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Elementarversicherung: Extremwetterschutz für Ihre Immobilie

Wohngebäudeversicherung

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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (09/2023)

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Die Elementarversicherung im Überblick

  • Die Elementarversicherung (auch Elementarschadenversicherung) ergänzt den bestehenden Versicherungsschutz von Wohngebäude- und Hausratversicherungen.

  • Sie deckt Elementarschäden ab, die durch Naturgewalten wie Hochwasser, Überschwemmungen und andere verursacht werden.

  • Die Elementarversicherung ist für alle Eigenheim- und Mietshausbesitzer sinnvoll, insbesondere in gefährdeten Regionen wie Küsten und Bergland.

  • Die Kosten der Wohngebäudeversicherung hängen von der Größe, dem Alter und der Art des Gebäudes sowie davon ab, in welcher Region sich das versicherte Gebäude befindet.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Elementarversicherung?
  2. Wer braucht eine Elementarversicherung?
  3. Leistungsübersicht
  4. Kosten einer Elementarschadenversicherung
  5. Elementarversicherung Vergleich: Das sollten Sie wissen
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Das ist Verivox

Was ist eine Elementarversicherung?

Bei diesen Schaeden schuetzt die ElementarversicherungDie Elementarversicherung (auch Elementarschadenversicherung oder Naturgefahrenversicherung genannt) kommt für Schäden auf, welche durch Naturgewalten hervorgerufen werden. Sie ergänzt damit als optionaler Baustein den bestehenden Risikoschutz einer Wohngebäudeversicherung oder der Hausratversicherung, indem sie sogenannte Elementarschäden am und im Haus zusätzlich abdeckt.

Tritt ein Schaden ein, erstattet die Elementarversicherung in der Regel alle Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen und Neuanschaffungen. Vorab prüft die Versicherung die Schadensforderung, erstellt gegebenenfalls ein Schadensgutachten und berechnet den zu erstattenden Wert entsprechend der Deckungssumme. Sie schützt somit Immobilienbesitzer vor hohen Kosten, die durch die Beseitigung der Schäden und durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anfallen.

Wer braucht eine Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung ist generell für alle Eigenheim- und Mietshausbesitzer sinnvoll – vor allem in gefährdeten Regionen wie an der Küste, im Bergland oder in der Nähe großer Flüsse wie Elbe oder Rhein. Denn gerade Hochwasserkatastrophen entlang großer Flüsse sowie Stürme und Orkane an Nord- und Ostsee haben deutlich gemacht, dass eine Elementarversicherung durchaus sinnvoll ist. Wer in schneereichen Gebieten wohnt, kann ebenfalls von der Versicherung profitieren. Aber auch in anderen Regionen und Städten können leicht Überschwemmungen durch Starkregen mit erhöhter Tagesniederschlagsmenge auftreten. Schnell ist hier die Kanalisation überfordert oder der Grundwasserspiegel steigt an, sodass Keller und Erdgeschosse volllaufen. Die staatlichen Hilfen für solche Katastrophenfällen sind in der Regel begrenzt und kommen mitunter nur für das Nötigste auf. Ohne Versicherung bleiben Betroffene auf hohen Kosten sitzen.

Nicht zuletzt ist laut dem Deutschen Klima-Konsortium damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren sowohl Starkregenereignissen zu nehmen, die zu Überschwemmungen führen können, als auch der Wasserspiegel von Nord- und Ostsee ansteigt, worauf Sturmfluten folgen können.

People Component Wolfgang Schuetz

„Während Sturmschäden am Haus durch die normale Gebäudeversicherung gedeckt sind, müssen Elementarrisiken wie Starkregen, Hochwasser und Schneedruck zusätzlich abgesichert werden. Aus den Beratungsgesprächen mit unseren Kunden wissen wir, dass viele ihren bestehenden Versicherungsschutz überschätzen. Viele Hausbesitzer denken, sie seien umfassend gegen Elementarrisiken abgesichert, obwohl das nicht der Fall ist.“

Wolfgang Schütz Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich GmbH

Anteil der Gebaeude mit Elementarschadenschutz

Welche Leistungen beinhaltet die Elementarversicherung?

Während die meisten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen lediglich für Schäden durch Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke acht) und Blitzschläge aufkommen, bietet die Elementarversicherung einen umfassenderen Schutz bei Naturkatastrophen, die unabhängig vom menschlichen Einfluss auftreten. Eine Absicherung gegen einzelne Risiken ist allerdings nicht möglich. Zu Elementarschäden zählen:

Versicherte Elementarschäden

Vor allem Starkregen und Hochwasser sind in Deutschland keine Seltenheit mehr und sorgen regelmäßig für überflutete Keller und unbewohnbare Häuser. Die Ursachen sind vielfältig: Tritt ein Fluss oder See über das Ufer, wird das Umland überschwemmt. Aber auch wenn kein Gewässer in der Nähe ist, können anhaltende Regenfälle zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels führen, sodass dieses an die Erdoberfläche tritt. In diesen Fällen spricht man von Hochwasser.

Führt Starkregen zu einer Überlastung der Kanalisation, sodass das Wasser statt abzufließen, in die Gebäude eindringt, handelt es sich ebenfalls um einen Hochwasserschaden. Wasser aus der Kanalisation kann auch durch einen sogenannten Rückstau eintreten. Darunter verstehen die Versicherer, dass Wasser durch Überflutung oder Starkregen durch die Ableitungsrohre in das Gebäude eindringen.

Vor allem in der Alpenregion sind Schneelawinen oder Schneebruch nicht auszuschließen. Wenn das Wetter in Richtung Frühjahr wärmer wird und die Schneedecke durch anhaltende Sonneneinstrahlung beginnt zu schmelzen, kann ein Wasserfilm zwischen Schneedecke und Erdboden dafür sorgen, dass Schneemaßen ins Rutschen geraten. Auch anhaltende Regenfälle bei Plusgraden im Winter können diesen Effekt herbeiführen. Die Elementarversicherung kommt auch für Schneedruckschäden auf. Diese entstehen, wenn das Dach eines Gebäudes durch eine zu hohe Schneelast einstürzt.

Im Gegensatz dazu können in hügeligen Regionen oder den Mittelgebirgen Schlammlawinen vorkommen. Dabei handelt es sich um ein Gemisch aus Wasser, Erde, Geröll und Holz, das vom Berg ins Tal hinfließt. Auch hier sind Starkregen oder Schneeschmelze typische Auslöser.

Obwohl in Deutschland eine geringe Gefahr von spürbaren Erdbeben oder Vulkanausbrüchen ausgeht – lediglich in der Eifel ließen sich geringfügige Aktivitäten nachweisen – sind diese Bestandteil einer Elementarversicherung.

Naturbedingte Erdsenkungen können dagegen durch unterirdische Hohlräume auftreten, die zum Absenken der Erdoberfläche führen. Erdsenkungsgebiete sind unter anderem in Bayern, Franken sowie im Berchtesgadener und Regensburger Raum zu finden.

Welche Schäden sind nicht durch die Elementarversicherung versichert?

Grundsätzlich leistet die Elementarversicherung nur bei naturbedingten Gewalten. Wurde beispielsweise eine Lawine durch einen Menschen ausgelöst, besteht kein Versicherungsschutz mehr durch die Police. In diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers gefordert. Folgende Beispiele werden nicht von der Elementarversicherung übernommen:

  • Grundwasserschäden sind nicht versichert, wenn das Grundwasser nicht an die Oberfläche dringt, aber unterirdisch das Mauerwerk eines Hauses beschädigt oder durch die Kellerwände in das Haus eindringt.
  • Rückstauschäden sind nur versichert, wenn das Haus über eine ordnungsgemäße Rückstauklappe verfügt.
  • Schäden durch Schnee oder Schneedruck sind nicht versichert, wenn der Schnee von einem Baum fällt und eine Sache beschädigt.
  • Was für Erdbeben weniger gilt, aber für einen Erdrutsch oder eine Erdsenkung denkbar ist, ist ein menschlicher Auslöser. Bauarbeiten am Hang können beispielsweise zu einem Erdrutsch führen. Baggerarbeiten oder Tunnelarbeiten können eine Absenkung der Erdoberfläche auslösen.
  • Des Weiteren sind häufig außergewöhnliche Ereignisse wie Krieg oder nukleare Verseuchung ebenfalls von dem Versicherungsschutz ausgeschossen.

Elementarversicherung als Zusatzbaustein in Hausrat- und Gebäudeversicherung

Die meisten Wohngebäude- und Hausratversicherung lassen sich um einen Zusatzschutz für Elementarschäden ergänzen. Dabei ist es wichtig, diesen Zusatz sowohl in die Hausrat- als auch in die Gebäudeversicherung einzuschließen. Denn die beiden Versicherungen unterscheiden nach beweglichem Hausrat und fest eingebauten Gebäudebestandteilen.

Die Gebäudeversicherung deckt nur das Haus selbst und damit fest verbundene Teile ab. Dazu zählen beispielsweise auch Markisen, die Pergola, aber auch die Gartenhütte oder eine externe Garage. In diesen Fällen werden die Kosten für Sanierung, Trockenlegung und Reparaturen bis hin zum Abriss und einem gleichwertigen Neubau übernommen. Müssen die Bewohner zeitweise woanders unterkommen, übernehmen einige Versicherer auch die Kosten für die Ersatzunterkunft. Die Hausratversicherung greift dagegen nur bei allen beweglichen Gegenständen im Haus. Hier werden ebenfalls die Reparaturkosten oder eine Neuanschaffung übernommen. Sind die Gegenstände unbrauchbar oder zerstört, wird je nach Versicherer der Wiederbeschaffungswert oder der Neuwert erstattet.

Ein Beispiel: Werden durch Hochwasser der Parkettboden und ein Schrank zerstört, greift die Wohngebäudeversicherung für den Fußboden. Der Schaden am Schrank und dessen Inhalt wird über die Hausratversicherung reguliert.

Ist die Elementarversicherung Pflicht?

Bund, Länder und Versicherungsverbände diskutieren immer wieder, ob die Elementarversicherung zu einer Pflichtversicherung erhoben werden soll. Zuletzt wurde eine solche Pflichtversicherung vom Bund 2017 als verfassungswidrig erklärt, sodass die Elementarversicherung bislang freiwillig bleibt. Stattdessen setzen einige Länder auf schärfere Auflagen für das Bauen in Risikogebieten. Der Freistaat Bayern hat dagegen einen eigenen Weg eingeschlagen: So leistet die bayerische Staatsregierung seit 2019 bei Hochwasserschäden keine finanzielle Unterstützung mehr, wenn Schäden und Gebäude versicherungsfähig gewesen wären, aber vorab nicht versichert wurden. Immerhin ist bundesweit seit den Katastrophen ein Anstieg beim Abschluss von Elementarschadenversicherungen zu verzeichnen.

Wie wird die Prämie ermittelt?

Die Elementarversicherung ist ein Bestandteil der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und orientiert sich an der für die Hauptversicherung ermittelten Versicherungssumme. Bei der Wohngebäudeversicherung kann die Ermittlung über den 1914er-Wert, die Quadratmeterzahl oder den umbauten Raum erfolgten. In der Hausratversicherung empfiehlt sich die Quadratmeterpauschale, da diese den Unterversicherungsverzicht miteinschließt.

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz?

Die Kosten für die Elementarversicherung hängen auch davon ab, in welcher Region sich das versicherte Gebäude oder die versicherte Wohnung befindet. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat Deutschland in vier ZÜRS-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) eingeteilt. Diese Zonen geben die Gefährdungsklasse (GK) wieder, in der das zu versichernde Objekt steht. Die Grundlage für die Kalkulation sieht folgendermaßen aus:

  • GK 1: Hochwasser statistisch seltener als 1 x alle 200 Jahre
  • GK 2: Hochwasser statistisch 1 x in 100 - 200 Jahren
  • GK 3: Hochwasser statistisch 1 x in 10 - 100 Jahren
  • GK 4: Hochwasser statistisch mind. 1 x in 10 Jahren

Die ZÜRS-Zone hat einerseits einen Einfluss darauf, ob der Versicherer Elementarschäden überhaupt in das Leistungsspektrum des Tarifs aufnimmt und sie bedingt andererseits die Beitragshöhe. Es ist nachvollziehbar, dass ein Haus in der Gefährdungsklasse eins zu einem günstigeren Beitrag versichert wird als ein Haus, welches in der Gefährdungsklasse vier eingestuft ist. Laut Aussage des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) liegen nur 1,6 Prozent aller Immobilien in Deutschland in den Gefährdungsklassen drei und vier.

Elementarschadenversicherung: Die Verteilung in Deutschland

Laut einer Erhebung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sind gerade einmal 45 Prozent aller Immobilien in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Dabei ist die Verteilung der gegen Naturkatastrophen abgesicherten Immobilien sehr unterschiedlich. So sind vor allem in Baden-Württemberg sowie in den neuen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Immobilien geschützt. Das liegt vor allem daran, dass bis 1994 eine Versicherungspflicht in Baden-Württemberg bestand und im östlichen Teil des Landes einige Haushaltsversicherungen aus DDR-Zeiten über andere Versicherungsgesellschaften weitergeführt werden konnten, die zum Teil noch immer die Elementarschäden einschließen. Die niedrigste Versicherungsrate liegt an der Nord- und Ostseeküste.

Elementarversicherung Vergleich: Was müssen Sie beachten?

Beim Vergleich von verschiedenen Elementarschadenversicherungen sollten Verbraucher verschiedene Dinge beachten, um einen passenden und dazu günstigen Tarif zu finden.

Versicherungsbedingungen

Bevor Immobilienbesitzer eine Elementarversicherung abschließen, sollten sie die Versicherungsbedingungen und baulichen Vorschriften für ihre Region oder des Bundeslandes prüfen. Denn einige Versicherer verlangen vom Versicherungsnehmer Schutzmaßnahmen, um einen Schaden zunächst abzuwenden. So ist der Versicherungsnehmer in Gebieten mit Überflutungsgefahr beispielsweise verpflichtet, Rückstauklappen einzubauen, um das Rückstaurisiko zu mindern. Andernfalls verliert er den Versicherungsschutz. Hauseigentümer müssen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass Abwasserrohre auf dem Grundstück frei sind, um Verstopfungen zu vermeiden. Auch eine sichere Dachdeckung kann vorgeschrieben sein. Daneben sind Garagen und Nebengelasse bei einigen Versicherungen enthalten, bei Anderen müssen diese einzeln angegeben werden.

Wer einen älteren Versicherungsvertrag besitzt, sollte diesen auf Aktualität prüfen. Denn An- und Ausbaumaßnahmen eines Hauses erfordern möglicherweise einen höheren Versicherungsschutz.

Wartezeit

Daneben sollten angehende Versicherte auf die Wartezeit von Versicherungsverträgen achten. Diese können je nach Tarif zwischen zwei und sechs Monaten liegen. Nicht jeder Schaden wird sofort nach Abschluss übernommen.

Beitragshöhe

Trotz der unterschiedlichen Risikoeinstufungen können die Kosten für eine Elementarversicherung je nach Versicherer unterschiedlich hoch ausfallen. Hier lohnt sich ein Tarifvergleich zum Beispiel mit Verivox. Achten Sie trotz Preis dennoch auf einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Selbstbeteiligung

Um den Versicherungsbeitrag zu senken, können Versicherte eine Selbstbeteiligung bis zu einer bestimmten Höhe pro Schadensfall oder einmalig pro Versicherungsjahr vereinbaren. In der Regel liegt die Beteiligung zwischen 100 und 2.000 Euro. Diesen Anteil müssen Sie im Schadensfall selbst bezahlen – dementsprechend sollte dieser auch leistbar sein.

Optimaler Extremwetterschutz in 3 Schritten

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Geben Sie Ihre Postleitzahl, die Art Ihrer Immobilie sowie das aktuelle Nutzungsverhältnis im Wohngebäude-Rechner an.

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Angaben zur Immobilie

Nun werden einige relevante Gebäudedaten erfasst. Wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsschutz sowie das Startdatum für Ihre Wohngebäudeversicherung aus.

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Häufig gestellte Fragen zur Elementarversicherung

Die Hausrat- und Gebäudeversicherung decken jeweils unterschiedliche Bereiche des Hauses ab, weswegen sie unterschiedliche Kosten erstatten – auch für Elementarschäden. Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an allen fest verbauten Bestandteilen des Gebäudes ab. Dazu zählen neben den Mauern auch das Dach, Türen, Fenster, Treppen und festverlegte Böden. Die Hausratversicherung versichert dagegen das Inventar des Hauses, also alle Möbel und Haushaltsgeräte, aber auch Kleidung, Gebrauchsgegenstände, Unterhaltungselektronik, Spielzeug sowie Wertgegenstände.

Läuft aufgrund eines Starkregens das Erdgeschoss eines Einfamilienhauses voll, übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für eine neue Haustür und die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk. Die Hausratversicherung ersetzt dagegen alle Möbel, Deko und Gegenstände, die durch das Hochwasser ruiniert oder unbrauchbar geworden sind.

Generell lohnt sich eine solche Versicherung für jeden Immobilienbesitzer und Hauseigentümer, denn in der Regel ist das Eigenheim die teuerste Anschaffung im Leben. Wird diese durch Naturkatastrophen beschädigt oder zerstört, haben die wenigsten Immobilienbesitzer das Geld, ihr Zuhause komplett neu aufzubauen. Auch Katastrophenhilfen von Bund und Ländern decken in der Regel nur das Nötigste ab. Zudem nimmt die Politik die Hausbesitzer zunehmend selbst in die Pflicht, für einen ausreichenden Schutz ihrer Gebäude zu sorgen.

Anhand der sogenannten ZÜRS – Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) können Hausbesitzer einsehen, wie hoch das Gefahrenpotenzial für Naturkatastrophen in ihrem Wohngebiet ausfällt. Im Verivox-Vergleichsrechner erfolgt anhand der Angabe Ihrer Anschrift automatisch die Einstufung in die Gefahrenklasse und wird für den Versicherungsvergleich berücksichtigt.

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