichert werden. Die Versicherung greift allerdings nur bei selbstgenutzen Immobilien.
Nicht immer gilt der Wohnungsrechtsschutz dagegen im gesamten europäischen Raum oder darüber hinaus. Besitzt der Versicherte beispielsweise eine Ferienwohnung im Ausland, ist er bei Rechtsstreitigkeiten nicht automatisch versichert. Hier sollten die Vertragsbedingungen der Versicherung genau geprüft werden.
In den Familientarifen einiger Versicherer werden auch der Ehe- und Lebenspartner des Mieters oder Eigentümers sowie deren unverheiratete Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert.
Leistungsumfang des Wohnungsrechtsschutzes
Die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung gerichtlicher und außergerichtlicher Interessen, die sich aus Eigentum-, Miet-, Pacht- oder anderen Nutzungsverhältnissen ergeben sowie aus dinglichen Rechten zu Gebäude, Gebäudeteilen und Grundstück. Folgende Rechte können die jeweiligen versicherten Parteien mithilfe der Wohnungsrechtsschutzversicherung wahrnehmen und entsprechende Bereiche versichern lassen:
Dingliche Rechte
Hierbei geht es vor allem um Konflikte zwischen Eigentümern, Mietern und einer anderen Partei, die sich aus den absoluten Rechte an bestehenden Gebäuden oder Grundstücken ergeben wie Eigentumsrecht, Besitz, Erbbaurecht, Grundpfandrecht, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Vorverkaufsrecht, Hypotheken oder Grundschulden. Auch nachbarrechtliche Streitigkeiten um Wegerechte, Bebauungsgrenzen – beispielsweise bei einer umstrittenen Bepflanzung der Grundstücksgrenze –werden mitversichert.
Steuerrechtsschutz
Kommt es zum Rechtsstreit mit den Finanz- oder Verwaltungsgerichten, die das Objekt betreffen, übernimmt die Wohnrecht- und Grundstücksrechtsschutzversicherung die Kosten. Dazu zählen beispielsweise Streitigkeiten wegen Steuern, Abgaben und Bußgeldern, Ein- und Widersprüche gegen Gebühren für Grundsteuer oder Ver- und Entsorgung sowie gegen Erschließungs- und Anliegerabgaben.
Ordnungswidrigkeiten
Geht eine Beschwerde gegen den Hausbesitzer, Mieter oder Pächter wegen Belästigung durch Lärm, Dreck, Geruch oder anderes ein, kann mithilfe der Rechtsschutzversicherung auch dagegen vorgegangen werden.
Mietrecht
Eine Wohnrechtsschutzversicherung nimmt auch Mieter und Pächter in den Blick und vertritt deren Interessen hinsichtlich einer eingeforderten Mietminderung wegen einer hohen Betriebskostenabrechnung oder unzulässigen Mieterhöhung, Kündigung wegen Eigenbedarf oder Nachbarstreitigkeiten. Speziell auf die Interessen für Mieter ist eine Mietrechtsschutzversicherung abgestimmt.
In all diesen Fällen greift der Wohnungsrechtsschutz und schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Belastungen einer Gerichtsverhandlung – unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. Denn Rechtsstreitigkeiten rund um das eigene Haus oder die Wohnung sind nicht nur ärgerlich und zeitintensiv, sie können auch schnell teuer werden.
Spezieller Vermieterrechtsschutz
Im Gegensatz zur Wohnungs- und Grundstücksrechtsversicherung kann der Rechtsschutz für Vermieter als separate Versicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen die Kosten für den Vermieter – sowohl für Vermieter von Mehrfamilienhäusern als auch Vermieter von Häusern, einzelnen Wohnungen, Ferienwohnungen oder Zimmern.
Wann der Wohnungsrechtsschutz nicht greift
Da die Wohn- und Grundstückrechtsschutzversicherung ein Teil der privaten Rechtsschutzversicherung ist, werden grundsätzlich nur juristische Konflikte aus dem privaten Leben über die Versicherung übernommen. Obwohl die Versicherung für viele Konflikte hinsichtlich dinglicher Rechte aufkommt, werden alle Belange, die sich mit dem Kauf einer Immobilie sowie dem Bauvorhaben selbst wie Planung, Finanzierung und Baumaßnahmen eines Hauses befassen, nicht versichert. Dazu gehören auch rechtliche Auseinandersetzungen zu Enteignungen, Familien- oder Erbstreitigkeiten.
Ausgeschlossen sind auch Konflikte, die sich aus vermieteten Häusern und Wohneinheiten ergeben. Möchte ein Immobilienbesitzer eine Wohnung oder Haus vermieten, sollte er zusätzlich eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen, um beispielsweise gegen Mietrückstände vorgehen zu können.
Des Weiteren schließen die Versicherer auch vertragsrechtliche Auseinandersetzungen zum Beispiel mit Handwerksunternehmen aus, die eine Leistung nicht oder unzulänglich erbracht haben, oder zur Nutzung von Garagen oder Autostellplätzen. Schadensersatzforderungen aufgrund von Personenschäden oder eines Sachschadens auf dem Grundstück oder durch Teile des Gebäudes werden über die Haftpflichtversicherung geregelt. Zum Beispiel, wenn eine dritte Person auf dem glatten Gehweg vorm Haus ausrutscht und sich verletzt oder das Nachbarauto durch einen heruntergefallenen Blumentopf beschädigt wird.
Prüfung und Kostenübernahme
Eine Wohn- und Grundrechtsschutzversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor finanziellen Belastungen durch einen gerichtlichen Prozess bei Wohn- und Grundstücksfragen, indem sie die Kosten übernimmt. Dazu zählen vor allem:
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Kosten für einen Korrespondenzanwalt, wenn der Gerichtsort über 100 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt
- Kosten und Aufwände für Sachverständige, Zeugen, Gerichtsvollzieher
- Kosten für benötigte Unterlagen
- Prozesskosten des Gegners bei verlorenen Verhandlungen
- Strafkaution
Generell werden die Kosten jedoch nur übernommen, wenn der Schadensfall über den Tarif abgedeckt ist, ausreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die aufzuwendenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Gewinn stehen.
Neben der Kostenübernahme stellt die Versicherung auch eine umfassende Rechtsberatung zur Verfügung und empfiehlt Anwälte von Partnerkanzleien, zu denen sie den Kontakt herstellt. Dabei darf die Versicherung finanzielle Anreize schaffen, sollte sich der Versicherte für einen Partneranwalt entscheiden.
Ablauf im Schadensfall
Ist ein Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgeschlossen, sollte zur Klärung eines Streites immer das jeweilige Versicherungsunternehmen telefonisch kontaktiert werden. Die Service-Nummer wird mit der Police verschickt. Bei der Meldung eines Schadensfalls ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer und bei einem vorhandenen Rechtsschutzfall die Schadennummer anzugeben. Je eher der Schaden oder der Streit gemeldet wird, desto besser. Versicherter sollten beachten, dass Fristen eingehalten werden müssen. Das ist insbesondere bei Widersprüchen, Einsprüchen oder dergleichen enorm wichtig.
Zunächst prüft die Versicherung, ob für den gemeldeten Schaden ein Versicherungsschutz besteht. Ist dies der Fall, erfolgt eine Weiterleitung an die Rechtsanwaltskanzlei, die eine fundierte Rechtsberatung anbietet – kostenlos und unverbindlich. Dabei kann es sich sowohl um einen Partneranwalt der Versicherung oder um einen selbst gewählten Rechtsanwalt handeln. Dieser prüft sodann, ob der Fall Aussicht auf Erfolg bietet. Denn nur dann wird die Versicherung für die Kosten aufkommen. Dafür sollte der Sachverhalt so detailliert wie möglich beschrieben werden. Sind Unterlagen vorhanden, reichen Sie diese ein.
Sind die Erfolgsaussichten realistisch, besprechen die Anwälte mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte. Da sich viele Konflikte auch außergerichtlich beilegen lassen, wird erst Kontakt zum Streitpartner aufgenommen oder Widerspruch eingelegt. Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen deshalb auch für Mediationen. Wird dabei keine Einigung erzielt, kommt es zum gerichtlichen Prozess. Dabei übernimmt die Wohnrechtsversicherung die Kosten für Anwälte, Prozess, Gutachter und Weiteres.
Tipps: Im Schadensfall richtig handeln
- Sämtliche Schritte sollten stets mit dem Versicherungsunternehmen und dem Anwalt abgeklärt werden. So entgeht man dem Verlust des Versicherungsschutzes, falls falsche Handlungen unternommen werden.
- Sollten die Erfolgsaussichten vom Versicherer anders beurteilt werden als vom Anwalt, kann der Versicherte auf Kosten der Versicherung eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht beauftragen, welche vom Rechtsanwalt erstellt wird. Ein sogenannter Stichentscheid.
- Der Versicherte ist zudem verpflichtet, sämtliche Veränderungen an Wohneinheiten und Grundstücken unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft in erster Linie die maßgeblichen Faktoren für die Beitragsbemessung. Für eine schnelle Bearbeitung sind auch Adressänderungen oder Kontoverbindungsänderungen anzugeben.
Versicherungskosten
Die Kosten für die Rechtsschutzversicherung werden stets individuell berechnet, da einerseits die persönliche Situation des Versicherten eine Rolle spielt und andererseits der gewünschte Leistungsumfang. So wirkt sich beispielsweise die Anzahl der versicherten Wohneinheiten auf die Prämie aus.
Da der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz in der Regel nur in Kombination mit einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, richten sich sowohl die Versicherungssumme als auch die Prämienkosten nach dem Grundtarif. Diese variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang stark voneinander. Günstige Tarife sind bereits ab zehn Euro im Monat erhältlich, umfangreiche Versicherungspakete ab circa 30 Euro pro Monat. Teilweise wird eine Selbstbeteiligung fällig. Angemessen sind dabei 150 Euro, um die Versicherungskosten nicht unnötig zu erhöhen.
Für den Bereich Wohnrecht wird in der Regel eine Versicherungssumme von 300.000 Euro empfohlen, die je nach versichertem Objekt – Wohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus – variieren kann. Bei vielen Rechtsschutzversicherungen inklusive Wohnrecht ist die Deckungssumme nicht in ihrer Höhe begrenzt.
Vertragslaufzeiten und Kündigung
Der Versicherungsvertrag kann beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz entweder für ein Jahr oder länger abgeschlossen werden. Einige Versicherungen bieten bei Mehrjahresverträgen von drei oder fünf Jahren zusätzlich einen Rabatt an.
Gekündigt werden kann immer drei Monate vor Vertragsende. Eine Kündigung der Rechtsschutzversicherung kann auch unabhängig von der Vertragsdauer erfolgen, wenndie Kostenübernahme für einen vorliegenden Rechtsfall abgelehnt wurde. Eine Kündigung ist seitens beider Parteien möglich, wenn innerhalb von zwölf Monaten bereits zwei Rechtsschutzfälle übernommen wurden.
Erstberatung außerhalb einer Versicherung
Eigentümer, die noch keine Rechtsschutzversicherung haben, aber bereits in einen Rechtsstreit geraten sind, erhalten eine rechtliche Erstberatung bei regionalen Gründereigentümervereinen. Mieter können sich an Mieterbunde oder an lokale Mietvereine wenden. Für künftige Rechtsfälle kann sich eine eigene Wohn- und Mietrechtsschutzversicherung lohnen.
Verivox' Versicherungsberatung
Unsere Verivox-Versicherungsexperten helfen Ihnen gern dabei, den passenden Tarif für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu finden. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich unter der kostenlosen Hotline beraten.
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